Ich habe schon Staatsexamen geprüft, mündlich und schriftlich, und dafür eine Vergütung erhalten. Klar, das ist ja freiwillig und findet neben der regulären Arbeit als Lehrkraft. Das ist also keine Mehrarbeit.
Ich habe auch schon zusätzliche Abiturprüfungen für externe Kandidaten und Kandidatinnen erstellt oder korrigiert, mündlich oder schriftlich, als Erst- oder Zweitprüfer. Und das ist angeordnete und bezahlte Mehrarbeit! Neu war mir, dass es dafür auch Geld gibt. Wenn ich die Formulare richtig gedeutet habe, kriege ich:
- €11,30 für eine Stunde Erstprüfer bei mündlicher Abiturprüfung
- €8,50 für eine Stunde Zweitprüfer bei mündlicher Abiturprüfung
- €4,25 für Korrektur einer schriftlicher Prüfung bei einer Prüfungsdauer bis 5 Zeitstunden
Ich kriege das Geld, weil die Arbeit zusätzlich zu meinen regulären 40 Stunden Wochenarbeitszeit stattfindet und angeordnet ist. Aber warum kriege ich für mündliche Prüfungen so viel mehr als für die Korrektur schriftlicher Prüfungen? Welche Begründung steckt dahinter? Und Mindestlohn gilt ja anscheinend eh nicht in diesem Fall.
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