Was mit alten Schulaufgaben geschieht
Mittwoch, 30. Mai 2007Schulaufgaben, Klausuren und Exen (für Nichtbayern: schriftliche mündliche Arbeiten) müssen zwei Jahre aufgehoben werden, damit die Note im Beschwerdefall noch einmal überprüft werden kann. An den meisten Schulen werden die Schulaufgaben eben dort aufbewahrt, und zumindest bei uns werden am Schluss des Jahres auch die Exen gesammelt. Zwei Jahre später – vermute ich – kümmert [...]


