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	<title>Kommentare zu: Hessen: Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft</title>
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	<description>Herr Rau erzählt von sich und der Schule. Ein Lehrerblog.</description>
	<lastBuildDate>Sat, 11 Feb 2012 18:04:57 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: IT und Datensicherheit an der Schule &#171; Schulbiologie</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85644</link>
		<dc:creator>IT und Datensicherheit an der Schule &#171; Schulbiologie</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 10:50:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] so etwas in Hessen gehandhabt wird: Beitrag von Herrn Rau sowie Hinweise im &#8222;P&#228;dagogischen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] so etwas in Hessen gehandhabt wird: Beitrag von Herrn Rau sowie Hinweise im &bdquo;P&auml;dagogischen [...]</p>
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		<title>Von: Nele</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85135</link>
		<dc:creator>Nele</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 05:03:47 +0000</pubDate>
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		<description>@StS
Du hast vollkommen Recht, die Datenschutzbestimmungen galten und gelten genauso für die Papierform wie für die elektronische Form - das ist genau mein Punkt; nehmen wir mal, es wären analoge Vorschriften für die Papierdaten erlassen worden: Schülerlisten und Aufzeichnungen über Schüler dürfen nicht auf beliebigem Privatpapier geführt werden, es darf nur eine begrenzte und genau kontrollierte Anzahl von Kopien dieser Zettel geben, Lehrerkalender müssen zu Hause in fest verschlossenen Stahlschränken aufbewahrt werden, transportieren darf man sie nur in sicher verschlossenen Taschen, nach Vorankündigung verpflichtet sich der Lehrer, Beauftragten des Ministeriums Zugang zu seinem Arbeitszimmer und zu seinen Unterlagen zu gewähren, damit die rechtmäßige Aufbewahrung der Dokumente überprüft werden kann. So etwas hätte kein Mensch gefordert, weil die Absurdität auf den ersten Blick erkennbar ist.

Ich persönlich glaube, der Verlust an Augenmaß hängt sehr stark damit zusammen, dass die Computertechnologie angstbesetzt, weil in ihren Möglichkeiten und Grenzen bei Entscheidungsträgern nicht richtig verstanden wird - dazu kommt, dass die Vorschriften zur Computerverwendung zu einem guten Teil in den 80ern novelliert worden sind, also was die Existenz und den Alltagseinsatz von Computernetzwerken angeht, vollkommen archaisch sind. Es war damals einfach nicht abzusehen, welche Rolle (und Alltäglichkeit!) der elektronische Datenaustausch ein Vierteljahrhundert später annehmen würde. Was oben beschrieben worden ist, dass Listen ausgedruckt, transportiert und händisch erneut in den Computer eingegeben werden, ist ja nichts weiter als die gewissenhafte Umsetzung obsoleter Vorschriften - und de facto mutwillige Vernichtung von Arbeitszeit, d.h. von öffentlichen Mitteln. Die Arbeit der meisten Behörden, z.B. der Polizei (und auch der Schulministerien!), wäre ohne den vernetzten Transport sensibler elektronischer Daten überhaupt nicht mehr denkbar - Stichworte Datenbanken für KFZ-Halter, Zentralabitur. Der erste Schritt wäre also eine sorgfältige Neuformulierung veralteter Vorschriften zur Computernutzung - unter genauer aber realistischer Einbeziehung der tatsächlichen Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Gefahren.

Zweitens möchte ich ins gleiche Horn tuten wie Herr Rau. Es ist ja nicht so, dass der verantwortungsvolle Umgang von Lehrern mit sensiblen Informationen eine brandheiße Sache wäre, die erst mit Computern aufgekommen ist. Wir sind qua Amt zur Verschwiegenheit verpflichtet, das ist sowohl pädagogisches als auch verwaltungsrechtliches Alltagsbrot für uns. Der Dienstherr ist zunächst einmal darauf angewiesen, darauf zu vertrauen dass der Beamte verschwiegen ist - es gibt keine Möglichkeit, das durch Kontrollen prophylaktisch sicherzustellen; das einzige, was getan werden kann, ist, Fehlverhalten nachträglich dienstrechtlich zu sanktionieren. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, warum von diesem Prinzip im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz von Computern abgerückt werden soll. 

