Lehrer fahren mit Schülern ja öfter weg: Skilager, Sportwoche, Schullandheim, Leistungskursfahrten; Erdkundexkursionen, Schüleraustausch, Berlinfahrten. Das macht häufig Spaß, ist aber immer viel Arbeit und Verantwortung für die begleitenden Lehrkräfte. Vorgeschrieben sind die meisten Fahrten nicht, nur vorgesehen.
Die Kosten für diese Fahrten gehören den Lehrern erstattet. Nun stellt das Kultusministerium aber nicht genug Geld zur Verfügung, als dass man alle Fahrten durchführen könnte – es reichte gerade mal für Schullandheim- und Skifahrten der Unterstufe.
Also gibt es seit Jahren – zumindest solange ich Lehrer bin – die Regelung, dass man sich dazu bereit erklären muss, nur etwa die Hälfte der Kosten erstattet zu bekommen und auf den Rest zu verzichten. Es gibt dazu ein Verzichtserklärung, die man unterschreiben muss.
(Die habe ich wohl mal gesehen, aber bei uns läuft das ohne.)
Letzten Freitag stand in der Süddeutschen Zeitung, dass der Bayerische Verwaltungsgerichthof diese Praxis als grundsätzlich rechtswidrig einstuft, sie verstoße „deutlich und stark“ gegen die Fürsorgepflicht des Staates.
In der Begründung des Urteils hieß es, dass man als Lehrer eben dem Druck aus Kollegium und Direktorat ausgesetzt sei, sich an diesem Verzicht zu beteiligen (und eine negative Beurteilung durch die Schulleitung fürchten müsse), und dass der Verzicht deshalb nicht wirklich freiwillig sein könne.
Ich bin mal gespannt, ob das bei unsrer Schule irgend etwas ändern wird. Ich denke, dass das Ansehen von Kollegen, die die Teilnahme an solchen Fahrten verweigerten, bei uns nicht gelitten hat, weder im Kollegium noch im Direktorat. Aber sicher kann man nie sein, außerdem reicht ja die bloße Befürchtung solcher Konsequenzen aus, das Verhalten zu beeinflussen.
Es wird also entweder mehr Geld für Fahrten geben (unwahrscheinlich), oder viele der Fahrten werden nicht mehr stattfinden (wenig wahrscheinlich), oder die Lehrer werden weiterhin die Hälfte der Fahrten aus eigener Tasche zahlen. Vielleicht zählt das als ganzehrlichundecht freiwillig, wenn man keine Verzichtserklärung unterschreibt.
Rechtlich sehr… umstritten ist übrigens die gängige Praxis, den Preis zumindest für die Zug- oder Flugtickets der Lehrer auf die Schüler umzulegen. Auch der Elternbeirat oder Förderverein darf kein Geld zu solchen Fahrten zuschießen: Die Bezahlung und Unkostenerstattung der Lehrer ist eben doch Aufgabe des Staates und nicht der Eltern.
Aktuelle Neuerung (KMS 4.6.2009): Freiplätze dürfen nur noch genommen werden, wenn sie a) angeboten werden, ohne dass man darum gebeten hat und b) diese Freiplätze nicht den Lehrern zugute kommen, sondern auf die Gesamtkosten umgelegt werden, so dass es für die Schüler billig wird. Im Klartext: Schüler und Eltern dürfen auch nicht indirekt oder irgendwie einen Teil der Lehrerkosten übernehmen. Die muss das Land Bayern ganz alleine zahlen. Nur dass dafür kein Geld das ist.
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