Alles über: Die Fachbetreuung

(49 Kommentare.)

Für jedes Fach gibt es am bayerischen Gymnasium einen Fachbetreuer. Bei Fächern mit vielen Lehrern (Englisch, Deutsch, Mathematik) gibt es an größeren Schulen auch zwei davon, quasi einen Junior- und einen Seniorfachbetreuer. Bei kleinen Fachschaften kann auch ein Lehrer die Fachbetreuung in zwei Fächern übernehmen, etwa Geschichte und Sozialkunde oder Wirtschaft und Geographie.

Aufgabenbereich und Verantwortlichkeit des Fachbetreuers nach §23 LDO und ISB-Handreichung „Fachbetreuung“

Die Fachbetreuerin/ der Fachbetreuer unterstützt die Schulleitung in allen das Fach betreffenden Fragen. Dazu gehören folgende Aufgaben:

  • Durchsicht der Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. in Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, die anfallenden Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten in einer für die Schulleitung transparenten Form,
  • fachspezifische Beratung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln und der Ausgestaltung von Fachräumen,
  • Information des Fachkollegiums über wesentliche fachliche und didaktisch-methodische Veröffentlichungen, Beratung des Fachkollegiums in fachlicher Hinsicht, Besprechung von didaktischen Fragen des Faches, Organisation von Fachsitzungen,
  • Betreuung der Referendare (an der Einsatzschule) und der nebenberuflichen Lehrkräfte des betreffenden Faches bzw. der Fachgruppe. Die Fachbetreuerin bzw. der Fachbetreuer kann in dieser Aufgabe auf Weisung der Schulleitung durch geeignete Fachkollegen unterstützt werden.
  • Auf Anordnung der Leiterin bzw. des Leiters der Schule Besuch von Unterrichtsstunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Dienstlichen Beurteilung von Lehrkräften.

§23 der LDO (Lehrerdienstordnung, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 31. Januar 2008) lautet:

(1) Soweit Fachbetreuer bestellt sind, unterstützen sie den Schulleiter in fachlichen Fragen, insbesondere bei der Koordinierung des Unterrichts.
(2) 1 Der Fachbetreuer berät die Lehrkräfte in fachlicher Hinsicht, bespricht mit ihnen didaktische Fragen und unterstützt den Schulleiter bei der Überprüfung von Leistungsnachweisen auf Angemessenheit und Benotung. 2 Fachbetreuung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkraft in der Freiheit ihrer Unterrichtsgestaltung unnötig eingeengt wird. 3 Die Verantwortung derLehrkraft wird durch die Tätigkeit des Fachbetreuers nicht aufgehoben.
(3) 1 Der Fachbetreuer übt nicht die Tätigkeit eines Vorgesetzten, sondern die eines Beraters aus.
2 Seine Aufgaben schließen keine Aufsichtsbefugnis über die Unterrichtsführung der Lehrkräfte und kein Weisungsrecht ein. 3 Ein Besuch von Unterrichtsstunden durch den Fachbetreuer erfolgt nur auf Anordnung des Schulleiters. 4 Für die Beurteilung der rein fachlichen Leistungen einer Lehrkraft kann der Schulleiter die Ansicht des Fachbetreuers verwerten; die Verantwortung für die Beurteilung trägt der Schulleiter.

Was heißt das in meinen eigenen Worten?

Aufgaben der Fachbetreuer:

  1. Respizienz. In Kernfächern (also Fächern mit Schulaufgaben = angekündigte schriftliche Prüfungen über längeren vorhergehenden Zeitraum, die insgesamt meist 2/3 der Note ausmachen) schaut sich der Fachbetreuer die Schulaufgaben an, nachdem der Fachlehrer sie korrigiert, ausgeteilt, wieder eingesammelt und – das dauert am längsten – sie dem Fachbetreuer weitergeleitet hat. In den anderen Fächern geschieht das auch mit kleinen schriftlichen Leistungserhebungen.

    Die Fachbetreuer schauen sich die Themenstellung und stichprobenartig einige Schüleraufsätze an, ob Lehrplanbezug, Schwierigkeitsgrad, Transparenz der Korrektur passen.

  2. Fachsitzungen. Es müssen mindestens zwei Fachsitzungen pro Schuljahr veranstaltet werden. Da müssen wichtige Sachen verlesen und Entscheidungen gefällt werden.
     
