{"id":2690,"date":"2010-02-16T07:35:26","date_gmt":"2010-02-16T06:35:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/?p=2690"},"modified":"2023-06-23T17:47:43","modified_gmt":"2023-06-23T15:47:43","slug":"noch-einmal-oeffentlich-und-privat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2010\/02\/noch-einmal-oeffentlich-und-privat.htm","title":{"rendered":"Noch einmal: \u00f6ffentlich und privat"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:right;'><small>(<a href='https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2010\/02\/noch-einmal-oeffentlich-und-privat.htm#comments'>25 Kommentare.<\/a>)<\/small> <\/div>\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Sollen Schulen Mobbing im Internet und vergleichbares Fehlverhalten ihrer Sch\u00fcler durch Schulstrafen ahnden d\u00fcrfen?<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Das war eine kurze Er\u00f6rterungsfrage, zum Beginn einer Diskussion, in der es eigentlich um etwas ganz anderes ging. Das Ergebnis: nein, die Schule soll sich da raushalten. Oder bei den Eltern anrufen. Aber ein Verweis (schulische Ordnungsma\u00dfnahme, quasi ein Akteneintrag) sollte keinesfalls erlaubt sein. Und wenn ein Sch\u00fcler \u00fcber einen Lehrer? Da schon. Aber nicht wenn untereinander.<\/p>\n\n\n\n<p>Was das Recht dazu sagt:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Au\u00dferschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsma\u00dfnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gef\u00e4hrdet.<br>BayEUG, Art 86 (8)<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Gilt das f\u00fcr einen rauchenden Minderj\u00e4hrigen au\u00dferhalb des Schulgel\u00e4ndes? Wohl nicht. Gilt das f\u00fcr einen mobbenden Mitsch\u00fcler im Internet?<br>Was die Kommentare und Urteile dazu sagen, wei\u00df ich nicht. Und was p\u00e4dagogisch sinnvoll ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.<\/p>\n\n\n\n<p>Interessant ist die Begr\u00fcndung der Sch\u00fcler:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>Was man zu Hause ins Internet schreibt, geht die Schule nichts an, weil das privat ist.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>W\u00f6rtlich. Und ich muss sie dann darauf hinweisen, dass das, was sie in Foren schreiben, nicht privat ist, sondern sehr, sehr \u00d6FFENTLICH. Ich kann es fast nicht gro\u00df genug schreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlich habe ich recht und die Sch\u00fcler ebenso. Die Sch\u00fcler teilen die Welt ein in &#8222;schulisch&#8220; und in &#8222;privat&#8220;, und ich in &#8222;privat&#8220; und &#8222;\u00f6ffentlich&#8220;. Vielleicht reicht eine Zweiteilung einfach nicht aus und man braucht doch so etwas wie privat-dienstlich-\u00f6ffentlich.<br>Auch Kant hat zu der Begriffsverwirrung beigetragen: er versteht unter dem privaten Gebrauch der Vernunft den dienstlichen, den man als Amtsperson hat (als Lehrer oder Pfarrer in der Kirche), und unter dem \u00f6ffentlichen Gebrauch denjenigen in der Welt der Wissenschaft, in Zeitschriftenartikeln (wo derselbe Lehrer oder Pfarrer mehr Freiheiten genie\u00dft).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(25 Kommentare.) Sollen Schulen Mobbing im Internet und vergleichbares Fehlverhalten ihrer Sch\u00fcler durch Schulstrafen ahnden d\u00fcrfen? Das war eine kurze Er\u00f6rterungsfrage, zum Beginn einer Diskussion, in der es eigentlich um etwas ganz anderes ging. Das Ergebnis: nein, die Schule soll sich da raushalten. Oder bei den Eltern anrufen. 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