Weil eine Klasse heute fragte, hier ein Überblick.
Am bayerischen Gymnasium gibt es ein Jahreszeugnis, und mehr oder weniger kurz davor einen Notenschluss. Der Notenschluss ist ein Termin, um den ich mir als Schüler nie einen Gedanken gemacht habe, glaube ich; aber heute ist er Schülern und Schülerinnen sehr bewusst. Dabei wissen sie ihn meistens nicht, denn dieser Termin soll ihnen nicht mitgeteilt werden – aus historischen Gründen, glaube ich mal, ein guter Grund dafür fällt mir sonst nicht ein.
Es gibt keinen zentral vorgegeben Notenschluss, das heißt, jede Schule legt ihren eigenen Notenschluss fest. Das ist der Termin, zu dem alle Lehrkräfte ihre sämtlichen Einzelnoten eingetragen haben – früher auf Papier, heute an einem Rechner – und zu dem sie sich entschieden haben, welche Note in ihrem Fach im Zeugnis stehen soll. Manchmal gibt es zudem hausinterne Ausnahmen und Sonderregeln, auch wieder aus historischen Gründen und nicht wirklich legitimiert, aber das sind dann eher so randständige Fächer, bei denen die Notenbildung fürs Kollegium ohnehin nur mäßig transparent ist.
Dieser Termin ist aber manchmal nur ein frommer Wunsch. So wie Schüler und Schülerinnen ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erledigen, kommt es immer wieder vor, dass Lehrkräfte diesen Termin nicht einhalten. Dann muss man denen hinterherlaufen und sich verschiedene Erklärungen anhören. So oder so beginnt die Klassleitung aber zu diesem Zeitpunkt, das vorläufige Zeugnis zu erstellen. Vorläufig heißt: die Noten können sich immer noch ändern: es können weitere Einzelnoten hinzukommen, und auch sonst kann sich die endgültige Note ändern. Denn: Die Zeugnisnote wird erst durch eine Sitzung der Klassenkonferenz festgelegt.
Das sind Sitzungen, etwa eine Woche nach Notenschluss, auf Basis der vorläufigen Zeugnisse. Stimmberechtigt sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse eingesetzt sind, also Deutsch, Englisch, Mathematik, aber auch katholische und evangelische Religion, Ethik, Sport männlich und weiblich, sprich: die stimmen auch ab über Schüler:innen, die sie gar nicht kennen. Meist sind so zwölf bis achtzehn Lehrkräfte in einer Klasse, je höher und gemischter die Klasse, desto mehr. Davon muss mehr als die Hälfte anwesend sein (oder reicht die glatte Hälfte? ich müsste nachschauen), damit die Konferenz Entscheidungsfreiheit ist. Da immer mehrere solcher Sitzungen gleichzeitig stattfinden, kann es geschehen, dass in einer Klassenkonferenz nicht genügend Lehrkräfte sind. Dann geht man in die anderen Räume und ruft: „Ist hier noch jemand für die 9b? Wir brauchen noch zwei Leute.“ Und dann geht halt jemand aus der 8b-Konferenz, der auch in der 9b eingesetzt ist, zu der hinüber. (Oft kann man wählen, zu welcher Konferenz man geht. Dann nimmt man die, wo es wichtiger ist.)
Worüber die Konferenz abstimmt: Vor allem über die Zeugnisnoten. Meistens wird der ursprüngliche Notenvorschlag übernommen, aber bei Noten in einem Grenzbereich kann man sich immer so oder so entscheiden, und das sollte nachvollziehbar sein für die Kollegen und Kolleginnen. (Deshalb auch die Einzelnoten.) Ich habe da schon sehr barocke Regelungen erlebt, was auf Wunsch der Schulleitung wie warum begründet werden muss, aber das sind Details, die ich hier nicht schreiben kann. Besonders wichtig ist das natürlich immer dann, wenn es um die Noten 5 oder 6 und Nichtbestehen geht.
Theoretisch kann aber auch nach der Klassenkonferenz eine Note noch geändert werden, einfach indem die Konferenz noch einmal für zehn Minuten konferiert, etwa in einer Pause. Das habe ich auch schon erlebt, bei neuen Erkenntnissen, Attesten, sicher nur bei wichtigen Sachen.
Über das endgültige Bestehen und Nichtbestehen des Schuljahrs, aber nicht über die Noten, entscheidet dann die Gesamtkonferenz. Was genau das heißt, weiß ich nicht – heißt das, die Gesamtkonferenz entscheidet doch über Noten, aber halt nur, wenn diese das Vorrücken verhindern? So macht es die Praxis; die Schulordnung drückt sich mitunter etwas unklar aus.
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