  3. Probeunterricht
     
  4. Betreuung von Referendaren. Das machen oft, aber keinesfalls immer, die Fachbetreuer. Die betreuende Lehrkraft besucht den Unterricht des Referendars und lässt sich von diesem besuchen, gibt Rat und Hilfe, lässt sich die Schulaufgabenentwürfe zeigen und auch die Benotungsvorschläge. Ich bin mir nicht sicher, dass Betreuern und Referendaren immer klar ist, dass letztere in der Regel eigenverantwortlichen Unterricht führen, dass die Vorschläge des Betreuungslehrers wirklich nur Vorschläge sind.
    In der Lehrprobe ist der Betreuungslehrer dabei, darf bei der anschließenden Beratung auch etwas sagen, aber nicht mit über die Note entscheiden. Außerdem unterstützt der betreuende Lehrer die Schulleitung bei der Formulierung des Zweigschulgutachtens für den Referendar.
     
  5. Unterstützung der Schulleitung beim Gestalten. Dazu gehören all die gemischten kleinen Aufgaben, die so anfallen. Geschenklein für scheidende Kollegen. Tag der offenen Tür.
     
  6. Lehr- und Lernmittelausschuss. Dort wird entschieden, welche Bücher für die Schule und die Schüler angeschafft werden.
     
  7. Koordination der Klassenwünsche fürs kommende Schuljahr. Das ist nicht an allen Schulen so. An manchen geben die Lehrer Wünsche ab, welche Klassen sie sich im kommenden Jahr wünschen; an manchen koordinieren die Fachbetreuer diese Wünsche; entschieden wird das letztlich von der Schulleitung.

Nicht zu den Aufgaben gehört die Führung der Kollegen. Man hat keinerlei Weisungsbefugnis; das haben nur die Schulleitung und deren Stellvertretung. Bei der letzten Beurteilungsrunde wollte das Ministerium, dass die Fachbetreuer bei der Bewertung der Kollegen mitwirken. Das haben sich die Fachbetreuer verbeten. Viele wollen keine Führungsaufgaben übernehmen; und keiner will lediglich als Alibi herhalten, um die Schulleitung zu entlasten,

Lohn der Fachbetreuung:

  • Je nach Fach und Gepflogenheit der Schule gibt es keine, eine oder auch zwei Anrechnungsstunden für diese Arbeit. Eine Anrechnungsstunde heißt, dass man eine Stunde weniger Unterricht gibt. Anrechnungsstunden sind die heimliche Währung der Schule; manche sind für diverse Jobs vorgeschrieben, die meisten stammen aber aus einem Topf, über den relativ frei verfügt werden kann. Es gibt nie genug Anrechnungsstunden für die vielen Zusatzaufgaben an der Schule. Die Aufteilung ist gegenüber Änderungen recht stabil: wenn man einem Lehrer eine geben will, der vorher keine hatte, muss man sie erst einem anderen – verdienten, erfahrenen, bewährten, lautstarken – Kollegen wegnehmen.
     
  • Die Wertigkeit der Funktion. Manche Jobs an Schulen (nicht immer die wichtigsten oder anspruchsvollsten) sind sogenannte Funktionsstellen. Das sind Stellen, die beförderungsrelevant sind. Neben guter Führung Beurteilung spielt die Wertigkeit der Funktion eine wichtige Rolle dabei, wie schnell und ob man jemals befördert wird. Und sie beeinflusst natürlich auch indirekt die Beurteilung.

Je niedriger die Wertigkeit der Funktion, desto schneller wird man OStR. Um überhaupt noch StD zu werden, braucht man eine höherwertige Funktionsstelle und viel Geduld. In Abhängigkeit von der Größe der Schule haben Funktionen zum Beispiel folgende Wertigkeit:
Stellvertretung: 1
Fachbetreuung: 2 oder 3, bei kleinen Schulen auch 4 – je nachdem, ob Senior- oder Juniorbetreuer.
Schulbibliothek; Sammlungsleitung: 5

Details stehen im Funktionenkatalog (August 2004), der an alle Schulen verschickt wurde. Ist natürlich nicht online, so etwas. Ausschnitte und Kommentar zu Neuerungen beim Philologenverband – ich blicke da allerdings nicht durch. Hier die Formel zur Wartezeit für die Beförderung von A14 (OStR) nach A15 (StD):

W = 59 + 2,1 x ( 2 x letzte Beurteilung +1 x vorletzte Beurteilung) x (Wertigkeit der derzeitigen Funktion + 3) + 0,4 x funktionslose Zeit + / – 0,2 x die Zeit in der Funktion mit anderer Wertigkeit. (Quelle: bpv)

