Zu Anfang meiner Zeit als Lehrer war es gängige Praxis, dass man bei Fahrten (Schullandheim, Ausland) nur die Hälfte der Kosten für Reise und Übernachtung erstattet bekam. Nachdem ein Lehrer auf die Zahlung von 16,32 Euro geklagt hatte, entschied dann 2007 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass diese Praxis grundsätzlich rechtswidrig ist. Alter Blogeintrag dazu.
„Grundsätzlich“ heißt, dass es Ausnahmen geben darf; ich finde leider das KMS nicht, in dem festgehalten ist, was es für Ausnahmen gibt. Es sind wenige und nur unter bestimmten Bedingungen. Trotzdem sollten Lehrer überhaupt keine Ausnahmen machen. Im Moment ist zum Beispiel ein Höhepunkt des Beurteilungszeitraums, in dem die meisten Lehrer sozusagen eine Note von der Schulleitung und ein Zeugnis von der Schulleitung kriegen. Das steht dann zum Beispiel lobend drin, dass man sich engagiert – eine Voraussetzung für eine gute Bewertung – und auf die eine oder andere Fahrten geht. Wenn diese Fahrten auch nur zum Teil selbst finanziert wären, hieße das, dass man selber finanzielle Mittel aufwendet, um eine gute Beurteilung zu kriegen. Deshalb dürfen Lehrer ihre Fahrtkosten nicht selber bezahlen.
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