Nachprüfung: Wenn man in bestimmten Jahrgangsstufen wegen zum Beispiel zweier 5en nicht versetzt wird, kann man sich für eine Nachprüfung anmelden. Dann büffelt man in den Sommerferien und schließt die Lücken. Am Ende der Sommerferien findet dann in den betreffenden Fächern eine Nachprüfung über den Stoff des vergangenen Schuljahrs statt, und zwar im Umfang einer Schulaufgabe, also einer regulären schriftlichen Prüfung, wie es sie in Kernfächern auch unter dem Jahr gibt. Über das Vorrücken entscheiden dann diese Noten; wer also eine 5 auf eine 4 verbessern kann, tritt für die Prüfung im anderen Fach gar nicht erst an und rückt mit einer 5 und einer neuen 4 in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vor.
(Fußnote: Das versuchen zur Zeit etwa ein Fünftel aller Durchfaller, davon hat ein gutes Drittel Erfolg. Quelle.)
Vorprüfung: Die gibt es nicht, könnte es aber geben. Entspricht von Umfang und Termin der Nachprüfung, nur dass sie Schüler ablegen können, die gerade erfolgreich in die, sagen wir, 9. Jahrgangsstufe vorgerückt sind. Bestehen Sie die Nachprüfung über den Stoff dieser 9. Jahrgangsstufe, also des zukünftigen Schuljahrs, können Sie wahlweise dem Unterricht in diesem Fach fernbleiben und die Zeit für anderes nutzen, oder sie dürfen einfach nur die Nachprüfungsnote bereits vorab fürs Zeugnis akzeptieren und können im kommenden Schuljahr ohne Notendruck leben.
Ich kann mir etliche Fächer/Schüler/Jahrgangsstufen vorstellen, in denen das gut möglich wäre. So als weitere Flexibilisierung der Schullaufbahn.
Die guten Schüler, denen man das Überspringen einer Jahrgangsstufe anbietet, gibt es auch im G8 regelmäßig. Das macht nur so gut wie keiner. Aber man könnte denen ja anbieten, sich wenigstens so ein bisschen Luft zu verschaffen.
– Im Idealfall hieße das natürlich, dass der Schüler für dieses Fach am Unterricht in einer parallelen 10. Klasse teilnehmen kann, aber das würde ohne größere organisatorische Umstellung nur in Ausnahmen möglich sein.
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