Ganz unbeliebt ist übrigens die Praxis, Funktionsstellen nur kommissarisch zu besetzen. Dann hat man die Arbeit, aber nicht die beförderungsrelevante Wertigkeit. Denn man muss – das ändert sich aber immer wieder mal – bestimmte Bedingungen erfüllen, um eine solche Stelle übernehmen zu dürfen. Zur Zeit sieht das so aus:
Wenn man zwischen 34 und 58 Monate Dienstzeit auf dem Buckel hat (nach der Lebenszeitverbeamtung, nehme ich an?), braucht man eine Staatsexamensnote nicht schlechter als 2,50; wenn man länger dabei ist, nicht schlechter als 3,00. Wenn man schon OStR ist oder ein Jahr davor steht, dann nicht schlechter als 3,50. In anderen Fällen, wenn man also noch nicht so lang dabei ist, erfolgt die Übertragung komissarisch.

(Wird fortgesetzt.)


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49 Antworten zu „Alles über: Die Fachbetreuung“

  1. Dafür, dass man an Schulen nicht wirklich Karriere machen kann, ist die Formel für die Beförderungswartezeit geradezu lächerlich kompliziert. Und natürlich führt sie dazu, dass keineswegs immer die kompetentesten Kollegen mit der entsprechenden Stelle betraut werden.

  2. Dirk

    Gibt es in Bayern eigentlich auch die Tendenz, Funktionsstellen niederwertiger zu besolden? Hier in BaWü schon. Man kann zwar auch nur durch (lange) Wartezeit A14 werden, wie früher durchweg üblich und zu Recht belächelt und verpönt, dazu inzwischen auch durch Bewerbung auf Funktionsstellen. Die neueste Tendenz scheint aber nun zu sein: Frei werdende A15-Stellen werden als A14 ausgeschrieben. Das spart dann richtig Geld.
    Die Schulpolitik kann offensichtlich tatsächlich nicht mehr beim Klassenteiler und den Deputatsstundenzahlen sparen, das käme sogar beim Wahlvolk nicht gut an. Aber die Beförderungsstellen der Lehrer interessieren Eltern/Wähler sicher nicht. Meine Befürchtung: Uns droht das Szenario, was die Polizei seit langem beschäftigt: Die ohnehin geringen Aufstiegsmöglichkeiten werden noch geringer und noch unattraktiver.

  3. Ja, die Formel finde ich auch sehr lustig. Ich fürchte, beim jetzigen System muss man mit solchen Formeln arbeiten, weil sonst jemand gleich Ungleichbehandlung wittert. Wie man an eine Funktionsstelle kommt, interessiert niemand. (Ich war bei uns der einzige, der wollte.)

    Dirk, das gibt es bei uns so nicht. A14 wird man mehr oder weniger automatisch nach neun oder zehn Jahren. Mit Funktionsstelle dürfte es ein bisschen schneller gehen. Eindeutige A15-Stellen als solche gibt es kaum (nur: Mitarbeiter in der Schulleitung), ansonsten kann man mit obiger Formel mit jeder Funktion A15 werden. Früher oder später, möglicherweise so viel später, dass einem die Pensionierung zuvorkommt.

    In Bayern sind erst einmal die Grundschulen aufgestockt worden, da gibt es jetzt mehr Aufstiegsmöglichkeiten als früher. Aber immer noch wenige.

  4. Irgendwann sollte ich mich mit diesen ganzen Laufbahnbestimmungen usw. auch auseinandersetzen. Bis dahin klingt das erstmal alles furchtbar kompliziert…*Kopfschüttel*

  5. A14 wird man in NDS ohne Funktionsstelle gar nicht. Eine Funktionsstelle umfasst mindestens zwei Aufgaben – ohne Stundenentlastung (höchstens aus dem Kollegiumstopf, der von Jahr zu Jahr zusammengestrichen wird), denn man bekommt ja schließlich schon „fett“ A14…

    Das sind sehr oft auch Aufgaben, die in BY und BW A15-besoldet sind (A15er machen hier durchaus 20 Stunden plus LAzKo – wenn noch zu jung).. Frohlocket über euren bisherigen Stellenschlüssel – so lange ihr ihn noch habt. Wenn ihr einen Blick in eure Zukunft wagen wollt, so schaut gen Norden!

    Gruß,

    Maik

  6. Ich gebe zu: Je mehr ich von anderen Bundesländern höre, desto schlechter ist mein Gewissen, wenn ich am hiesigen Kultusministerium herummäkle. Man ist halt doch das gewöhnt, was man kennt. Die Stundenentlastung kommt bei uns in der Regel auch aus dem Kollegiumstopf (Ausnahme: Stellvertretung der Schulleitung). LAzKo heißt bei uns übrigen AZK. Irgendwie machen diese Abkürzungen Spaß. AZK (Arbeitszeitkonto) ist das, was zur UPZ dazukommt (Unterrichtspflichtzeit).

