{"id":6303,"date":"2015-01-19T08:35:24","date_gmt":"2015-01-19T07:35:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/?p=6303"},"modified":"2023-06-13T08:35:59","modified_gmt":"2023-06-13T06:35:59","slug":"fortbildung-zur-erweiterten-schulleitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2015\/01\/fortbildung-zur-erweiterten-schulleitung.htm","title":{"rendered":"Fortbildung zur erweiterten Schulleitung"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:right;'><small>(<a href='https:\/\/www.herr-rau.de\/wordpress\/2015\/01\/fortbildung-zur-erweiterten-schulleitung.htm#comments'>18 Kommentare.<\/a>)<\/small> <\/div>\n<p>Letzte Woche war ich auf einer Fortbildung des Hauptpersonalrats zur erweiterten Schulleitung. \u00dcber die Fortbildung darf ich nichts erz\u00e4hlen, eigentlich nicht mal, dass ich \u00fcberhaupt dort war, denn \u00fcber alles, was ich im Rahmen meiner dienstlichen T\u00e4tigkeit erfahre, muss ich Stillschweigen bewahren. Ich darf nicht mal sagen, dass der Veranstaltungsort gut geeignet war (nur wenige Fu\u00dfminuten vom N\u00fcrnberger Bahnhof entfernt) und die Verpflegung auch sehr gut war (im Haus; dazwischen Kaffee und Kuchenst\u00fccke).<\/p>\n\n\n\n<p>Also beschr\u00e4nke ich mich in diesem Blogeintrag auf Informationen aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Hauptpersonalrat: Die Besch\u00e4ftigten des Ministeriums f\u00fcr Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (und Sport? war Sport nicht auch dabei?) werden durch den Hauptpersonalrat vertreten. Dabei gibt es sieben Gruppen, die wohl nicht viel miteinander zu tun haben: Arbeitnehmer (ohne Lehrer), Beamte (ohne Lehrer), Lehrer am Gymnasium, der Realschule, der beruflichen Schule, der Volksschule, und an F\u00f6rderschulen und Schulen f\u00fcr Kranke. Die Besch\u00e4ftigten an den Universit\u00e4ten etwa geh\u00f6ren zum Gro\u00dfteil in die erste Gruppe.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Gymnasialgruppe im HPR sitzen 3 Lehrer, und wenn wir am Gymnasium vom HPR sprechen, meinen wir meist diese Gruppe. Eine eigene Webseite hat der HPR nicht, das d\u00fcrfte von allen Verantwortlichen auch so gewollt sein. Stattdessen gibt es auf den Webseiten der einzelnen Verb\u00e4nde Informationen zum HPR, f\u00fcr die Gymnasiallehrer auf den <a href=\"http:\/\/www.bpv.de\/hauptpersonalrat\/index.php\">Seiten des Bayerischen Philologenverbands<\/a> (dem auch alle aktuellen HPR-Mitglieder angeh\u00f6ren), f\u00fcr die Realschullehrer beim <a href=\"http:\/\/www.brlv.de\/index.php?id=18\">Bayerischen Realschullehrerverband<\/a>. Manche der unter HPR gelisteten Eintr\u00e4ge sind allerdings nur f\u00fcr Verbandsmitglieder zug\u00e4nglich; hier w\u00e4re mir etwas mehr Trennung lieber.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausl\u00f6ser f\u00fcr diese Sache mit der eigenverantwortlichen Schule war der <a href=\"http:\/\/www.fdp-bayern.de\/files\/87\/Koalitionsvertrag_Bayern.pdf\">Koalitionsvertrag<\/a> zwischen CSU und FDP (2008-2013). Dort steht unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Wir werden in den n\u00e4chsten zwei Jahren die Eigenverantwortung der Schulen st\u00e4rken. Es ist die Aufgabe der Schulgemeinschaft, p\u00e4dagogische Konzepte vor Ort selbst\u00e4ndig zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist die eigenverantwortliche Schule in Bayern. Dazu werden die schulrechtlichen Bestimmungen ge\u00e4ndert.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>(Dort steht allerdings noch viel mehr, das nicht umgesetzt wurde. Warum also ausgerechnet das? Misstrauische Lehrer denken da erst mal an die M\u00f6glichkeit von Sparma\u00dfnahmen.)<\/p>\n\n\n\n<p>Jedenfalls hat das dann zu einer Gesetzes\u00e4nderung im BayEUG gef\u00fchrt. Dort stehen seit 2013 jetzt zwei neue Sachen:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Art. 57 (2) Satz 3:<br>Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Lehrkr\u00e4ften Weisungsberechtigung f\u00fcr ihnen \u00fcbertragene Fachaufgaben erteilen, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies vorsehen.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Gymnasium hei\u00dft das, dass es jetzt neben der Schulleitung selber noch weitere weisungsbefugte Vorgesetzte geben kann. Bislang hat einem ja nur der Schulleiter oder die Schulleiterin etwas zu sagen, sonst niemand; auch die Beschl\u00fcsse der Fachkonferenz sind nicht bindend. Die Schulleitung kann das jetzt delegieren, etwa an einen Fachbetreuer. Was genau eine Schulleitung \u00fcberhaupt de jure anweisen kann, ist nicht ganz klar; die p\u00e4dagogische Verantwortung und Entscheidungsgewalt f\u00fcr den Unterricht tr\u00e4gt weiterhin die einzelne Lehrkraft. Die Schulleitung kann zum Beispiel nicht vorschreiben, welche Lekt\u00fcre gelesen wird. (Vorgesetzte im Sinn einer Beurteilung bleibt aber weiterhin nur die Schulleitung.)