Was kann man tun? Ich denke, man kann ziemlich sicher behaupten, dass das Gros der Verstöße gegen den Datenschutz bei der Verwendung von Computerdaten nicht auf Pflichtvergesessenheit oder auf Gleichgültigkeit sondern auf Unwissenheit beruht. Der Arbeitsethos von Lehrern ist trotz aller gegenteiliger Öffentlichkeitsarbeit des Dienstherren sehr gut ausgebildet. Unwissenheit kann man aber nicht mit Forderungen und Kontrollen beheben, sondern nur durch Aufklärung. Was Lehrer, die z.T. immer noch nicht besonders technikaffin sind, benötigen, sind Fortbildungen und Hilfen, praktische Software-Pakete, Ansprechpartner (d.h. NICHT noch eine weitere Zusatzaufgabe für den Informatikkollegen, sondern Regionalbeauftragte, die telefonisch oder per Mail erreichbar sind.) Ich denke, das würde die Datensicherheit in der Alltagsarbeit langfristig sehr viel besser steigern als unmäßige Überwachungsansprüche und Drohszenarien in Form von Unterschriftsleistungen.

Abschließend - ich glaube übrigens, dass diese ganze Aktion in Hessen nichts weiter als eine populististische Luftnummer ist. Ich habe zufälligerweise recht genaue Einblicke in die Arbeitsweise von Ministerien und weiß um die Schnellschusspolitik, die da heutzutage en vogue ist. Dienstaufsicht, wie sie in dem Erlass angekündigt ist, ist aus materiellen Gründen überhaupt nicht zu leisten. Hessen ist ein kleines Bundesland, aber trotzdem arbeiten dort Abertausende von Lehrern. Behörden leiden unter extremer Stellenknappheit - nicht einmal die nun wirklich notwendigen vor-Ort Kontrollen durch Gesundheitsämter können in ausreichender Zahl durchgeführt werden. Selbst wenn die Dienstaufsicht bei den Tausenden und Abertausenden von Kollegen nur stichprobenartig gemacht werden soll - woher sollen denn jetzt bitte die Sachbearbeiter kommen, die diese Kontrollen durchführen? Die Bezirksregierungen arbeiten jetzt schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit, genauso die Ministerien. Die Arbeitszeit ist einfach nicht da. Warum also diese Maßnahme?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@StS<br />
Du hast vollkommen Recht, die Datenschutzbestimmungen galten und gelten genauso für die Papierform wie für die elektronische Form &#8211; das ist genau mein Punkt; nehmen wir mal, es wären analoge Vorschriften für die Papierdaten erlassen worden: Schülerlisten und Aufzeichnungen über Schüler dürfen nicht auf beliebigem Privatpapier geführt werden, es darf nur eine begrenzte und genau kontrollierte Anzahl von Kopien dieser Zettel geben, Lehrerkalender müssen zu Hause in fest verschlossenen Stahlschränken aufbewahrt werden, transportieren darf man sie nur in sicher verschlossenen Taschen, nach Vorankündigung verpflichtet sich der Lehrer, Beauftragten des Ministeriums Zugang zu seinem Arbeitszimmer und zu seinen Unterlagen zu gewähren, damit die rechtmäßige Aufbewahrung der Dokumente überprüft werden kann. So etwas hätte kein Mensch gefordert, weil die Absurdität auf den ersten Blick erkennbar ist.</p>
<p>Ich persönlich glaube, der Verlust an Augenmaß hängt sehr stark damit zusammen, dass die Computertechnologie angstbesetzt, weil in ihren Möglichkeiten und Grenzen bei Entscheidungsträgern nicht richtig verstanden wird &#8211; dazu kommt, dass die Vorschriften zur Computerverwendung zu einem guten Teil in den 80ern novelliert worden sind, also was die Existenz und den Alltagseinsatz von Computernetzwerken angeht, vollkommen archaisch sind. Es war damals einfach nicht abzusehen, welche Rolle (und Alltäglichkeit!) der elektronische Datenaustausch ein Vierteljahrhundert später annehmen würde. Was oben beschrieben worden ist, dass Listen ausgedruckt, transportiert und händisch erneut in den Computer eingegeben werden, ist ja nichts weiter als die gewissenhafte Umsetzung obsoleter Vorschriften &#8211; und de facto mutwillige Vernichtung von Arbeitszeit, d.h. von öffentlichen Mitteln. Die Arbeit der meisten Behörden, z.B. der Polizei (und auch der Schulministerien!), wäre ohne den vernetzten Transport sensibler elektronischer Daten überhaupt nicht mehr denkbar &#8211; Stichworte Datenbanken für KFZ-Halter, Zentralabitur. Der erste Schritt wäre also eine sorgfältige Neuformulierung veralteter Vorschriften zur Computernutzung &#8211; unter genauer aber realistischer Einbeziehung der tatsächlichen Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Gefahren.</p>
