Klar: im Prinzip ist es schon sinnvoll, dass das Kultusministerium, wenn es eine Zulassung für Schulbücher gibt, sich die Bücher anschaut und dass es Grenzen für die Inhalte gibt. Ich weiß leider zu wenig über den aktuellen Kreationisten-Fall, aber das Argument, die Behandlung des Thema sei eine „einseitige Interpretation“, überzeugt mich nicht. Es gibt keinen Grund, Kreationismus anders als einseitig zu sehen. Das erinnert mich an eine Parabel von Raymond Smullyan über zwei Jungen, die gemeinsam einen Kuchen finden. Der erste will ihn mit dem anderen teilen, der zweite will ihn ganz alleine haben. Ein vorbeikommender Erwachsener meint: „Schließt doch einen Kompromiss. Der eine kriegt ein Viertel, der andere drei Viertel.“ (Aus Buch ohne Titel, glaube ich.)
(Etwas mehr bei tagesspiegel.de.)
Im letzten Schuljahr gab es schon eine Mitteilung vom Kultusministerium, dass Aufgabe 6 auf Seite 46 im Workbook Green Line New 4 E2 (das ist Englisch als 2. Fremdsprache, glaube ich) nach Elternbeschwerden bitte nicht mehr zu verwenden sei und in zukünftigen Ausgaben auch vom Klett-Verlag gestrichen werde. Ich habe mir die Aufgabe daraufhin angeschaut: eine harmlose „Mediation“ (mit dem Arbeitsauftrag: Translate this text into German…) unter dem Titel: „How to make sure your parents go on complaining!“ Ironie, aber die gehört wohl nicht in die Schule. Vielleicht werden das mal antiquarisch gesuchte Sammlerausgaben. Das Workbook, wissen Sie… aber die ungeschnittene Ausgabe.
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