  7. Es geht ja noch besser, wenn man z.B. nach Berlin oder MeckPomm schaut. Dagegen jammere ich schon auf hohem Niveau… Vielleicht sollten wir in NDS einmal eine Abwerbekampagne starten, um unsere Löcher zu stopfen (die sich nach Aussagen des KM nach Abschluss des Doppeljahrganges aber von selbst stopfen).

    Ich finde übrigens so Dinge wie ein schlechtes Gewissen immer relativ. Fairerweise muss man auch sagen, dass wir in NDS am Gymnasium bei voller Stelle 23 1/2 + 2 (UPZ + AZK) arbeiten – recht wenig im Bundesdurchschnitt. In BW sind es 27 regulär! Aber da kommen wir auch noch hin :o)…

  8. Cindie

    Ja, schlimmer kommt es immer.
    In Brandenburg gibt es weder Funktionsstellen, noch die Möglichkeit über das pure Warten in eine A14 zu kommen. Außerdem gibt es kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keinen Zuschlag für Kinder wie in SH und zu dem 26 Wochenstunden. (Angaben stimmen vielleicht nicht ganz flächendeckend, ich kenne zumindest niemanden der selbiges bekommt…) Und die Vergütung an sich ist ja auch schon Ländersache- und Brandenburg eben arm… Es braucht sich in unserem Ministerium also niemand zu wundern, wenn kaum junge Lehrer an die Schulen wollen.

    Allerdings wissen viele Kollegen im Osten gar nicht so genau, was in anderen Bundesländern so an der Tagesordnung ist.

    Und die Ferien sind auch kürzer! Oder kennt jemand bei euch eine Vorbereitungswoche (DI, MI; DO von ca. 8-14 Uhr, FR dann eventuelle Nachprüfungen…?

  9. Wir haben Glück… und dürfen unsere Vorbereitungswoche individuell und zu Hause ableisten. :-) Nachprüfungen und Termine gibt es schon, aber dafür müssen hier nur Aufsicht führende Lehrkräfte dabei sein, keinesfalls alle.

  10. […] der Lehr- und Lernmittelbibliothek betraut ist. (Das ist eine wichtige Aufgabe, aber keine Funktionsstelle. Deswegen macht man das meist nur ein paar Jahre, und sucht sich dann etwas Honoriertes, etwa […]

  11. Prisma

    Mit anderen Worten: wenn ein StR eine Fachbetreuung kommissarisch übernimmt und die Fachnote schlechter als 3,5 ist, hat er die Arbeit, aber ansonsten in By nix davon. Kann man mit A14 und Note schlechter als 3,5 noch das kommisarisch wegkriegen?

  12. Herr Rau

    Ja, kann man, nach ein oder zwei jahren der Bewährung, wenn ich mich richtig erinnere. Ich komme im Moment nicht an meine Liste mit Details, werde das aber in ein paar Tagen ergänzen.

  13. Ich finde meinen Zettel nicht mehr, weder die Kopie noch den Scan. Details stehen – vermutlich – im KMS vom 12.1.05, aber das Nervige an meiner Behörde ist, dass es nur einen Bruchteil der Vorschriften und Verfahrensweisen online gibt. Und auch offline ist kaum daran zu kommen, es soll wohl einen krausen Ordner in den Sekretariaten geben, aber meist muss man sich auf das Gedächtnis von altgedienten Kollegen verlassen oder eine Kopie dritter oder vierter Generation zu entschlüsseln versuchen. Klar kann man auch beim Hauptpersonalrat anrufen und nachfragen, auch auf der Webseite des Philologenverbands gibt es manche Informationen – nur beim Kultusministerium nicht.

  14. Jetzt habe ich’s endlich:

    Kopie 3. oder 4. Generation, Quelle unbekannt. Philologenverband?

  15. Maren

    Hallo Leute,
    mit neuen Vorgesetzten mach die Fachbetreuung nicht nur keinen Spass mehr sondern ist auch qualitativ wg. Querelen nicht mehr umsetzbar.
    Habe ich Möglichkeiten, diese Funktion zurück zu geben? Wie ist das rechtlich und gibt es da Fristen?
    Wo kann ich ansonsten Antworten finden?
    Danke für eine schnelle verlässliche Antwort :-)

  16. Die besten Antworten gibt es wohl beim örtlichen Personalrat, der sich beim jeweiligen Hauptpersonalrat kundig machen kann. Oder weil das ganze ja sensibel ist: direkt beim Hauptpersonalrat nachfragen.