<p>Zweitens möchte ich ins gleiche Horn tuten wie Herr Rau. Es ist ja nicht so, dass der verantwortungsvolle Umgang von Lehrern mit sensiblen Informationen eine brandheiße Sache wäre, die erst mit Computern aufgekommen ist. Wir sind qua Amt zur Verschwiegenheit verpflichtet, das ist sowohl pädagogisches als auch verwaltungsrechtliches Alltagsbrot für uns. Der Dienstherr ist zunächst einmal darauf angewiesen, darauf zu vertrauen dass der Beamte verschwiegen ist &#8211; es gibt keine Möglichkeit, das durch Kontrollen prophylaktisch sicherzustellen; das einzige, was getan werden kann, ist, Fehlverhalten nachträglich dienstrechtlich zu sanktionieren. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, warum von diesem Prinzip im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz von Computern abgerückt werden soll. </p>
<p>Was kann man tun? Ich denke, man kann ziemlich sicher behaupten, dass das Gros der Verstöße gegen den Datenschutz bei der Verwendung von Computerdaten nicht auf Pflichtvergesessenheit oder auf Gleichgültigkeit sondern auf Unwissenheit beruht. Der Arbeitsethos von Lehrern ist trotz aller gegenteiliger Öffentlichkeitsarbeit des Dienstherren sehr gut ausgebildet. Unwissenheit kann man aber nicht mit Forderungen und Kontrollen beheben, sondern nur durch Aufklärung. Was Lehrer, die z.T. immer noch nicht besonders technikaffin sind, benötigen, sind Fortbildungen und Hilfen, praktische Software-Pakete, Ansprechpartner (d.h. NICHT noch eine weitere Zusatzaufgabe für den Informatikkollegen, sondern Regionalbeauftragte, die telefonisch oder per Mail erreichbar sind.) Ich denke, das würde die Datensicherheit in der Alltagsarbeit langfristig sehr viel besser steigern als unmäßige Überwachungsansprüche und Drohszenarien in Form von Unterschriftsleistungen.</p>
<p>Abschließend &#8211; ich glaube übrigens, dass diese ganze Aktion in Hessen nichts weiter als eine populististische Luftnummer ist. Ich habe zufälligerweise recht genaue Einblicke in die Arbeitsweise von Ministerien und weiß um die Schnellschusspolitik, die da heutzutage en vogue ist. Dienstaufsicht, wie sie in dem Erlass angekündigt ist, ist aus materiellen Gründen überhaupt nicht zu leisten. Hessen ist ein kleines Bundesland, aber trotzdem arbeiten dort Abertausende von Lehrern. Behörden leiden unter extremer Stellenknappheit &#8211; nicht einmal die nun wirklich notwendigen vor-Ort Kontrollen durch Gesundheitsämter können in ausreichender Zahl durchgeführt werden. Selbst wenn die Dienstaufsicht bei den Tausenden und Abertausenden von Kollegen nur stichprobenartig gemacht werden soll &#8211; woher sollen denn jetzt bitte die Sachbearbeiter kommen, die diese Kontrollen durchführen? Die Bezirksregierungen arbeiten jetzt schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit, genauso die Ministerien. Die Arbeitszeit ist einfach nicht da. Warum also diese Maßnahme?</p>
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	<item>
		<title>Von: beelzebub bruck</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85131</link>
		<dc:creator>beelzebub bruck</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 19:05:28 +0000</pubDate>
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		<description>Die Boten laufen eben nicht oder manchmal auch nicht schnell genug. Und außerdem hat die Lehrkraft vielleicht noch was anderes zu tun, als Rundschreiben-Rückmeldungsabschnitte zu sammeln, zu sortieren und abzuhaken oder Schülern zwecks Korrespondenz nachzulaufen. 