<\/p>\n\n\n\n<p>Und neu ist vor allem das hier:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Art. 57a:<br>(1) 1&nbsp;An staatlichen Schulen kann das zust\u00e4ndige Staatsministerium auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Unterst\u00fctzung bei der Erledigung der Aufgaben gem\u00e4\u00df Art. 57 Abs. 1 bis 3 eine erweiterte Schulleitung einrichten. 2&nbsp;Die Entscheidung \u00fcber den Antrag erfolgt nach Ma\u00dfgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel.<br>(3) 1&nbsp;Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem st\u00e4ndigen Vertreter sowie erforderlichenfalls weiteren staatlichen Lehrkr\u00e4ften mit F\u00fchrungs- und Personalverantwortung nach Ma\u00dfgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2&nbsp;Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind gegen\u00fcber den ihnen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugeordneten Lehrkr\u00e4ften weisungsberechtigt.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Wie diese erweiterte Schulleitung aussieht, ist von Schulart zu Schulart wohl verschieden; ich habe mich nur \u00fcber das Gymnasium informiert. Also: Sofern und solange im Landeshaushalt Geld daf\u00fcr vorgesehen ist, kann eine Schule das beantragen. Schule hei\u00dft: Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet. Je nach Anzahl der Lehrkr\u00e4fte an der Schule gibt es dann eine Reihe zus\u00e4tzlicher Stellen. Zur erweiterten Schulleitung geh\u00f6ren dann der Stellvertreter oder die Stellvertreterin, die bisherigen Mitarbeiter im Direktorat, und eben drei oder vier neue Mitglieder. Auf diesen Personenkreis k\u00f6nnen dann erstens die verschiedenen Aufgaben verteilt werden, die bei der Leitung einer Schule entstehen (Vertretungsplan, \u00d6ffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Homepage); wie das gemacht wird, entscheidet die Schule individuell. Zweitens f\u00fchrt dieser Personenkreis Unterrichtsbesuche bei Kollegen durch (jedes Mitglied betreut etwa 14 davon, und erh\u00e4lt daf\u00fcr zus\u00e4tzliche Anrechnungsstunden), f\u00fchrt Personalgespr\u00e4che und wirkt bei der Berurteilung dieser Kollegen mit. Zumindest zur Zeit sind diese Unterrichtsbesuche allerdings nicht Teil der Beurteilung; das kann sich aber noch \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese neuen Stellen haben eine Wertigkeit von 1 im Funktionenkatalog, das hei\u00dft, man wird potentiell zum Studiendirektor bef\u00f6rdert (Besoldungsgruppe A15), und das wohl auch recht schnell. Als Kandidat daf\u00fcr kommt nur in Frage, wer bereits OStR oder StD ist und eine andere Funktion innehat, die ebenfalls potentiell zum Studiendirektor f\u00fchrt, wenn wohl auch erst viel langsamer, da diese Funktionen eine niedrigere Wertigkeit haben. (Den Funktionenkatalog gibt es <a href=\"http:\/\/www.bpv.de\/upload\/assets\/plugindata\/poolh\/Funktionenkatalog2013.pdf\">zum Beispiel hier<\/a>.) Das neue Mitglied der ESL beh\u00e4lt seine bisherige Funktion dabei weiter bei. Es sitzen danach also nicht mehr Personen auf potentiellen A15-Stellen, aber f\u00fcr ein paar geht es etwas schneller. Wie viele A15-Stellen es tats\u00e4chlich gibt, h\u00e4ngt vom Finanzministerium ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Politischer Hintergrund: Eine A15-Stelle hei\u00dft in der Regel Personalverantwortung und F\u00fchrungsaufgaben. Und an der Schule gibt es ohne erweiterte Schulleitung de jure kaum solche Aufgaben &#8211; wieso also A15 f\u00fcr manche Lehrer? F\u00fchrung von Sch\u00fclern z\u00e4hlt da ja nicht. Ger\u00fcchteweise h\u00e4tte das Finanzministerium es ja ohnehin lieber, diese vielen A15-Stellen irgendwie ganz abzuschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dreh- und Angelpunkt ist wohl die Umsetzung des Konzepts an einzelnen Schulen. Auf der Fortbildung gab es viele sehr interessante Erfahrungsberichte und Konzepte dazu, aber die darf ich allenfalls bei einer Tasse Kaffee irgendwo weitergeben. Dienstliches Stillschweigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch an anderen Schularten f\u00fchrt die Einf\u00fchrung der erweiterten Schulleitung zu Ver\u00e4nderungen. Davon kriege ich nur wenig mit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(18 Kommentare.) Letzte Woche war ich auf einer Fortbildung des Hauptpersonalrats zur erweiterten Schulleitung. \u00dcber die Fortbildung darf ich nichts erz\u00e4hlen, eigentlich nicht mal, dass ich \u00fcberhaupt dort war, denn \u00fcber alles, was ich im Rahmen meiner dienstlichen T\u00e4tigkeit erfahre, muss ich Stillschweigen bewahren. 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