{"id":17901,"date":"2021-02-01T06:42:21","date_gmt":"2021-02-01T05:42:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/?p=17901"},"modified":"2021-02-01T06:45:04","modified_gmt":"2021-02-01T05:45:04","slug":"schulbuch-hoerverstehensuebungen-im-distanzunterricht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2021\/02\/schulbuch-hoerverstehensuebungen-im-distanzunterricht.htm","title":{"rendered":"Schulbuch-H\u00f6rverstehens\u00fcbungen im Distanzunterricht"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:right;'><small>(<a href='https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2021\/02\/schulbuch-hoerverstehensuebungen-im-distanzunterricht.htm#comments'>10 Kommentare.<\/a>)<\/small> <\/div>\n<p><em>Kurze Warnung: Bin juristischer Laie und berate hier nicht.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Urheberrecht und Schulbuch-H\u00f6rtexte<\/h2>\n\n\n\n<p>Aus den meisten Druck-B\u00fcchern darf ich einen bestimmten Teil kopieren und meines Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen zukommen lassen. So will es das Urheberrechtsgesetz, beziehungsweise wollten es die einstigen Urheberrechtsgesetzwollenden. Ausnahmen sind allerdings Musikwerke und Werke f\u00fcr den Unterrichtsgebrauch. F\u00fcr die soll daf\u00fcr immer eine eigene Regelung getroffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Und diese eigene Regelung wird auch getroffen und alle paar Jahre neu verhandelt. Das ist der &#8222;Gesamtvertrag Vervielf\u00e4ltigungen an Schulen&#8220; zwischen den Bundesl\u00e4ndern und Rechteinhabern oder deren Vertretern wie VG Wort, VG Musikedition, Bildungsmedienverlage und anderen. Der aktuelle Vertrag gilt f\u00fcr vier Jahre, die L\u00e4nder zahlen &#8211; ich wei\u00df nicht, wie viel; f\u00fcr den Zeitraum der vier Jahre zuvor waren es wohl 54,4 Millionen Euro. (In der aktuellen Fassung auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums stehen keine Summen im Vertragstext.)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertrag kl\u00e4rt zusammen mit dem Urheberrechtsgesetz:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><em>Darf ich gescanntes Material von einem Schulwerk meinen Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen digital zur Verf\u00fcgung stellen?<\/em> Ja, bei abgegrenztem Personenkreis und nur zu einem kleinen Teil des Gesamtwerks &#8211; h\u00e4tte ich gedacht. Im Gesamtvertrag steht: &#8222;Das Recht zur Herstellung von digitalen Vervielf\u00e4ltigungen von analogen Unterrichtswerken wird im selben Umfang gew\u00e4hrt, soweit es sich um Unterrichtswerke handelt, die ab dem Jahr 2005 erschienen sind. Die Vervielf\u00e4ltigungen d\u00fcrfen nur von den Lehrkr\u00e4ften f\u00fcr ihren eigenen Unterrichtsgebrauch hergestellt und an ihre eigenen Sch\u00fcler verteilt werden.&#8220; Allerdings schreibt unser Ansprechpartner bei Klett: &#8222;Das Einscannen, hochladen und digitale weiterleiten von gedruckten Sch\u00fclermaterialien ist ebenfalls nicht erlaubt, weil hierf\u00fcr die rechtlichen Grundlagen fehlen.&#8220; <strong>Das verstehe ich nicht.<\/strong><\/li><li><em>Darf ich eine Audiodatei von einem Nichtschulwerk meinen Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen digital zur Verf\u00fcgung stellen?<\/em> Ja, bei kleinen Werken bis 5 Minuten, alternativ bis zu 12% oder maximal 5 Minuten, nur abgegrenzter Personenkreis.<\/li><li><em>Darf ich eine Audiodatei von einem Schulwerk meinen Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen digital zur Verf\u00fcgung stellen?<\/em> Nein.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Hat das der Gesetzgeber so bezweckt? War das den Vertragsparteien klar? Ich glaube mal, dass nicht, dass die einfach verschlafen haben, dass es so etwas wie Audio-Schulmaterial gibt. Denn das gibt es n\u00e4mlich, die Fremdsprachenwerke sind voller H\u00f6rverstehens\u00fcbungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und die Fremdsprachenlehrkr\u00e4fte stehen jetzt im Distanzunterricht bl\u00f6d da. Wie sollen die SuS an die H\u00f6rverstehensaufnahmen kommen? Ich kenne zwei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li> Auf Mebis hochladen. Das w\u00e4re vermutlich illegal, selbst wenn man das nur immer in kurzen Zeitslots einer Klasse zur Verf\u00fcgung stellt und danach wieder entfernt. Es gibt verschiedene Aussagen von verschiedenen Verlagen (aber auch verschiedene Aussagen vom gleichen Verlag), was aus Kulanzgr\u00fcnden unter welchen Bedingungen gestattet wird. Belastbare Erlaubnisse kenne ich keine. <\/li><li>In Videokonferenzen live vermitteln, indem man die Lautsprecher einigerma\u00dfen nah ans Mikrofon h\u00e4lt. Das ist wohl legal. Aber die Tonqualit\u00e4t ist nur befriedigend. Das reicht nat\u00fcrlich halbwegs aus. (Das gilt wohl auch, wenn man den lokalen Systemsound zum Mikrofonsound dazumischt und den dann in die Videokonferenz schickt.) <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><em>Exkurs: Wieso wehren sich Verlage so dagegen, ihr Material in leicht verwendbarer Form zur Verf\u00fcgung zu stellen? Ich denke insbesondere an Klett; vielleicht sind andere Verlage anders. Was ich brauche: Eine Pdf-Datei mit dem Buch und ein Verzeichnis mit sinnvoll benannten Pdf-Dateien. Was ich kriege:  Einen dDUA (d\u00e4mlichen digitalen Unterrichtsassistenten), der umst\u00e4ndlich zu bedienen ist, aber &#8211; zugegeben &#8211; bei Kollegen und Kolleginnen gut ankommt, die alles in einer Oberfl\u00e4che haben wollen und durch das Arbeiten mit Verzeichnissen verwirrt werden. Warum ist das nicht einfacher zu bedienen? Warum, rechtliche Frage, darf ich die Dateien nicht hochladen? Der Verlag deutet an, das habe etwas mit den Vertr\u00e4gen zum Beispiel mit den Schauspielern oder dem linzenzierten Material in den H\u00f6rdateien zu tun. Ich bin da skeptisch. Geht es darum, dass die Schulen dann weniger Lehrkraft-B\u00e4nde kaufen, wenn sie die Dateien digital leichter tauschen k\u00f6nnen? Aber, das k\u00f6nnen sie doch jetzt schon. Kaufen die Sch\u00fcler:innen dann weniger Lehrkraft-B\u00e4nde? Beschweren sich die Lehrkr\u00e4fte, wenn Eltern und Nachhilfeinstitutionen und SMV dann Aufnahmen horten? Mir f\u00e4llt echt kein guter Grund ein.