Wenn der der Schredder im Sekretariat für jeden Lehrer laufen würde, könnte man sicher noch einen Verwaltungsangestellten, gerne einen arbeitslosen Informatiker, einstellen, der das dann beaufsichtigt und die Daten schützt. 
Und dann noch etwas: Die Daten sind nicht die Daten anderer, sondern meine eigenen privaten Daten, bis ich sie als glaubwürdiger und qualifizierter Zeuge (z.B. beamtet mit Lehrbefähigung) an die Schule melde. Zur Urkunde werden die Daten in Bayern erst, wenn sie auf einem Notenbogen eingetragen, von der Klassenkonferenz bestätigt und von der Lehrerkonferenz festgesetzt werden. Danach allerdings werden sie auch aufwändiger geschützt. Was ich persönlich mir schriftlich merke, geht keinen etwas an, auch keinen Datenschutzbeauftragten. Das sind sinnvolle Richtlinien.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Boten laufen eben nicht oder manchmal auch nicht schnell genug. Und außerdem hat die Lehrkraft vielleicht noch was anderes zu tun, als Rundschreiben-Rückmeldungsabschnitte zu sammeln, zu sortieren und abzuhaken oder Schülern zwecks Korrespondenz nachzulaufen.<br />
Wenn der der Schredder im Sekretariat für jeden Lehrer laufen würde, könnte man sicher noch einen Verwaltungsangestellten, gerne einen arbeitslosen Informatiker, einstellen, der das dann beaufsichtigt und die Daten schützt.<br />
Und dann noch etwas: Die Daten sind nicht die Daten anderer, sondern meine eigenen privaten Daten, bis ich sie als glaubwürdiger und qualifizierter Zeuge (z.B. beamtet mit Lehrbefähigung) an die Schule melde. Zur Urkunde werden die Daten in Bayern erst, wenn sie auf einem Notenbogen eingetragen, von der Klassenkonferenz bestätigt und von der Lehrerkonferenz festgesetzt werden. Danach allerdings werden sie auch aufwändiger geschützt. Was ich persönlich mir schriftlich merke, geht keinen etwas an, auch keinen Datenschutzbeauftragten. Das sind sinnvolle Richtlinien.</p>
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	<item>
		<title>Von: Herr Rau</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85130</link>
		<dc:creator>Herr Rau</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 18:57:10 +0000</pubDate>
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		<description>Zettelchen schreiben und kriegen ist zuviel Aufwand, und Schüler lassen sich ungern und unzuverlässig als Boten gebrauchen. 

