{"id":3481,"date":"2011-12-17T23:22:31","date_gmt":"2011-12-17T22:22:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/?p=3481"},"modified":"2023-06-17T16:27:00","modified_gmt":"2023-06-17T14:27:00","slug":"handys-an-schulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2011\/12\/handys-an-schulen.htm","title":{"rendered":"Handys an Schulen"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:right;'><small>(<a href='https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2011\/12\/handys-an-schulen.htm#comments'>22 Kommentare.<\/a>)<\/small> <\/div>\n<p>Am Anfang des Jahrtausends gab es gro\u00dfe Sorgen um Sch\u00fcler und ihre Handys und was sie damit anstellten. Angeblich gab es epidemische Gewalt an Schulen, die mit dem Handy gefilmt und ins Internet gestellt wurde. (Oder waren es pornographische Bilder, die getauscht wurden?)<br>Vor diesem Hintergrund sah sich die bayerische Regierung an der Reihe, Handlungsf\u00e4higkeit zu zeigen, und erlie\u00df ein Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>BayEUG 56 (5)<br>1 Im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die au\u00dferhalb des Unterrichts Aufsicht f\u00fchrende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vor\u00fcbergehend einbehalten werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Die offizielle Begr\u00fcndung lautete, dass damit rechtliche Sicherheit f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte geschaffen werden sollte. Denn schon vorher durfte man Sch\u00fclern Gegenst\u00e4nde, die geeignet waren, den Unterricht zu st\u00f6ren, oder mit denen der Unterricht gest\u00f6rt wurde, abnehmen, irgendwie jedenfalls. Aber galt das auch f\u00fcr Handys? Um das sicherzustellen, so hie\u00df es, wurde dieses Gesetz erg\u00e4nzt. In der spektakul\u00e4reren Presse und im unpr\u00e4zisen Sprachgebrauch wurde daraus ein Handy-Verbot, kann man von mir aus ja sagen, solange klar ist, dass es nicht wirklich um ein solches geht.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit diesem Zeitpunkt d\u00fcrfen unsere Sch\u00fcler kein Handys mehr auf dem Schulgel\u00e4nde anschalten. Das wird auch einigerma\u00dfen konsequent eingehalten, da die Lehrer einigerma\u00dfen konsequent darauf achten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie soll man das mit den Handys (und damit sp\u00e4ter auch mal ihren gro\u00dfen Br\u00fcdern, den Tablets) handhaben?<\/p>\n\n\n\n<p>&#8212; Ich sehe drei M\u00f6glichkeiten: zum einen den Verzicht auf Handys an Schulen. Das ist der aktuelle Zustand. Man kann das st\u00f6rungsfreie Arbeiten als Vorteil sehen. Die NY Times brachte vor einiger Zeit <a href=\"https:\/\/www.nytimes.com\/2011\/10\/23\/technology\/at-waldorf-school-in-silicon-valley-technology-can-wait.html?_r=2\">einen Artikel<\/a> \u00fcber eine Waldorfschule im kalifornischen Silicon Valley, im Herzen der amerikanischen Computerindustrie, die ohne Computer und Handys auskommt &#8211; und das, obwohl drei Viertel der Eltern der Sch\u00fcler aus der Hi-Tech-Welt kommen. (Waldorfschulen gibt es in allen Varianten, ich wei\u00df nichts \u00fcber diese konkrete Schule. Die Theorie und Philosophie der Antroposophie ist jedenfalls Unsinn, mit Atlantis und so.)<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist selbstverst\u00e4ndlich, dass an staatlichen Schulen Lehrer und Sch\u00fcler unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Deshalb habe ich gar kein Problem damit, dass Lehrer manche Dinge d\u00fcrfen, die Sch\u00fcler nicht d\u00fcrfen. Trotzdem nehme ich beim Betreten des Schulgel\u00e4ndes immer meine Kopfh\u00f6rer aus dem Ohr. Solange es keinen wichtigen Grund gibt f\u00fcr Lehrer, privat ihren MP3-Player oder ihr Handy vor Sch\u00fclern zu nutzen, sollten sie darauf verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man das so m\u00f6chte, muss man das auch durchsetzen. Da hilft es nichts, einen Sch\u00fcler zu ermahnen und ihn zu bitten, das Handy wegzustecken. Wenn man sich nach und nach von jedem der hundert Lehrer an einer Schule ermahnen l\u00e4sst, h\u00e4lt man das eine ganze Weile durch. Ein Vorschlag: Handy abnehmen, Besitzer notieren, an einer zentralen Stelle abgeben und abholen lassen. So kann die Schule mitz\u00e4hlen, wie oft bestimmte Sch\u00fcler sich an die Regeln nicht halten.