Für jedes Fach gibt es am bayerischen Gymnasium einen Fachbetreuer. Bei Fächern mit vielen Lehrern (Englisch, Deutsch, Mathematik) gibt es an größeren Schulen auch zwei davon, quasi einen Junior- und einen Seniorfachbetreuer. Bei kleinen Fachschaften kann auch ein Lehrer die Fachbetreuung in zwei Fächern übernehmen, etwa Geschichte und Sozialkunde oder Wirtschaft und Geographie.
Aufgabenbereich und Verantwortlichkeit des Fachbetreuers nach §23 LDO und ISB-Handreichung „Fachbetreuung“
Die Fachbetreuerin/ der Fachbetreuer unterstützt die Schulleitung in allen das Fach betreffenden Fragen. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Durchsicht der Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. in Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, die anfallenden Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten in einer für die Schulleitung transparenten Form,
- fachspezifische Beratung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln und der Ausgestaltung von Fachräumen,
- Information des Fachkollegiums über wesentliche fachliche und didaktisch-methodische Veröffentlichungen, Beratung des Fachkollegiums in fachlicher Hinsicht, Besprechung von didaktischen Fragen des Faches, Organisation von Fachsitzungen,
- Betreuung der Referendare (an der Einsatzschule) und der nebenberuflichen Lehrkräfte des betreffenden Faches bzw. der Fachgruppe. Die Fachbetreuerin bzw. der Fachbetreuer kann in dieser Aufgabe auf Weisung der Schulleitung durch geeignete Fachkollegen unterstützt werden.
- Auf Anordnung der Leiterin bzw. des Leiters der Schule Besuch von Unterrichtsstunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Dienstlichen Beurteilung von Lehrkräften.
§23 der LDO (Lehrerdienstordnung, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 31. Januar 2008) lautet:
(1) Soweit Fachbetreuer bestellt sind, unterstützen sie den Schulleiter in fachlichen Fragen, insbesondere bei der Koordinierung des Unterrichts.
(2) 1 Der Fachbetreuer berät die Lehrkräfte in fachlicher Hinsicht, bespricht mit ihnen didaktische Fragen und unterstützt den Schulleiter bei der Überprüfung von Leistungsnachweisen auf Angemessenheit und Benotung. 2 Fachbetreuung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkraft in der Freiheit ihrer Unterrichtsgestaltung unnötig eingeengt wird. 3 Die Verantwortung derLehrkraft wird durch die Tätigkeit des Fachbetreuers nicht aufgehoben.
(3) 1 Der Fachbetreuer übt nicht die Tätigkeit eines Vorgesetzten, sondern die eines Beraters aus.
2 Seine Aufgaben schließen keine Aufsichtsbefugnis über die Unterrichtsführung der Lehrkräfte und kein Weisungsrecht ein. 3 Ein Besuch von Unterrichtsstunden durch den Fachbetreuer erfolgt nur auf Anordnung des Schulleiters. 4 Für die Beurteilung der rein fachlichen Leistungen einer Lehrkraft kann der Schulleiter die Ansicht des Fachbetreuers verwerten; die Verantwortung für die Beurteilung trägt der Schulleiter.
Was heißt das in meinen eigenen Worten?
Aufgaben der Fachbetreuer:
- Respizienz. In Kernfächern (also Fächern mit Schulaufgaben = angekündigte schriftliche Prüfungen über längeren vorhergehenden Zeitraum, die insgesamt meist 2/3 der Note ausmachen) schaut sich der Fachbetreuer die Schulaufgaben an, nachdem der Fachlehrer sie korrigiert, ausgeteilt, wieder eingesammelt und – das dauert am längsten – sie dem Fachbetreuer weitergeleitet hat. In den anderen Fächern geschieht das auch mit kleinen schriftlichen Leistungserhebungen.
Die Fachbetreuer schauen sich die Themenstellung und stichprobenartig einige Schüleraufsätze an, ob Lehrplanbezug, Schwierigkeitsgrad, Transparenz der Korrektur passen.
- Fachsitzungen. Es müssen mindestens zwei Fachsitzungen pro Schuljahr veranstaltet werden. Da müssen wichtige Sachen verlesen und Entscheidungen gefällt werden.
- Probeunterricht
- Betreuung von Referendaren. Das machen oft, aber keinesfalls immer, die Fachbetreuer. Die betreuende Lehrkraft besucht den Unterricht des Referendars und lässt sich von diesem besuchen, gibt Rat und Hilfe, lässt sich die Schulaufgabenentwürfe zeigen und auch die Benotungsvorschläge. Ich bin mir nicht sicher, dass Betreuern und Referendaren immer klar ist, dass letztere in der Regel eigenverantwortlichen Unterricht führen, dass die Vorschläge des Betreuungslehrers wirklich nur Vorschläge sind.
