Am Montag von einer lieben Kollegin Süßigkeiten gekriegt, weil ich am Freitag so erschöpft ausgesehen hatte.
Auch am Montag, und wie jedes Jahr in Folge zum vorhergesagten Termin technische Schwierigkeiten mit dem Digitalen Schwarzen Brett, das der Schaufwandsträger Stadt München Schulen zur Verfügung stellt. Glücklichweise wurde mit Hochdruck an der Störung gearbeitet, so dass sie am Mittag behoben war. (Heißt: Lizenz verlängert.)
Abitur Deutsch: Thema war das Gedicht „Wann kam die erste Nachtigall darauf“ von Hellmuth Opitz. Dessen erste serchs Strophen lauten:
Wann kam die erste Nachtigall darauf,
ihr Lied um ein paar Dezibel aufzudrehn?War es, als sie merkte, dass man hier,
im Finsterland des Münsterlands,
Lärmschutzwälle baute, um den Lärm
zu schützen vor ihr, ihrem Gesang?
Das geht so ähnlich weiter, insgesamt viermal gibt es zwei Verse Frage, dann vier Verse (angedeutete) Antwort, bevor dann am Schluss drei Verse mit allgemeiner endgültiger Antwort gibt. Die Strophenform folgt also zum inneren Aufbau des Gedichts.
Nur dass die Abituraufgabe aus diesen ersten sechs Versen drei zweizeilige Strophen machte. Das kam mir verdächtig vor, ich folgte dem Autor nach Facebook; er hatte das Gedicht dort nach dem Abitur stolz veröffentlicht. Der Absatz ist falsch, ein Umbruchfehler!
Allerdings war dieser Umbruchfehler bereits in der verwendeten Printausgabe so, wo die vierzeilige Strophe – laut Autor, der selbst sagt, dass er das dort übersehen hat, und vermutlich im Zusammenhang mit einem Seitenumbruch, wo Strophengrenzen ja nicht markiert sind – in der Mitte geteilt wurde.
Es gilt das gedruckte Wort, denke ich.
Einer der den bayerischenSchulen zur Verfügung gestellten Chatbots, Telli vom FWU, heißt ab jetzt AIS.chat. Grund: Markenrecht. Irgendein anderer Telli war wohl früher dran.
Heute erfahren, dass SuS zur Abiturprüfung nicht gedopt sein dürfen, dass zum Beispiel (reguläre) Ritalineinnahme angegeben werden muss. Vom Bogenschießen kenne ich das, da gehört ein Bier vor dem Schießen zu den verbotenen Substanzen, weil es zu ruhigerer Hand führen kann.
Der Nachteil: Ich habe noch keine Quelle für diese Regelung, also vielleicht stimmt das alles auch nicht. Heißt das im Umkehrschluss, dass ein bisschen Ritalin, oder auch Metamphetamin, prüfungstechnisch kein Problem wäre, oder ein Magic Mushroom zur Förderung der Kreatibvität? Ich habe ja keine Ahnung, was es da alles gibt, weiß nur, dass Ritalien in Studierendenkreisen als konzentrationsfördernde Droge zum Lernen und vor Prüfungen gilt. (Möglicherweise nicht ganz zurecht, sagt Wikipedia; tiefer bin ich nicht eingestiegen.)
Man liest immer nur von KI-Schummeln, wer darauf hereinfällt, der schreckt doch auch vor Drogen nicht zurück? Blut- und Urinproben wird es aber wohl keine geben, keine Sorge; es ist ein rein theoretische Frage.
(Am Ende des Studiums war ich für die mündliche Lateinprüfung nicht nüchtern, weil die schriftliche ja schon mit „gut“ bestanden war. Da war aber nicht Leistungssteigerung der Anlass.)
Apropos KI: Ich finde ja schon LMGTFY (Let me google that for you) grenzwertig. Aber bei Fragen als Antwort ein IAACBFY zu kriegen (I asked a chatbot for you), wie ich es immer wieder sehe, lasse ich beim ersten Mal als Reiz des Neuen durchgehen; danach muss ich mich ein klein wenig bemühen, höflich zu bleiben.
Im Zusammenhang damit, dass ich mich zu einem bestimmten Thema im ByCS-Forum mehrfach geäußert habe, bin ich mit anderen Interessierten herzlich und freundlich zu einem Videotreffen eingeladen worden. Es ist sicher nicht so gedacht, wirklich nicht, überhaupt nicht, ganz ehrlich, hat aber schon etwas davon, zur Schulleitung ins Zimmer gerufen zu werden.
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