Lehrer kriegen zwar keine Noten, aber eine dienstliche Beurteilung. Die gibt es zum ersten Mal, wenn entschieden wird, ob der Lehrer auf Lebenszeit verbeamtet wird (Probezeitbeurteilung). Spannender ist die periodische Beurteilung: Mindestens alle vier Jahre werden Lehrer dienstlich beurteilt. Dazu muss man mindestens dreimal von der Schulleitung im Unterricht besucht worden sein.
Grundlage ist die Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten.
Konkret heißt das, dass es Beurteilungsperioden gibt, und Ende 2006 war die letzte Runde vorbei, so dass alle Lehrer, die dafür in Betracht kommen, in den ersten sechs Wochen des Jahres 2007 ihre Beurteilung eröffnet kriegen. Nicht beurteilt werden Lehrer, die noch in der Probezeit sind, Lehrer, die älter als 55 sind und Schulleiter. Bleibt knapp die Hälfte übrig.
Früher gab es 7 Notenstufen. Letztes Mal, in meiner ersten Runde Regelbeurteilung, gab es 16 Stufen, die nicht sehr gut ankamen. Auch deshalb, weil den Schulleitungen der Durchschnitt vorgegeben wurde. (Richtwertvorgabe: 9 Punkte. Vorläufige Quelle: Philologenverband, pdf. Ich suche noch nach einer besseren Quelle.)
Das heißt es jetzt nicht mehr, aber dennoch bleibt wohl das Problem: Für jeden, dem man eine überdurchschnittliche Note geben will, braucht man jemanden, dem man eine unterdurchschnittliche geben kann. Inzwischen gibt es wieder 7 Notenstufen, aber es heißt, man dürfe nicht davon ausgehen, das seien die gleichen 7 Stufen wie vorletztes Mal.
Der Durchschnitt 2001 lag bei 9,32 von 16 Punkten, das heißt, dass nicht alle Gymnasien sich an den Richtwert hielten. Es gab auch Gymnasien mit 11 als höchster Note. Im Zeitraum zuvor lag der Durchschnitt bei 3,5 von 7 Punkten. (Quelle: Philologenverband, s.o.)
Die Beurteilung besteht nicht nur aus der Note, sondern aus aus mindestens drei Seiten Text. Dort ist dann jeweils zehn Zeilen Platz für Kommentare zu:
1. Tätigkeitsgebiet und Aufgaben im Beurteilungszeitraum
2. Beurteilungsmerkmale
2.1 Fachliche Leistung
2.1.1 Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung
2.1.2 Unterrichtserfolg
2.1.3 Erzieherisches Wirken
2.1.4 Zusammenarbeit
2.1.5 Sonstige dienstliche Tätigkeiten
2.1.6 Wahrnehmung von übertragenen schulischen Funktionen
2.1.7 Führungsverhalten (nur bei Lehrkräften, die bereits Vorgesetzte sind)
2.2 Eignung und Befähigung
2.2.1 Entscheidungsvermögen
2.2.2 Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft
2.2.3 Berufskenntnisse und ihre Erweiterung
3. Ergänzende Bemerkungen
4. Gesamtergebnis (entfällt bei Zwischenbeurteilung)
So sieht die erste Seite aus:

Formulare (.doc-Format) für die Beurteilung gibt’s beim KuMi. Wär doch mal ein nettes Geburtstagsgeschenk für befreundete Lehrer. :-)
Welche Rolle spielen diese Beurteilungen für Lehrer?
Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht genau. Ich weiß nur, dass es davon abhängt, wie lange ich warten muss, bis ich mal Oberstudienrat werde. (Und das muss ich, weil Frau Rau auf ihrem Grabstein mal Oberstudienratswitwe stehen haben will.)
Es gibt folgende Notenstufe (Prädikate) für Lehrer:
HQ in allen Belangen von herausragender Qualität
BG erfüllt Anforderung besonders gut
UB übersteigt Anforderungen
EN entspricht Anforderungen
WE erfüllt Anforderungen im Wesentlichen
MA weist Mängel auf
IU insgesamt unzureichend
(Die untersten beiden Prädikate heißen, dass man gar nicht befördert wird, tatsächlich werden also meist nur die obersten fünf vergeben.)