Sinnvolle Richtlinie: Keine Besuchsberechtigung bei mir zu Hause. Zu meiner Dienstpflicht gehört der korrekte Umgang mit Daten ohnehin. Dann: Erst mal weg mit dem externen Datenträger für Schülerdaten. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun, sondern damit, dass die Schule an die Noten rankommt, wenn ich tot umfalle. So oft falle ich nicht tot um, dann muss halt ein Kollege zu meiner Witwe kommen und Zugang zu den Daten verlangen. Physikalische Trennung von Daten und Internet: wird nicht verlangt, ist auch komplett unrealistisch. Schülerdaten nur verschlüsselt: okay, damit kann ich leben. Unrealistisch bleibt auch das, Unterschrift hin oder her - geht es denn um die Unterschrift oder die Realität? Letztere ändert man durch das Sammeln von Unterschriften in dieser Art nicht. Dann eher durch Aufklärungsarbeit wie in Blogs. Ernsthaft. Zumindest ist mir jetzt das Problem präsenter, auch wenn ich noch keine Lösung weiß.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zettelchen schreiben und kriegen ist zuviel Aufwand, und Schüler lassen sich ungern und unzuverlässig als Boten gebrauchen. </p>
<p>Sinnvolle Richtlinie: Keine Besuchsberechtigung bei mir zu Hause. Zu meiner Dienstpflicht gehört der korrekte Umgang mit Daten ohnehin. Dann: Erst mal weg mit dem externen Datenträger für Schülerdaten. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun, sondern damit, dass die Schule an die Noten rankommt, wenn ich tot umfalle. So oft falle ich nicht tot um, dann muss halt ein Kollege zu meiner Witwe kommen und Zugang zu den Daten verlangen. Physikalische Trennung von Daten und Internet: wird nicht verlangt, ist auch komplett unrealistisch. Schülerdaten nur verschlüsselt: okay, damit kann ich leben. Unrealistisch bleibt auch das, Unterschrift hin oder her &#8211; geht es denn um die Unterschrift oder die Realität? Letztere ändert man durch das Sammeln von Unterschriften in dieser Art nicht. Dann eher durch Aufklärungsarbeit wie in Blogs. Ernsthaft. Zumindest ist mir jetzt das Problem präsenter, auch wenn ich noch keine Lösung weiß.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: StS</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85129</link>
		<dc:creator>StS</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 17:07:46 +0000</pubDate>
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		<description>zum Papiervergleich: auch damals galt schon solche Daten haben nichts im Papierkorb zu suchen und meine Schule hatte dafuer auch einen Schredder. Das Ding war sicher nicht zur deco da.

Per Mail geht Heute de facto nichts, denn kaum jmd von den Eltern hat einen sicheren eMailzugang. Mir stellt sich auch eine Sinnfrage schliesslich laeuft jeden Tag ein Bote von der Schule zu den Eltern und zurueck.

Zur Kontrolle privater PCs: Lehrer sollen also ohne jede Kontrollmoeglichkeit private Daten andere verarbeiten duerfen? Dazu kommt erschwerend das einem Lehrer nicht zuzumuten ist Daten zu verschluesseln und Privates von Beruflichen zu trennen.