    Funktion zurückgeben: solange man (in Bayern) nicht in Folge der Funktion StD geworden ist, dürfe das kein Problem sein. Ich kann mir auch keine Fristen vorstellen; man müsste beim HPR nachfragen.
    Wenn man schon StD ist: tauschen kommt gelegentlich vor, dürfte auch kein Problem sein. Ganz abgeben ohne eine andere Funktion zu übernehmen: macht das KuMi und damit die Schulleitung sicher nicht gerne. Aber da kenne ich mich nicht aus.

  17. Emil

    Hat hier jemand schon etwas gehört, dass nun in Bayern die Modus F Maßnahmen mit dem Einziehen einer dem Schulleiter nachgeordneten Mannschaft, die übrigens 10 Mann leiten und dabei auch weisungs- und beurteilungsbefugt sind, flächendeckend eingeführt werden sollen?
    Was für Konsequenzen hat das dann?!
    Gruss Emil

  18. much

    Jetzt mal was anderes. Was mir noch nicht klar ist. Müssen jetzt Fachbetreuer für den Chef Unterrichtsbesuche abhalten oder nicht? Gibt es eine gesetzliche Regelung, die ihn dazu zwingt allein oder mit dem Chef Unterrichtsbesuche abzuhalten?

  19. Ich bin mir nicht sicher, dass mein Stand aktuell ist, aber morgen haben wir Fachbetreuersitzung, danach weiß ich vielleicht mehr. Soweit ich weiß: Benotung/Einfluss auf Beurteilung sicher nicht. Unterrichtsbesuche als solche mit dem Chef: wohl schon. Aber wie gesagt, später vielleicht mehr und sicherer.

  20. Soweit ich weiß, dürfen Chefs derzeit Fachbetreuer mitnehmen zum Unterrichtsbesuch, die dürfen aber nicht alleine gehen – Shculleitung oder Stellvertreter müssen dabei sein. Aber schriftlich habe ich das nicht mehr, kann mich nur an viele Diskussionen in der letzten oder vorletzten Runde erinnern, als das mal geplant war.

  21. brigitte

    Wird eigentlich eine Funktion, die man kommissarisch übernommen hat, nochmal ausgeschrieben (wenn man z.B. vom StR zum OStR befördert wird), oder geht die kommissarische Fachbetreuung in eine normale Fachbetreuung über? Und was passiert wenn sich jemand (OStR) für die Funktion, die ein StR nur kommissarisch ausübt, interessiert? Muss eine kommissarisch übertragenen Funktion dann abgegeben werden?

  22. Soweit ich weiß, wird die Funktion neu ausgeschrieben, wenn es einen Anlass dafür gibt, also zu Beispiel wenn es erst jetzt einen möglichen Kandidaten dafür gibt. Wenn es nur einen Kandidaten gibt, der die Bedingungen erfüllt, kriegt der den Job, wenn es mehrere sind — da weiß ich nicht, wie groß der Spielraum ist, ob also der OStR die Stelle eher kriegt als der StR. Ist sicher für die Schulleitung einfacher zu begründen, muss aber hoffentlich nicht so sein. Zuerst wird wohl die Note ein Kriterium sein.

  23. brigitte

    Danke für die Antwort! Und noch eine Frage in diesem Zusammenhang: wenn man sich weigert, eine Facchbetreuung kommissarisch zu übernehmen, und auch sonst keiner die Fachbetreuung übernehmen will (z.B. da kleine Kinder zu betreuen sind und teilzeitbeschäftigt), was passiert dann? Verteilt der Chef dann die Aufgaben an alle? Dürften sich zwei Teilzeitler eine solche Stelle teilen?

  24. „Soweit für ein Fach oder eine Fachgruppe keine geeignete Lehrkraft als Fachbetreuung zur Verfügung steht, wird diese Fachbetreuung von der Schulleitung wahrgenommen.“
    Das wird eine Schulleitung vermutlich vermeiden wollen…
    Ich bin ziemlich sicher, dass die Stelle nicht geteilt werden kann. Die Aufgaben aber schon, die können an mehrere verteilt werden, etwa wenn gar keine Fachbetreuung eingerichtet werden kann, weil nicht genug in diesem Fach unterrichtet wird, und trotzdem respiziert werden muss.

