Das Sozialgericht Bremen erklärt das WWW

Samstag, 31. Dezember 2005

Erfahrungen beim Shopblogger mit den Behörden. Lange Diskussion dazu auch beim Lawblog. Auch bei Hokey wird diskutiert.

Die Kurzfassung: Das Sozialgericht Bremen beschwert sich, dass bei einer Google-Suche unter den ersten zehn Treffern ein Blog-Eintrag mit diesem Titel zu finden ist – eine unerlaubte Namensanmaßung, meint das Sozialgericht Bremen.


3 Reaktionen auf “Das Sozialgericht Bremen erklärt das WWW”

  1. Violine sagt:

    Das Sozialgericht hat keine Ahnung von google. Google bevorzugt Blogs.

  2. Hokey sagt:

    Manchmal glaubt man wirklich, in Schilda zu leben.
    Demnächst müssen wir wahrscheinlich erst Formulare und Anträge ausfüllen, um bei Google gelistet zu werden…

  3. Herr Rau sagt:

    Auch sehr lustig: Noch Absurderes beim Lawblog.

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