Wann ich befördert werde, hängt von meinem Prädikat ab. Beim Philologenverband gibt es Details dazu. Wenn ich die Tabelle richtig lese, heißt das zum Beispiel: Habe ich jetzt das Prädikat UB und beim letzten Durchgang 9 Punkte gehabt, werde ich 9 1/4 Jahre nach meiner Lebenszeitverbeamtung Oberstudienrat (A14, siehe Wieviel verdienen Lehrer eigentlich?). Habe ich jeweils eine Stufe schlechter gehabt, sind es 10 Jahre und 10 Monate. Die genauen Zahlen hängen davon ab, wieviel freie Haushaltsstellen da sind.
Möglicherweise können die Noten herangezogen werden, wenn es darum geht zu begründen, warum jemand einen Posten kriegt und ein anderer nicht; dass sie wirklich Einfluss auf solche Entscheidungen haben, glaube ich nicht. Wichtig ist die Beurteilung vermutlich, wenn man die Schule wechseln will und sich andere Schulleiter ein Bild machen wollen.
In ihren Auswirkungen aufs Gemüt sind die Noten wohl am wichtigsten. Man kriegt ja sonst wenig explizites Feedback – es gibt keinen Mitarbeiter des Monats (und das ist sehr gut so), keine Extraabzeichen, man wird nicht gemessen, nicht aneinander und nicht an einer Skala. Deshalb freuen wir uns über jede Rückmeldung ehemaliger und aktueller Schüler, die über bloßes freundliches Grüßen im Unterricht hinausgeht. (Obwohl das ja auch schon alltägliches Feedback ist.)
Herr Rau, was haben Sie denn für eine Note?
Ich habe meine Frau gefragt, ob ich das sagen darf. Üblicherweise wird das nämlich geheim gehalten. Ich habe ein UB, „übersteigt die Anforderungen“. Wieviel das wert ist, weiß ich nicht. Nicht ganz so viel, wie ich gerne hätte; das dürfte Durchschnitt sein. Letztes Mal hatte ich 10 von 16 Punkten, diesmal wurden die 9 und 10 zusammengefasst zu UB, die UB-Wartezeit liegt zwischen der 9- und 10-Punkte-Wartezeit. Unzufrieden mit meiner konkreten Schulleitung bin ich nicht, allenfalls das System gefällt mir nicht. Aber ganz blicke ich einfach auch noch nicht durch. Aus dem Wortgutachten würde ich gerne zitieren, aber das ginge dann wohl doch zu weit.
Werden wir an absoluten Kriterien gemessen oder relativ zu den Kollegen? Heißt „übersteigt die Anforderungen“ tatsächlich das, oder heißt es einfach, ich habe 5 von 7 möglichen Punkten? Oder 3 von 5? Andererseits glaube ich tatsächlich, dass die Leistung vieler Kollegen die Anforderungen übersteigt. In einem halben Jahr werden Statistiken veröffentlicht werden, wie oft welches Prädikat in welcher Gehaltsstufe verteilt wurde. (Hohe Prädikate sind bei OStR und StD häufiger als bei StR. Dafür gibt es verschiedene Erklärungen.) Ich werde berichten.
Ganz klar ist mir das mit den Prädikaten noch nicht. Insofern sind alle Angaben selbstverständlich ganz ohne Gewähr. Ich hätte gerne noch mehr recherchiert, bevor ich das hier online stelle, aber morgen heute abend gehen wir eine Runde Bier trinken und feiern, da möchte ich das vorher fertig haben.
Links:
Rechtliche Grundlagen (Philologenverband, pdf)
Beurteilungsschrift des bayerischen Philologenverbandes 2006 (pdf)
Personalvertretungsseite des Philologenverbands (mit Links zu den pdf-Dateien)
(Ein bisschen mulmig ist mir schon bei diesem Eintrag. Aber ich verrate nichts Geheimes, allenfalls meine Note. Wenn das alle täten, könnte man die Lehrer verschiedener Schulen miteinander vergleichen; das ist sicher nicht gewünscht. Andererseits dürften sich die Durchschnitte der bayerischen Gymnasien trotz einzelner Ausreißer alle ähneln. Und über die Qualität einer Schule sagen die Durchschnitte ohnehin nicht unbedingt etwas aus, denke ich. Neugierige Lehrer, Schüler oder Eltern sollten aus meiner Offenheit jedenfalls nicht das Recht ableiten, andere Lehrer nach deren Noten zu fragen. Das wäre indiskret.)
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