  25. K. R.

    Hallo,

    zählt zur Besetzung einer Fachbetreuung die Note des Faches, um das man sich bewerben will, aus dem ersten Staatsexamen oder die Gesamtnote des ersten Staatsexamens?

  26. Die Fachnote.

  27. S.S.

    Kann man ohne erstes Staatsexamen (Seiteneinsteiger) dann überhaupt Fachbetreuer werden?

  28. Ich vermute mal: ja. Dann muss halt irgendwer entscheiden, wie man damit umgehen muss beziehungsweise was man statt Note aus dem ersten Staatsexamen heranziehen möchte. Kommt als darauf an, ob da jemand sitzt, der Entscheidungen meidet oder nicht…

  29. S.S.

    Hätte man dann auch eine reelle Chance gegen einen anderen Bewerber, der das erste Staatsexamen besitzt?

  30. Konkret gängt hänt das sicher vom EInzelfall ab, und grundsätzlich: weiß ich nicht.

  31. Kneppler

    Oben steht, dass „mindestens zwei Fachsitzungen pro Jahr“ abzuhalten sind. Woraus geht das hervor? Habe ich nirgends finden können. Weder in der LDO (auch nicht in der geänderten Fassung von 2014), noch im BayEUG, auch nicht in der Stellenbeschreibung des Fachbetreuers im Funktionenkatalog. Lediglich die Verwendung des Plurals beim Wort „Fachsitzungen“ scheint mir nicht als Argument zu reichen, da hier auch eine Betrachtung über mehrere Jahre sinnvoll wäre.

  32. Ich weiß gerade nicht, was oben steht, bin unterwegs. Mein aktueller Stand: 1 Fachsitzung reicht tatsächlich (hatte unser früherer MB anders gesehen), Schulleitung entscheidet das, die ist auch offiziell. Veranstalterin.

  33. Strork

    Eine Kollegin, die absolut für die Funktionsstelle geeignet ist, möchte Fachleiterin werden, doch ihr Ansinnen wird ihr verwehrt, da sie „nur“ (familienbedingt) teilzeitbeschäftigt ist. Gibt es in Bayern eine Art „Anti-Diskriminierungsregel“ wie beispielsweise im Land Niedersachsen, so dass es ihr trotzdem möglich ist, sich als Fachleiterin zu bewerben.

  34. Ich kenne mich nur bei Gymnasien aus, Fachleiter heißt es, glaube ich, an der Realschule. Am Gymnasium ist Teilzeit kein Argument gegen eine Fachbetreuung, da bin ich mir ziemlich sicher. Und an jedem Gymnasium gibt es es einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin der oder des Gleichstellungsbeauftragten (am Ministerium).

  35. Bettina

    Was kann man tun, wenn der Fachbetreuer z. B in einer Schulaufgabe Formulierungen für falsch hält, die aber richtig sind. Also mein Physik Fachbetreuer meint, Isotope unterscheiden sich nicht nur in der Anzahl der Neutronen sondern auch in der Anzahl der Elektronen, was falsch ist. Auf Leifi Physik und Wikipedia geht er nicht ein. Also steht jetzt bei mir drin, ich hätte Schwächen in der Formulierung. Was kann ich dagegen tun?

  36. >Was kann ich dagegen tun?

    Da fällt mir nichts Einfaches ein. Dieser Fehler ist so eklatant, dass es sich irgendwie um ein Missverständnis handeln muss – irgendetwas anderes wird ihn vielleicht stören, das etwas damit zu tun hat. Oder er ist ein schlechter Fachbetreuer. Zuerst mit ihm reden, dann einen Kollegen fragen – mehr geht nicht, glaube ich.

  37. Selena

    Lieber Herr Rau,
    vielen Dank für Ihre informative Seite.
    Allerdings habe ich eine Frage bzw. zwei Fragen (Gymnasium Bayern):

    1. In der von Ihnen geposteten Tabelle steht „N“ für Note. Ist damit die Gesamtnote des Staatsexamens [(Note 1. Staatsexamen + Note 2. Staatsexamen):2] ODER die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ODER die Fachnote im 1. Staatsexamen des Faches, in dem man die Fachbetreuung anpeilt, gemeint?

