Mehrarbeit, bezahlte

(7 Kommentare.)

Ich habe schon Staatsexamen geprüft, mündlich und schriftlich, und dafür eine Vergütung erhalten. Klar, das ist ja freiwillig und findet neben der regulären Arbeit als Lehrkraft. Das ist also keine Mehrarbeit.

Ich habe auch schon zusätzliche Abiturprüfungen für externe Kandidaten und Kandidatinnen erstellt oder korrigiert, mündlich oder schriftlich, als Erst- oder Zweitprüfer. Und das ist angeordnete und bezahlte Mehrarbeit! Neu war mir, dass es dafür auch Geld gibt. Wenn ich die Formulare richtig gedeutet habe, kriege ich:

  • €11,30 für eine Stunde Erstprüfer bei mündlicher Abiturprüfung
  • €8,50 für eine Stunde Zweitprüfer bei mündlicher Abiturprüfung
  • €4,25 für Korrektur einer schriftlicher Prüfung bei einer Prüfungsdauer bis 5 Zeitstunden

Ich kriege das Geld, weil die Arbeit zusätzlich zu meinen regulären 40 Stunden Wochenarbeitszeit stattfindet und angeordnet ist. Aber warum kriege ich für mündliche Prüfungen so viel mehr als für die Korrektur schriftlicher Prüfungen? Welche Begründung steckt dahinter? Und Mindestlohn gilt ja anscheinend eh nicht in diesem Fall.


Beitrag veröffentlicht am

in

Kommentare: 7

Schlagwörter:

Kommentare

7 Antworten zu „Mehrarbeit, bezahlte“

  1. HerrF

    Na, das ist doch alles logisch unter folgenden Prämissen:
    – Die höhere Entlohnung des Erstprüfenden kommt daher, dass da die Erstellung/Konzeption/konkrete Anpassung … der Prüfung entsprechend zusätzlich honoriert werden soll.
    – Die Korrektur einer schriftlichen Prüfung (zentral vorgegeben, also ohne Erstellungsaufwand) entspricht dem Zweitprüferdasein.
    – Die von den Prüflingen in max. fünf Stunden zu lösende Aufgabe wird vom Korrektor in einer halben Stunde korrigiert.

    Ich denke, wir sind uns einig, dass insbesondere der dritte Punkt nicht der Realität entspricht. Aber mir scheint das die Begründung zu sein.

    Auch wenn in deiner Funktion noch lange keine „Ferien“ sind, wünsche ich dennoch einen gleitenden Übergang zu immer mehr Ruhe und Freizeit.

  2. Wir haben die Prüfervergütungen immer für die ganze Schule beantragt und das Geld, ein hoher Betrag, kam auf das Fördervereinskonto, was das Kollegium vorher beschlossen hatte. Eines Tages musste das jede/r Kollege/in einzeln beantragen und dann war es aus mit dem Geldsegen.

  3. >Die von den Prüflingen in max. fünf Stunden zu lösende Aufgabe wird vom Korrektor in einer halben Stunde korrigiert.
    Ja, das kann eigentlich nur der Gedankengang dahinter sein. Never mind dass Deutsch sogar länger als fünf Stunden dauert, aber für so etwas ist kein Kästchen vorgesehen.

    Sammeln würde das vereinfachen. Ich glaube nicht, dass alle Beteiligten das Formular ausfüllen; es ist recht umständlich. Ich habe es auch falsch ausgefüllt und kriege etwas weniger heraus, immer noch besser, als es noch einmal auszufüllen.

  4. Weshalb diese Art der Bezahlung?
    Was mehr Mühe macht, wird schlechter bezahlt. Solider Grundsatz bei der Unterscheidung an Angestellten und Arbeitern.
    Andererseits: Als ich eine schriftliche Abi-Arbeit als Erstprüfer mit 1 bewertet habe, war die Endnote für den Prüfling 4-5, die mündliche Note bei Einigkeit zwischen Erst- und Zweitprüfer 2 (wie die Jahre zuvor im laufenden Unterricht).
    Merke: Wenn eine Arbeit unabhängig von der Person des Prüflings bewertet wird, wächst bei Deutschaufsätzen bei der Bewertung die Zufallsquote.

  5. >Merke: Wenn eine Arbeit unabhängig von der Person des Prüflings bewertet wird, wächst bei Deutschaufsätzen bei der Bewertung die Zufallsquote.

    Ich kenne das aus Bayern ja nur so, dass Erstprüfer die Kursleitung ist, Zweitprüfer von der gleichen Schule. In anderen Bundesländern wird ja völlig fremdkorrigiert, und die halten das für fairer. Mir fehlt die Erfahrung mit dem System.

  6. Susann

    Die Korrektur einer schriftlichen Abiturarbeit ist doch unter mehreren Stunden nicht zu machen. Oder schafft das jemand schneller? Falls ja, würde er/sie sein Geheimnis verraten?

  7. Selbst wenn man genau eine Stunde braucht, ist das zu schlecht bezahlt. Das war bei der Korrektur von Uni-Klausuren auch so, aber da habe ich das freiwillig gemacht und kannte die Bedingungen (oder hätte sie kennen können). Hier ist das verpflichtende Mehrarbeit, gegen die ich mich nicht wehren kann – so wie zusätzlicher Unterricht. Eine Mehrarbeit-Unterrichtsstunde wird hier aber aktuell mit 36,69 Euro bezahlt, darüber kann man auch streiten, aber das ist jedenfalls deutlich mehr als dieses Korrekturtaschengeld.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert