Erst einmal: Was müssen Lehrer hinnehmen, dass über sie auf der Schulwebseite veröffentlicht wird? Antwort: nichts. Soweit ich weiß, nicht einmal Name und Fach; sicher nicht die Sprechstunde. Foto oder Email-Adresse natürlich auch nicht. Ausgenommen sind nur Lehrer, die nach ihrer Funktion und Aufgabe in der Schule für die Öffentlichkeit ansprechbar sein müssen. Die Schulleitung zum Beispiel kann sich nicht gegen die Veröffentlichung bestimmter Informationen wehren.
Was darf ein Lehrer über sich auf der Schulseite veröffentlichen? Ich frage deshalb, weil neulich beim Herumspinnen im Lehrerzimmer – angelehnt an die Lehrer-Quartettkarten, die mal eine meiner Klassen erstellt hat – folgender Eintrag für die Schulseite entstanden ist (in einer eigenen Kategorie „Unser Schulteam/Die Lehrer/Profile“):
Ich weiß, dass Eltern sich Online-Informationen über die Lehrkräfte an ihrer Schule wünschen. Zwingen kann man Lehrer, siehe oben, nicht dazu. Aber dadurch, dass einige Lehrer solche Profile veröffentlichen – bisher zwar nur ein Kollege und ich – wird doch ein gewisser Druck ausgeübt und der Wunsch verstärkt, andere Lehrer sollten das auch tun.
Drei Fragen stellen sich mir:
1. Warum möchte ich, dass es solche Profile gibt?
- Weil man dem Wunsch der Eltern entgegenkommt. Wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen, ist das Grund genug, es zu tun.
- Weil es eine Möglichkeit ist, sich zu präsentieren und das Bild der Öffentlichkeit (Eltern eingeschlossen) von Lehrern und Schule zu formen.
- Weil man dem Bild, das man von sich präsentiert, dann vielleicht eher zu entsprechen versucht.
2. Was kann man gegen so ein Profil haben?
- Es spricht schon hinreichend dagegen, wenn man einfach nicht will. Keine Begründung ist notwendig.
- Die Angabe einer E-Mail-Adresse führt dazu, dass Kommunikation per Mail durchgeführt wird, die besser in eine Sprechstunde gehört.
- Der wichtigste Einwand: Durch die Veröffentlichung wird Druck ausgeübt auf Kollegen, die sich gegen eine solche Veröffentlichung entscheiden.
Deshalb meine wichtigste Frage:
3. Was darf man als kollegialer Kollege dort einstellen?
- Was sicher nicht in ein öffentliches Profil gehört: Abiturnote (auch wenn die typischerweise im Lehrerprofil in der Schülerzeitung angefragt und meist beantwortet wird). Noch weniger die Examensnote. Auch nicht der Studienort, Studiengang, Abschluss? Es geht Eltern nichts an, ob jemand ein Staatsexamen hat oder ein echter Quereinsteiger ohne Staatsexamen ist. Sage ich jetzt mal.
- Aufgaben an der Schule? Auch wenn man keine hat?
- Unterrichtserfahrung? Im Sinne von: habe Erfahrung mit Englisch und Deutsch Grund- und Leistungskurs bzw. Deutsch und Informatik in der Oberstufe G8?
- E-Mail-Adresse?
- Facebook-Konto?
- Amazon-Wunschliste? Ähem, geht natürlich gar nicht.
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