    2. Gibt es mittlerweile eine Aktualisierung der besagten Tabelle? Wenn ja, könnten Sie diese bitte posten?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

  38. Die Schulen kriegen jedes Jahr eine aktuelle Fassung dieses Merkblatts zum Funktionenkatalog. Ich habe leider nur eine Fassung von 2014 zuhause:
    https://www.herr-rau.de/wordpress/archiv/Grundsaetze-Funktionsverteilung_August_2014.pdf

    Hier gibt es eine ganz aktuelle Fassung, aber nur für Mitglieder im Philologenverband:
    https://www.bpv.de/hpr/befoerderung-und-funktionen/index.php

    Was es auch gibt, ist ein neuer Funktionenkatalog mit neuen Funktionen:
    https://docplayer.org/196065091-Funktionenkatalog-fuer-die-gymnasien-gueltig-ab-august-2020.html

    Für Fachbetreuungen gilt die Fachnote im 1. Staatsexamen, „ansonsten Gesamtprüfungsnote bzw. zusammenfassende Note“, was auch immer das genau heißt.

  39. Sophie

    Hallo Herr Rau,

    Zunächst vielen Dank für die Zusammenstellung der vielen Informationen.

    Ich habe eine Frage: kann eine Fachschaftsleitung auch entzogen werden? Welche Voraussetzungen muss es dafür geben und kann man dies irgendwo nachlesen? Ich habe leider nichts gefunden

    Vielen Dank und liebe Grüße

  40. Leider weiß ich nichts darüber. Vermutlich kann diese Aufgabe auch entzogen werden, also gegen den Willen, aber das wäre schon ein unerhörter Fall. Was ganz schwer gehen dürfte, ist das Entziehen der Aufgabe ohne Ersatz. Das heißt, man kann vielleicht noch jemandem eine Fachbetreuung mit Wertigkeit 3 wegnehmen und stattdessen eine andere Fachbetreuung mit gleicher oder höherer Wertigkeit zuweisen. Selbst das stelle ich mir schwer vor, um eine Fachbetreuung bewirbt man sich, man kann sie ja auch ablehnen – und gezwungen werden, sie dann kommissarisch auszuüben. Das Wegnehmen einer nicht kommissarisch ausgeübten Funktion geht sicher, wie ja alles irgendwie geht, aber die Hürden stelle ich mir hoch vor. Aber richtige Quellen dafür habe ich keine.

    Man kann eine Funktionsstelle freiwillig abgeben, dann wird man, wenn man schon A15 ist, zu A14 zurückgestuft. Das habe ich schon erlebt. Man kann nicht einfach eine Funktion mit Wertigkeit 2 gegen eine mit Wertigkeit 3 tauschen, um so jemand anderem eine schnellere Beförderung zu ermöglichen. (Ausnahme zum Beispiel: Gesundheitliche Gründe. Auch schon erlebt.) Das muss ja alles von der vorgesetzten Ebene bewilligt werden, tatsächlich von Schulreferat, Fachreferat, Hauptpersonalrat.

    (Mehr weiß ich leider nicht.)

  41. Hans

    Lieber Herr Rau,
    vielen Dank für Ihre detaillierten Informationen. Leider bin nicht Mitglied im bllv und kann daher die aktuellste Fassung bzgl. Mindestnote für Bewerbungen zum Faschaftsleiter lesen. Sind die Vorgaben von 2014 (wie auf ihrem Dokument zu lesen) noch gültig ?

  42. Die letzte Fassung, die ich habe, ist aus dem Jahr 2021. Ich glaube, da hat sich nichts geändert, aber ich habe es nicht verglichen. Die Schulen kriegen jedes Jahr die aktuelle Fassung dieses Merkblatts, aber das wird allenfalls ausgehängt und steht kaum digitsal zur Verfügung.

  43. Johannes

    Hallo Herr Rau,
    stimmt denn die Formel zur Wartezeitberechnung von A14 auf A15?

    Ich wundere mich gerade über den Teil „… + 0,4 * funktionslose Zeit“. Müsste das nicht Minus heißen? Ansonsten verlängert sich ja die Wartezeit, je länger man dabei ist.
    Oder was bedeutet „funktionslose Zeit“? Ist das die Zeit seit der Verbeamtung? Oder die Zeit seit der letzten Beurteilung?
    (Ich nehme an, dass all die Zeiten in der Formel in Monaten eingegeben werden…)
    Oder wird die funktionslose Zeit als negativer Wert eingegeben (sozusagen, weil sie schon vorbei ist…)?

    Und was ist die „Zeit in der Funktion mit anderer Wertigkeit“?
    Anscheinend ist das der Summand, der als einziger die Wartezeit wirklich verkürzt, weil er mit „Minus“ in die Formel eingeht.
    Irgendwie müsste ja diese Wartezeit auch mal „vorbeigehen“, aber wenn immer nur alles zu 59 addiert wird, geht ja die Wartezeit nie vorbei…
    Und: Was bedeutet bei diesem Summanden das „+/-„?

