Ingo hat schon ausführlich über die Broschüre geschrieben, die wir Lehrer in unseren Fächern gefunden haben und die uns daran erinnert, was wir kopieren dürfen und was nicht. Neues steht nicht wirklich drin, richtig klar formuliert ist es auch nicht.
Analogkopie: geringe Teile eines Werks (auch Schulbücher) oder kurze Werke ganz (aber nicht bei Schulmaterial); nur für abgeschlossene Gruppen wie etwa eine Klasse. Quellenangabe muss sein.
Digitalisierung von Schulbüchern und ähnlichem (zur Verteilung an Schüler, zum Einbau in Arbeitsblatt, zum Projiizieren mit dem Beamer): Nein.
Digitalisierung von anderen Texten (zur Verteilung an Schüler, zum Einbau in Arbeitsblatt, zum Projizieren mit dem Beamer): Auf einem Server bereitstellen darf ich 12% von längeren Werken, kurze ganz; bei Filmen maximal 5 Minuten – aber jeweils nur dann, wenn das Werk nicht schon von einem Schulbuchverlag digital angeboten wird; und nur wenn der Zugriff auf eine abgegrenzte Gruppe beschränkt ist, also meist eine Klasse (was notfalls durch einen effektiven Passwortschutz gewährleistet sein muss); und nur, wenn das für den Unterricht geschieht.
Für all diese Rechte zahlt der Staat Geld; es ist also nicht so, dass man das für Unterrichtszwecke einfach so darf. (Darüber hinaus fließt aus jeder Kopie natürlich auch Geld an die VG Wort.)
Was soll man also tun, wenn man in einem Schulbuch eine Grafik sieht und die gerne mit dem Beamer an die Wand werfen würde? Man muss wohl warten, bis die Verlage ihre Werke auch mal digital anbieten. Das gibt es erst sehr, sehr spärlich. Wenn das erst einmal so ist, wird man klären müssen, wie Lehrer das Material verwenden dürfen, also ob man das Material für alle auf einen Server packen darf oder nicht. Bis dahin, und für mich darüber hinaus: auf Schulbuchmaterial verzichten.
Reine Analogkopien ohne irgendetwas Digitales unter den Vorfahren benutze ich selten. Es kommt kaum vor, dass ich ein Buch quer über das Kopiergerät lege und einen Klassensatz Kopien davon mache. Dann scanne ich die Vorlage gleich ein und wandle sie in Text um. Meist kann ich aber schon in digitaler Textform an die Texte kommen, die ich möchte (weil ich sie sonst nämlich nicht möchte). Ich nutze also keine Kopien aus Unterrichtswerken oder anderen Büchern, sondern deren Inhalte.
Auch Bilder und Grafiken bewahre ich digital auf. Bilder aus Schulbüchern brauche ich kaum; ich finde genügend online. Ausnahme: Informatik in der Oberstufe, weil es da so einfach ist, gleich die Präsentationen auf der CD zum Buch zu nutzen. Da ist die Lizenzierung aber auch klar: ich bin der einzige, der das von mir gekaufte Material nutzt, schon mal, weil es pro Schule nur wenig Informatiklehrer gibt. Wie wird das sein, wenn es dann doch mal die Begleit-CD zum Englischband mit allen Grafiken gibt: Muss die dann jeder Lehrer selber kaufen?
Von einzelnen Arbeitsblättern mit Bildern und Zeilen zum Ausfüllen bin ich abgekommen. Sinnvoll sind dafür Arbeitshefte im Sprachenunterricht, aber die müssen die Schüler selber kaufen, so dass ich keinen Anlass habe, sie zu kopieren.
Krimses und Kramses:
— Gedichte, sofern unter 25 Seiten, darf man seinen Schülern digital anbieten, sagt die Broschüre als Beispiel, aber nicht, „wenn das Gedicht aus einem Unterrichtswerk stammt.“ Das betrifft aber auch nur die Kopie am Kopiergerät und nicht die in einem Anschluss an einen illegalen Sacn daran erfolgte Texterkennung. Wenn jemand nachfragt, dann habe ich doch alles von Hand abgetippt.
Wenn ein Text, also auch das Gedicht, digital für die Schulnutzung angeboten wird, darf ich außerdem die „analoge Version [auch aus dem Nichtschulbuch] nicht einscannen“. Siehe oben.
— Am Rand wird darauf hingewiesen, dass bei manchen (also: vielen) Kopierern digital kopiert wird, also erst einmal eine Kopie auf einer internen Festplatte gespeichert wird, von der aus die Ausgabe erfolgt. Diese Kopien müssen gelöscht werden. Uh, wer kümmert sich eigentlich um die Daten auf den Festplatten der Kopiergeräte? Auch von wegen Datenschutz und so?
— Stellen Reclam-Hefte speziell für den Unterricht hergestelltes Material dar? Ich nehme mal an, dass nicht.
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