Jetzt wuerde ich gern wissen wie eine sinvolle richtlinie aussaehe.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zum Papiervergleich: auch damals galt schon solche Daten haben nichts im Papierkorb zu suchen und meine Schule hatte dafuer auch einen Schredder. Das Ding war sicher nicht zur deco da.</p>
<p>Per Mail geht Heute de facto nichts, denn kaum jmd von den Eltern hat einen sicheren eMailzugang. Mir stellt sich auch eine Sinnfrage schliesslich laeuft jeden Tag ein Bote von der Schule zu den Eltern und zurueck.</p>
<p>Zur Kontrolle privater PCs: Lehrer sollen also ohne jede Kontrollmoeglichkeit private Daten andere verarbeiten duerfen? Dazu kommt erschwerend das einem Lehrer nicht zuzumuten ist Daten zu verschluesseln und Privates von Beruflichen zu trennen.</p>
<p>Jetzt wuerde ich gern wissen wie eine sinvolle richtlinie aussaehe.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: &#187; Blog Archive &#187; Hessen: Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85126</link>
		<dc:creator>&#187; Blog Archive &#187; Hessen: Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 14:43:02 +0000</pubDate>
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		<description>[...] gefunden im Lehrerzimmer    Datenschutz darf nicht vernachlässigt werden, aber bitte nicht [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] gefunden im Lehrerzimmer    Datenschutz darf nicht vernachlässigt werden, aber bitte nicht [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Nele</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85125</link>
		<dc:creator>Nele</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 04:19:50 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Notenbuecher und digitale Daten vergleichen, ist ein mehr als schiefer Vergleich.&quot;

Der Vergleich ist schon ganz gut - worum es geht, und da ist der Grundgedanke des hessischen Datenschutzbeauftragten ganz richtig - ist ja nicht, dass Daten gefälscht sondern missbräuchlich angewendet werden. Und dazu ist der Papierweg ein klassisches Einfallstor für Datenspione - anders als im Film &quot;Wargames&quot; aus den 80ern &quot;hacken&quot; sich die Bösewichter im wirklichen Leben ja nicht zunächst per Modem in &quot;ein System&quot; sondern sie durchsuchen Papiercontainer, lesen Post-Its auf Monitoren oder telefonieren mit Empfangsdamen etc. Wenn man Informationen zum Missbrauch sucht, ist der klassische Lehrerkalender aus der Altpapiertonne des Oberstudienrates Gertenstreich ein wahrer Fundus - was man da alles drin finden kann!

Was ich bemängele ist ein völlig Missverhältnis seitens des Dienstherren, der schon hysterische Züge annimmt, so dass eine dramatische Fehleinschätzung bei der Abwägung von Rechtsgütern eintritt. Einerseits verlangt der Dienstherr de facto von uns, dass wir das Gros unserer Verwaltungsarbeit abends mit dem eigenen PC im heimischen Arbeitszimmer erledigen. Andererseits soll den hessischen Kollegen dafür ein völlig normales Alltagswerkzeug aus der Hand genommen werden - um es noch einmal zu wiederholen: diese Forderungen würden dazu führen, dass ich den Eltern Hugendubel nicht per Email mitteilen darf, dass ich ihren Filius in den Englisch-Förderkurs aufgenommen habe (persönliche Daten werden übers Internet geschickt), bzw. für Grundschullehrerin Meyerbrink wird es schwierig, die Milchgeldliste der 2a in Word zu tippen, da sie nicht weiß, wie man das Temp-Verzeichnis auf den externen Datenträger umlegt.

Unrealistisch das ganze. Aber noch viel wichtiger, und darauf gehst du mir gegenüber leider nicht ein, ist deine folgende Bemerkung, es ginge hier &quot;um die Wahrung von Grundrechten, naemlich dem der informationellen Selbstbestimmung. Deutschland ist darin einzigartig, aber dieses Grundrecht scheint ja keinen Wert zu haben.&quot;

Eben! Um die Klassenliste der 8a zu schützen und die Klausurnoten des 12GK Deutsch, sollen die hessischen Kollegen auf fundamentale Grundrechte verzichten, nämlich erstens die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung - auch gegen ihren Willen sollen dort Vertreter der Staatsmacht Einsicht in ihr Arbeitszimmer bekommen, wozu bräuchte man sonst eine selbstverpflichtende Bereitwilligkeitserklärung? Und sie sollen auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verzichten, denn sie sollen Vertretern der Staatsmacht die Kontrolle ihrer privaten PCs gestatten. Nota bene! Nicht etwas im Verdachtskontext einer konkreten Straftat, sondern als potenzielle Routinekontrolle.

