Mal anschauen: Das hessische Amtsblatt 09/09 vom 15. September als pdf, Seite 2-4 der Datei (S. 726ff des Amtsblattes).
Darin geregelt: Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft. Also Gutachten, Namenslisten, Noten von Schülern. (Auch Aufsätze mit dem Namen eines Schülers? Nur wenn keine Note dabei steht?) Wenn man das an einem Computer zu Hause machen möchte, dann:
- nur mit aktuellen Schutzprogrammen
- nur mit passwortgeschütztem Bildschirmschoner
- Daten nur auf externem Datenträger, der ausschließlich dafür genutzt wird (auch: USB-Stick), passwortgeschützt
- Daten zum Transport nur verschlüsselt
Außerdem muss man unterschreiben, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte jemanden vorbeischicken darf, den man – nach Terminabsprache – in die Wohnung lassen muss, damit er sich von der Richtigkeit der Lottozahlen überzeugt
Die PDF-Datei ist übrigens eine von den lästigen: beim Öffnen nach dem Herunterladen öffnet sich ein Fenster:
Anschauen geht aber doch. Und schreibgeschützt ist sie, man kann nicht mal etwas herauskopieren. Also, außer mit so trivialen Mitteln wie einmal mit PDFill Tools drübergehen und neu abspeichern. Herrgott, was soll das denn?
Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Überhaupt: Information und wer sie haben darf und welche man nicht kriegen darf. Trotzdem sind diese Bestimmungen unrealistisch. Von Smartphones und PDA ist gar nicht die Rede, und externe Speicherung geht dann ja wohl schon mal gar nicht.
(Gefunden bei lehrerforen.de)
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