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Audiodateien in einer Cloud zum Streamen zur Verf\u00fcgung stellen<\/h2>\n\n\n\n<p>Ich wei\u00df noch eine weitere M\u00f6glichkeit, Audio- und auch Videomaterial zur Verf\u00fcgung zu stellen. Aber die ist vermutlich auch nicht legal? Ich bin kein Fachmann. Und zwar: vom eigenen Server zu festen Zeitpunkten streamen dergestalt, dass es schwer ist, die Datei digital zu kopieren. Da gibt es sicher verschiedene L\u00f6sungen. Wenn man ein <a href=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2020\/04\/synology-nas-in-der-schule.htm\">Synology-NAS mit der entsprechenden <\/a>Software hat, kann man Audiodateien in die App &#8222;Audio Station&#8220; hochladen. Das kann man so einstellen, dass nur ein kleiner Personenkreis die Dateien \u00fcberhaupt hochladen kann, und ein vielleicht etwas gr\u00f6\u00dferer Zugriff darauf hat. Wenn man Zugriff darauf hat, sieht das wie jedes anders Musikdatei-Verwaltungsprogramm aus. Man kann sich alle Tracks eines Albums zeigen lassen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"700\" height=\"382\" src=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio1-700x382.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-17916\" srcset=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio1-700x382.png 700w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio1-300x164.png 300w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio1-150x82.png 150w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio1.png 1137w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Und dann kann man, also technisch, und wenn man die Systemberechtigung daf\u00fcr hat, so eine Datei auch f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit freigeben:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"605\" height=\"358\" src=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio2.png.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-17917\" srcset=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio2.png.png 605w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio2.png-300x178.png 300w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio2.png-150x89.png 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 605px) 100vw, 605px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Dann erh\u00e4lt man einen Link, den man mit der \u00d6ffentlichkeit oder einem kleinen Teil davon teilen kann:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"585\" height=\"219\" src=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio3.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-17918\" srcset=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio3.png 585w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio3-300x112.png 300w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio3-150x56.png 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 585px) 100vw, 585px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Dieser Link ist je Nutzer:in individuell, also Nutzer A kann eine Datei freigeben und erh\u00e4lt einen Link, wenn Nutzerin B dieselbe Datei freigibt, erh\u00e4lt sie einen anderen Link, und das \u00f6ffentliche Teilen kann man unabh\u00e4ngig voneinander ein- und ausschalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dann k\u00f6nnte man eine Datei freigeben, also theoretisch, und der \u00d6ffentlichkeit, etwa einer Klasse in einer Videokonferenz, den Link schicken, sie ein paar Minuten die Datei anh\u00f6ren lassen, und danach die Freigabe beenden. F\u00fcr die Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen s\u00e4he das im Browser dann so aus; sie k\u00f6nnten unabh\u00e4ngig voneinander auf Play und Pause und soweiter klicken, die Datei aber nicht mit einfachen Mitteln herunterladen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"700\" height=\"658\" src=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio4.png-700x658.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-17919\" srcset=\"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio4.png-700x658.png 700w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio4.png-300x282.png 300w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio4.png-150x141.png 150w, https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/archiv\/synology_audio4.png.png 1107w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Ist das legaler als das wohl verbotene Hochladen auf Mebis? Dort kann man ja auch eine Datei nur kurz sichtbar schalten, anh\u00f6ren lassen, dann auf unsichtbar schalten. Auch dort ist das Herunterladen erschwert, aber nat\u00fcrlich keinesfalls unm\u00f6glich oder auch nur besonders schwer. Also: Vermutlich nicht erlaubt? Aber schick.<\/p>\n\n\n\n<p>(Ich bin sicher, dass es auch andere, einfachere M\u00f6glichkeiten gibt, Dateien zu streamen. Das kann ja jeder Windows- oder Raspberry-Rechner zuhause, wenn man den f\u00fcrs Internet \u00f6ffnet. Was man \u00fcbrigens nicht tun sollte, wenn man sich nicht auskennt.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(10 Kommentare.) Kurze Warnung: Bin juristischer Laie und berate hier nicht. 1. Urheberrecht und Schulbuch-H\u00f6rtexte Aus den meisten Druck-B\u00fcchern darf ich einen bestimmten Teil kopieren und meines Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen zukommen lassen. So will es das Urheberrechtsgesetz, beziehungsweise wollten es die einstigen Urheberrechtsgesetzwollenden. 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