Aus meine Schulzeit kenne ich das als „Schule und wir“, ein Magazin des Kultusministeriums, das ein paar Mal im Jahr über die Schüler an die Eltern verteilt wird. Seit vielenvielen Jahren heißt es anders, nämlich „EZ“, was wohl für „Elternzeitschrift“ steht, aber wer will sich denn so etwas merken.
Interessant daran waren und sind darin eigentlich nur die Briefe mit rechtlichen Anfragen von Eltern. „Darf der das“ lautet das Thema. In der letzten Ausgabe (hier gibt’s viele als pdf) geht es unter anderem darum, ob ein Schüler eine verpflichtende Schulaufgabe (Leistungsnachweis) nachschreiben muss, wenn er das schon einmal getan hat, der Lehrer sie aber vor der Korrektur und Herausgabe verloren hat.
Die Antwort: Nein, muss er nicht. Der Lehrer hat gefälligst aufzupassen, und wenn er eine Schulaufgabe verliert, erhält der Schüler die Möglichkeit, sie nachzuholen – oder sie wird einfach ersatzlos gestrichen.
Mmmmmmmhh. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Falls jemand Lust hat: Wir könnten uns zum Beispiel im Abitur-Doppeljahrgang auf ein Korrekturwochenende treffen, sagen wir im Karlshof bei Nördlingen. Wenn dann Waschbären in unser Auto einbrechen und die gesammelten Schulaufgaben fressen (bitte keine abiturrelevanten Arbeiten), dann können wir leider auch nichts machen.
Außerdem: Das KuMi meldet, dass das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) ab 2009 digital und kostenlos zur Verfügung steht. Und zwar unter: www.verkuendung.bayern.de.
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