    Vielen Dank für Ihre Mühe und liebe Grüße!

  44. So oder so kann man sich auf die Formel vielleicht nicht mehr verlassen, weil sich das inzwischen geändert haben kann. Beim Philologenverband ist ein Beförderungsrechner verlinkt, aber natürlich nur, wenn man Mitglied ist; ob der aktuell ist oder nicht, kann ich also auch nicht beurteilen. (Dass der Hauptpersonalrat so etwas nicht anbietet: Sauerei.)

    Und ja, der Faktor in der Formel ist dubios. Gemeint ist jedenfalls die Anzahl der Monate zwischen der Ernennung zum OStR und Übertragung einer Funktion. Je größer die ist, desto früher ist das fiktive Beförderungsdatum. Ich habe die Formel leider ohne Erklärungen kopiert. (Das alte Tabellendokument vom bpv habe ich und kann es per Mail schicken, da könnte man die Formel herausbasteln – aber wie gesagt, vielleicht ist das gar nicht mehr aktuell.

  45. Johannes

    Danke schonmal für die Erklärungen!
    An dem alten Tabellendokument wäre ich interessiert. Auch wenn es nicht mehr aktuell ist, könnte man daraus evtl rausbekommen, wie die Angaben gemeint sind. Weil so wie es in der Formel steht, ist das fiktive Beförderungsdatum ja eben NICHT umso früher, sondern umso später je größer die Anzahl der Monate seit der Ernennung zum OStR.

  46. Matthias

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage: Kann ich mich als unbefristet Beschäftigter Lehrer am Gymnasium für die Stelle des Fachleiters bewerben? Wenn ja, muss die Schulleitung die Stelle ausschreiben?

    Vielen Dank und schöne Grüße aus Bayern

  47. Soweit ich weiß, muss man beamtet sein. Das schließe ich daraus, dass man je nach Note im 1. Staatsexamen eine bestimmte Anzahl von Monaten nach der Lebenszeitverbeamtung hinter sich gebracht haben muss. Das galt zumindest noch vor wenigen Jahren, ich habe nicht verfolgt, ob sich etwas geändert hat, glaube es aber nicht. Ausschreiben muss die Schulleitung die Stelle auf jeden Fall, innerhalb der Schule.

  48. HerrF

    Auszuschreiben ist auf Schulebene jede Funktionsstelle beförderungsrelevanter Wertigkeit (4 oder besser), wenn sie vergeben werden soll. (Niemand zwingt die Schulleitung, eine Funktion auch zu vergeben – aber wenn, dann mit Ausschreibung.)

    Das „Wenn ja“ ist … schwierig, denn die Ausschreibung hat nicht direkt damit zu tun, ob du / sonstjemand sich bewerben will / kann.

    Ich kenne ein Beispiel, wo die Fachschaftsleitung durch einen angestellten Kollegen ausgeübt wurde – jahrelang und mit gleichen Rechten und Pflichten, als wäre er verbeamtet.

    Zu beachten wäre aber noch, dass auch die Note des 1. Staatsexamens relevant für die Fähigkeit zur Bewerbung ist (was durch Bewährung im Dienst in Form von Dienstjahren abgemildert werden kann, aber je nach Bewerberfeld die Möglichkeit der Funktionsübernahme auf Null drücken kann – wenn ein/e andere/r Bewerber/in die Stelle nicht nur kommissarisch einnehmen könnte. Hier kann auch die von Thomas angesprochene „Lücke“ sein, dass da eine Kopplung an die Dienstzeit nach Lebenszeitverbeamtung vorliegt, glaube ich aber eigentlich nicht – wäre doch rechtlich angreifbar…)

  49. Die Übertragung einer Funktion ist laut dem jährlichen Merkblatt bei der Übertragung von Funktionen nur möglich bei einer aktiven Dienstzeit von mindesten 34 Monaten nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Und das auch nur, wenn die relevante Note 2,50 oder besser ist. Relevant heißt für die Fachbetreuung, wie HerrF schreibt, die Note des 1. Staatsexamens. Wenn die Note wenigstens 3,00 oder besser ist, reichen 58 Monate, und dann so weiter – jeweils für die tatsächliche, nicht kommissarische Übertragung. Mehr als diese Tabelle habe ich aber auch nicht an Information.

    >Niemand zwingt die Schulleitung, eine Funktion auch zu vergeben
    Ach, das ist ja interessant, so habe ich das noch nie gesehen. Aber das erklärt so manches, vielleicht auch ein Nicht-Ausschreiben, bis eine Wunschkandidatur möglich ist.

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