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8212; Die zweite M\u00f6glichkeit: Handys ganz freigeben, jedenfalls au\u00dferhalb des Unterrichts. Wer in der Pause lieber bei Facebook ist oder Musik h\u00f6rt, soll das tun. Das BayEUG erlaubt das nur sehr vielleicht. Die Aufsicht f\u00fchrende Lehrkraft darf das erlauben, k\u00f6nnte man daraus die M\u00f6glichkeit einer pauschalen Erlaubnis ableiten?<br>Ich will allerdings nicht, dass die Sch\u00fcler vormittags bei Facebook posten oder sich von ihren Mitsch\u00fclern abst\u00f6pseln. Das begr\u00fcnde ich hier nicht ausf\u00fchrlich, sondern mal extra oder auf Nachfrage.<br>Trotzdem: Man k\u00f6nnte mit der SMV verhandeln. Die sorgt daf\u00fcr, dass das Schulgeb\u00e4ude einigerma\u00dfen sauber bleibt (wir reden nicht von Putzen, sondern davon, M\u00fcll nicht auf den Boden zu werfen), daf\u00fcr gibt es Verg\u00fcnstigungen &#8211; etwa die Erlaubnis, in der Mittagspause im Aufenthaltsraum oder von mir aus \u00fcberall Handys und Laptops privat zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8212; Drittens: Man k\u00f6nnte Handys, Notebooks, digitale Speichermedien mehr im Unterricht nutzen, denn im Unterricht genutzt werden d\u00fcrfen sie ja. Braucht es dazu die explizite Erlaubnis der Lehrkraft? Oder k\u00f6nnte ein Sch\u00fcler einfach sein Handy z\u00fccken, um in Wikipedia nachzuschlagen, solange das etwas mit dem Unterricht zu tun hat und nicht st\u00f6rt?<br>Edushift <a href=\"http:\/\/www.edushift.de\/2011\/12\/14\/gebt-den-schuelern-ihre-informationsquellen\/\">beschreibt in einem Blogeintrag<\/a> eine Situation aus dem Unterricht, wie Sch\u00fcler ihr Notebook ganz allt\u00e4glich und sinnvoll im Unterricht nutzen. Und das k\u00f6nnte man sich mit dem Handy ganz \u00e4hnlich vorstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings m\u00fcssten die Sch\u00fcler das auch wollen und man m\u00fcsste das als Lehrkraft verlangen k\u00f6nnen. Entweder die Schule stellt die Ger\u00e4te oder jeder Sch\u00fcler bringt sein eigenes Ger\u00e4t mit &#8211; in ein paar Jahren ist das vielleicht sogar machbar.<br>Andernfalls ist das ein tolles Werkzeug, das manche Sch\u00fcler nutzen wollen und andere nicht, und das manche nutzen k\u00f6nnen und andere nicht, und auf das sich der Lehrer nicht verlassen darf. Aber vielleicht reicht das?<\/p>\n\n\n\n<p>Dass man nicht gro\u00df kontrollieren kann, <em>was<\/em> ein Sch\u00fcler mit dem Handy im Unterricht macht, ist dabei, wenn eines nicht w\u00e4re, kein gro\u00dfes Problem. Wenn der Sch\u00fcler im Heft kritzelt, wei\u00df ich ja auch nicht, was er da kritzelt. Das gro\u00dfe Problem ist nur: der Sch\u00fcler sollte m\u00f6glichst nicht per Mikrofon das Klassenzimmergeschehen nach drau\u00dfen senden&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Ich w\u00fcrde das Handy jedenfalls \u00f6fter im Unterricht nutzen, wenn ich w\u00fcsste, wozu.<\/p>\n\n\n\n<center>**<\/center>\n\n\n\n<p>Weil der Kollege S. gefragt hat, wie das an meiner Schule gehandhabt wird, habe ich hier meine Gedanken zusammengetragen, in der Hoffnung auf Erg\u00e4nzungen, wie das anderswo geregelt wird. Die Verwendung des Wortes &#8222;Leitmedienwechsel&#8220; ist dabei optional.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(22 Kommentare.) Am Anfang des Jahrtausends gab es gro\u00dfe Sorgen um Sch\u00fcler und ihre Handys und was sie damit anstellten. Angeblich gab es epidemische Gewalt an Schulen, die mit dem Handy gefilmt und ins Internet gestellt wurde. 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