Das kann es ja nun wohl wirklich nicht sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Notenbuecher und digitale Daten vergleichen, ist ein mehr als schiefer Vergleich.&#8221;</p>
<p>Der Vergleich ist schon ganz gut &#8211; worum es geht, und da ist der Grundgedanke des hessischen Datenschutzbeauftragten ganz richtig &#8211; ist ja nicht, dass Daten gefälscht sondern missbräuchlich angewendet werden. Und dazu ist der Papierweg ein klassisches Einfallstor für Datenspione &#8211; anders als im Film &#8220;Wargames&#8221; aus den 80ern &#8220;hacken&#8221; sich die Bösewichter im wirklichen Leben ja nicht zunächst per Modem in &#8220;ein System&#8221; sondern sie durchsuchen Papiercontainer, lesen Post-Its auf Monitoren oder telefonieren mit Empfangsdamen etc. Wenn man Informationen zum Missbrauch sucht, ist der klassische Lehrerkalender aus der Altpapiertonne des Oberstudienrates Gertenstreich ein wahrer Fundus &#8211; was man da alles drin finden kann!</p>
<p>Was ich bemängele ist ein völlig Missverhältnis seitens des Dienstherren, der schon hysterische Züge annimmt, so dass eine dramatische Fehleinschätzung bei der Abwägung von Rechtsgütern eintritt. Einerseits verlangt der Dienstherr de facto von uns, dass wir das Gros unserer Verwaltungsarbeit abends mit dem eigenen PC im heimischen Arbeitszimmer erledigen. Andererseits soll den hessischen Kollegen dafür ein völlig normales Alltagswerkzeug aus der Hand genommen werden &#8211; um es noch einmal zu wiederholen: diese Forderungen würden dazu führen, dass ich den Eltern Hugendubel nicht per Email mitteilen darf, dass ich ihren Filius in den Englisch-Förderkurs aufgenommen habe (persönliche Daten werden übers Internet geschickt), bzw. für Grundschullehrerin Meyerbrink wird es schwierig, die Milchgeldliste der 2a in Word zu tippen, da sie nicht weiß, wie man das Temp-Verzeichnis auf den externen Datenträger umlegt.</p>
<p>Unrealistisch das ganze. Aber noch viel wichtiger, und darauf gehst du mir gegenüber leider nicht ein, ist deine folgende Bemerkung, es ginge hier &#8220;um die Wahrung von Grundrechten, naemlich dem der informationellen Selbstbestimmung. Deutschland ist darin einzigartig, aber dieses Grundrecht scheint ja keinen Wert zu haben.&#8221;</p>
<p>Eben! Um die Klassenliste der 8a zu schützen und die Klausurnoten des 12GK Deutsch, sollen die hessischen Kollegen auf fundamentale Grundrechte verzichten, nämlich erstens die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung &#8211; auch gegen ihren Willen sollen dort Vertreter der Staatsmacht Einsicht in ihr Arbeitszimmer bekommen, wozu bräuchte man sonst eine selbstverpflichtende Bereitwilligkeitserklärung? Und sie sollen auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verzichten, denn sie sollen Vertretern der Staatsmacht die Kontrolle ihrer privaten PCs gestatten. Nota bene! Nicht etwas im Verdachtskontext einer konkreten Straftat, sondern als potenzielle Routinekontrolle.</p>
<p>Das kann es ja nun wohl wirklich nicht sein.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: StS</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85123</link>
		<dc:creator>StS</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 22:41:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.herr-rau.de/wordpress/?p=2556#comment-85123</guid>
		<description>Notenbuecher und digitale Daten vergleichen, ist ein mehr als schiefer Vergleich. Ein Notenbuch ist naemlich weg und man sieht ihm die Manipulation an, waerend digitale Daten nicht weg sind und  (weil einem Lehrer cryptographie ja nicht zumutmar ist) manipulation spurenlos. Es geht hier nicht um Leistungserschleichung sondern um die Wahrung von Grundrechten, naemlich dem der informationellen Selbstbestimmung. Deutschland ist darin einzigartig, aber dieses Grundrecht scheint ja keinen Wert zu haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Notenbuecher und digitale Daten vergleichen, ist ein mehr als schiefer Vergleich. Ein Notenbuch ist naemlich weg und man sieht ihm die Manipulation an, waerend digitale Daten nicht weg sind und  (weil einem Lehrer cryptographie ja nicht zumutmar ist) manipulation spurenlos. Es geht hier nicht um Leistungserschleichung sondern um die Wahrung von Grundrechten, naemlich dem der informationellen Selbstbestimmung. Deutschland ist darin einzigartig, aber dieses Grundrecht scheint ja keinen Wert zu haben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: beelzebub bruck</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85122</link>
		<dc:creator>beelzebub bruck</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 20:39:33 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn ich eine Wandkarte holen gehe, stehen die personenbezogenen Daten nicht nur in einer Datei, nein, sie stehen in meinem klassischen Notenbuch der Kreisparkasse, das jeder Schüler sofort erkennt, welches sich in meiner Schultasche befindet, die in diesem Augenblick völlig unbewacht, eingekreist von einer Horde böswilliger Datendiebe, letzteren hilf- und völlig schutzlos ausgeliefert ist... 
