Unterschiedlich. Über private Schulen kann ich nichts sagen; an staatlichen Schulen werden nicht beamtete Lehrer nach BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) bezahlt, beamtete nach Bundesbesoldungsordnung. Für die letzteren gibt es Besoldungsgruppen: Am Gymnasium fängt man als Studienrat an, das ist A13. Die meisten werden nach zehn oder fünfzehn Jahren zum Oberstudienrat befördert (A14), heißt es. Einige wenige werden Studiendirektor (A15), wenn sie einen Jobs kriegen, die man braucht, um nach A15 zu kommen. Nur der Schulleiter ist OStD (A16).
Vor zwanzig Jahren ist man sehr, sagen wir mal: zügig zum OStR und StD befördert worden. In Zukunft, so wird immer wieder gemunkelt, wird man vielleicht gar nicht mehr befördert werden. An Realschulen Grund- und Hauptschulen sind auch alle Lehrer A12 ohne Aussicht auf Beförderung, soweit ich weiß. Heftige politische Sache; das Gymnasium verteidigt viele seiner Merkmale auch, um die Berechtigungen für A13 und darüber hinaus zu erhalten.
Tatsächlich fängt man übrigens je nach Möglichkeit des Kultus- und Finanzministeriums auch erst mal als Angestellter an, um dann ein oder zwei Jahre später verbeamtet zu werden.
Das Gehalt errechnet sich aus dem Grundgehalt laut Besoldungstabelle. Dabei spielt das Dienstalter eine Rolle: Alle 4 oder 3 oder 2 Jahre (je älter, desto weniger häufig) kriegt man etwa 90 Euro mehr pro Monat, brutto. Angefangen habe ich nach dem Referendariat mit Dienstaltersstufe 5.
Zum Grundgehalt kommt noch eine „Allg. Stellenzul. Lehrer“ von 70 Euro und eventuell noch ein Familienzuschlag und das war’s. Davon zahlt man dann je nach Steuerklasse 25% Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Rest zahlt man noch die notgedrungen private Krankenversicherung (ab 150 Euro).
Zahlen inzwischen veraltet; Link zu neuen unterhalb der Tabelle.
Quelle: Besoldungstabellen West beim Innenministerium Neue Tabelle Stand 1.9.2009.
Über Anwärterbezüge (für Referendare) habe ich nichts geschrieben, das sind brutto zur Zeit 1020,63 Euro (November 2006).
Manchmal gibt es auch ein bisschen mehr Geld. Früher, ein paar Jahre lang, gab es Leistungszulagen und Leistungsstufen. Wenn man den Leistungstufen-Bonus erhielt, wurde man quasi schon vorzeitig in die nächste Gehaltsstufe gehoben (statt 4, 3 oder 2 Jahre zu warten), und das hielt so lange an, bis man die Gehaltsstufe auf natürlichem Weg ereicht hatte.
Das gibt es nicht mehr, sondern nur noch die Leistungszulage. Etwa 6 Lehrer pro Schuljahr, abhängig von der Größe der Schule, kriegen dabei einmaligen Bonus von einigen hundert Euro. Die Schulleitung kann das unter Umständen auch noch splitten, also zwei oder mehr Lehrkräften gemeinsam ein Stück Zulage geben.
Wer die Zulage ist, bleibt geheim. Man darf’s natürlich weitersagen, aber zumindest bei uns im Kollegium wird das nicht allgemein bekannt gegeben. Der Personalrat macht Vorschläge und wird informiert und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Schulleitung trifft die Entscheidung.
Mehr ist nicht drin, egal, wieviel Verantwortung man übernimmt oder welche Leistung man bringt. Es gibt noch die kleinen Währungen Anrechnungsstunde, Wahlunterricht und verminderte Pausenaufsicht, aber was das Kultusministerium betrifft, gibt es keine Überraschungen.
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