5. Schulwoche 2009/10
Donnerstag, 15. Oktober 2009Bin etwas müde. Heute abend ist Klassenelternabend. Ab 20.15 Uhr tingeln die Lehrer der 6.-10. Klassen durch eben diese und stellen sich und ihr Fach für dieses Jahr vor. Ab 21.00 Uhr können dann die Klassenleiter diverse Sachen mit den Eltern besprechen. Das dauert vermutlich fünf Minuten, maximal. Danach werden noch Klassenelternsprecher gewählt.
Ich weiß noch nicht, ob mir das Format gefällt. Ist halt schon sehr spät. Andererseits, wenigstens ist alles an einem Abend; früher war das je nach Jahrgangsstufe auf mehrere ähnliche Abende verteilt. Mal sehen.
Dann: zwei Blogposts warten darauf, dass ich sie schreibe. Dazu muss ich aber erst Gedanken sammeln, und im Moment bin ich, wie gesagt, etwas müde. Meine Energie stecke ich in den Unterricht; der profitiert auch davon; ich bin halbwegs zufrieden mit mir in diesem Jahr. In etwas schwierigeren Situationen habe ich dreimal richtige Entscheidungen und einmal eine mäßig falsche getroffen; das ist für meine Verhältnisse schon okay.
Fast ganz ohne Zusammenhang, weil’s neulich in einem Gespräch aufkam: Muss ein Beamter eigentlich alles tun, was einem ein Vorgesetzter anweist? Nein, natürlich nicht. Das muss nicht einmal ein Soldat bei einem Befehl. Bei Beamten sieht das so aus:
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
(Wikipedia. Vielen Dank an Mikael aus den Lehrerforen.)
Kann mich nicht erinnern, das in Schulrecht gelernt zu haben.


Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Zu diesem Türhüter kommt ein Mann vom Lande und bittet um Eintritt in das Gesetz. Aber der Türhüter sagt…
»[...] Der Mann kommt erst zum Gesetz, der Türhüter ist schon dort. Er ist vom Gesetz zum Dienst bestellt, an seiner Würdigkeit zu zweifeln, hieße am Gesetz zweifeln.« cMit dieser Meinung stimme ich nicht überein«, sagte K. kopfschüttelnd, »denn wenn man sich ihr anschließt, muß man alles, was der Türhüter sagt, für wahr halten. Daß das aber nicht möglich ist, hast du ja selbst ausführlich begründet.« »Nein«, sagte der Geistliche, »man muß nicht alles für wahr halten, man muß es nur für notwendig halten.« …
Aja danke für die Auffrischung!
Hab das vor einiger Zeit mal in Schulrecht gemacht ;-)
Muss das bald wiedergeben.
Wenn die Frage kommt, denk ich in der Prüfung einfach an Herr Rau und seinen Blog und dann wird das :-)
Apropos Türhüter, und völlig ohne irgendeinen Zusammenhang zum Blogeintrag ein Beitrag zur Interpretation dieser Kafka-Parabel, der mir schon lange im Kopf herumgeht:
“Vor dem Gedicht” – gefällt mir sehr. – Wir hoffen natürlich beide, dass wir nicht solche Lehrer sind.
Das hoffe ich. Anderseits, und das ist ja einer der Stolperpunkte bei der Kafka-Parabel, auch den Schüler will ich nicht von jedem Vorwurf freisprechen. Vielleicht doch eher mal machen: Vor dem Abitur. “Diese Aufgabe war nur für dich bestimmt” oder so.