In der Lehrprobe ist der Betreuungslehrer dabei, darf bei der anschließenden Beratung auch etwas sagen, aber nicht mit über die Note entscheiden. Außerdem unterstützt der betreuende Lehrer die Schulleitung bei der Formulierung des Zweigschulgutachtens für den Referendar.
- Unterstützung der Schulleitung beim Gestalten. Dazu gehören all die gemischten kleinen Aufgaben, die so anfallen. Geschenklein für scheidende Kollegen. Tag der offenen Tür.
- Lehr- und Lernmittelausschuss. Dort wird entschieden, welche Bücher für die Schule und die Schüler angeschafft werden.
- Koordination der Klassenwünsche fürs kommende Schuljahr. Das ist nicht an allen Schulen so. An manchen geben die Lehrer Wünsche ab, welche Klassen sie sich im kommenden Jahr wünschen; an manchen koordinieren die Fachbetreuer diese Wünsche; entschieden wird das letztlich von der Schulleitung.
Nicht zu den Aufgaben gehört die Führung der Kollegen. Man hat keinerlei Weisungsbefugnis; das haben nur die Schulleitung und deren Stellvertretung. Bei der letzten Beurteilungsrunde wollte das Ministerium, dass die Fachbetreuer bei der Bewertung der Kollegen mitwirken. Das haben sich die Fachbetreuer verbeten. Viele wollen keine Führungsaufgaben übernehmen; und keiner will lediglich als Alibi herhalten, um die Schulleitung zu entlasten,
Lohn der Fachbetreuung:
- Je nach Fach und Gepflogenheit der Schule gibt es keine, eine oder auch zwei Anrechnungsstunden für diese Arbeit. Eine Anrechnungsstunde heißt, dass man eine Stunde weniger Unterricht gibt. Anrechnungsstunden sind die heimliche Währung der Schule; manche sind für diverse Jobs vorgeschrieben, die meisten stammen aber aus einem Topf, über den relativ frei verfügt werden kann. Es gibt nie genug Anrechnungsstunden für die vielen Zusatzaufgaben an der Schule. Die Aufteilung ist gegenüber Änderungen recht stabil: wenn man einem Lehrer eine geben will, der vorher keine hatte, muss man sie erst einem anderen – verdienten, erfahrenen, bewährten, lautstarken – Kollegen wegnehmen.
- Die Wertigkeit der Funktion. Manche Jobs an Schulen (nicht immer die wichtigsten oder anspruchsvollsten) sind sogenannte Funktionsstellen. Das sind Stellen, die beförderungsrelevant sind. Neben guter Führung Beurteilung spielt die Wertigkeit der Funktion eine wichtige Rolle dabei, wie schnell und ob man jemals befördert wird. Und sie beeinflusst natürlich auch indirekt die Beurteilung.
Je niedriger die Wertigkeit der Funktion, desto schneller wird man OStR. Um überhaupt noch StD zu werden, braucht man eine höherwertige Funktionsstelle und viel Geduld. In Abhängigkeit von der Größe der Schule haben Funktionen zum Beispiel folgende Wertigkeit:
Stellvertretung: 1
Fachbetreuung: 2 oder 3, bei kleinen Schulen auch 4 – je nachdem, ob Senior- oder Juniorbetreuer.
Schulbibliothek; Sammlungsleitung: 5
Details stehen im Funktionenkatalog (August 2004), der an alle Schulen verschickt wurde. Ist natürlich nicht online, so etwas. Ausschnitte und Kommentar zu Neuerungen beim Philologenverband – ich blicke da allerdings nicht durch. Hier die Formel zur Wartezeit für die Beförderung von A14 (OStR) nach A15 (StD):
W = 59 + 2,1 x ( 2 x letzte Beurteilung +1 x vorletzte Beurteilung) x (Wertigkeit der derzeitigen Funktion + 3) + 0,4 x funktionslose Zeit + / – 0,2 x die Zeit in der Funktion mit anderer Wertigkeit. (Quelle: bpv)
Ganz unbeliebt ist übrigens die Praxis, Funktionsstellen nur kommissarisch zu besetzen. Dann hat man die Arbeit, aber nicht die beförderungsrelevante Wertigkeit. Denn man muss – das ändert sich aber immer wieder mal – bestimmte Bedingungen erfüllen, um eine solche Stelle übernehmen zu dürfen. Zur Zeit sieht das so aus:
Wenn man zwischen 34 und 58 Monate Dienstzeit auf dem Buckel hat (nach der Lebenszeitverbeamtung, nehme ich an?), braucht man eine Staatsexamensnote nicht schlechter als 2,50; wenn man länger dabei ist, nicht schlechter als 3,00. Wenn man schon OStR ist oder ein Jahr davor steht, dann nicht schlechter als 3,50. In anderen Fällen, wenn man also noch nicht so lang dabei ist, erfolgt die Übertragung komissarisch.
(Wird fortgesetzt.)
Schreibe einen Kommentar