Jedermann könnte sich, bei entsprechend krimineller Energie, das Büchlein schnappen, sich ein paar Einser eintragen oder einige Vierer streichen.  
Datenschutz, der abgehoben von jeder Realität, so tut, als wären Noten so zu behandeln wie Nummernkonten, ist nicht praktikabel. Bloß weil Schüler bei schriftlichen Prüfungen abschreiben könnten, stecken wir sie doch auch nicht prophylaktisch in Einzelhaft. Erst bei den Abiturprüfungen sind die Sicherheitsvorkehrungen besonders gründlich durchdacht. Aber selbst da gilt: Wer unbedingt auf dem Betrugsweg Leistungen erschleichen will, konnte das vermutlich schon immer.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich eine Wandkarte holen gehe, stehen die personenbezogenen Daten nicht nur in einer Datei, nein, sie stehen in meinem klassischen Notenbuch der Kreisparkasse, das jeder Schüler sofort erkennt, welches sich in meiner Schultasche befindet, die in diesem Augenblick völlig unbewacht, eingekreist von einer Horde böswilliger Datendiebe, letzteren hilf- und völlig schutzlos ausgeliefert ist&#8230;<br />
Jedermann könnte sich, bei entsprechend krimineller Energie, das Büchlein schnappen, sich ein paar Einser eintragen oder einige Vierer streichen.<br />
Datenschutz, der abgehoben von jeder Realität, so tut, als wären Noten so zu behandeln wie Nummernkonten, ist nicht praktikabel. Bloß weil Schüler bei schriftlichen Prüfungen abschreiben könnten, stecken wir sie doch auch nicht prophylaktisch in Einzelhaft. Erst bei den Abiturprüfungen sind die Sicherheitsvorkehrungen besonders gründlich durchdacht. Aber selbst da gilt: Wer unbedingt auf dem Betrugsweg Leistungen erschleichen will, konnte das vermutlich schon immer.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: StS</title>
		<link>http://www.herr-rau.de/wordpress/2009/09/hessen-verarbeitung-personenbezogener-daten-am-haeuslichen-arbeitsplatz-der-lehrkraft.htm#comment-85121</link>
		<dc:creator>StS</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 20:26:40 +0000</pubDate>
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		<description>das seh ich ja jetzt erst: &quot;Dass darüber hinaus Daten in E-Mails geschickt werden, die nicht öffentlich sein sollten, ist klar.&quot;

ich vermute einfach so unverschluesselt, wurde frueher ja auch auf postkarten gemacht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das seh ich ja jetzt erst: &#8220;Dass darüber hinaus Daten in E-Mails geschickt werden, die nicht öffentlich sein sollten, ist klar.&#8221;</p>
<p>ich vermute einfach so unverschluesselt, wurde frueher ja auch auf postkarten gemacht.</p>
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