Überstunden machen
Mittwoch, 1. Februar 2012 | Herr RauSeit der Veröffentlichung einer Statistik, laut der im letzten Jahr an Bayerns Gymnasien zu viele Stunden unvertreten ausfallen, also jedenfalls deutlich mehr als an der Realschule, drängt das Kultusministerium, dass solche Statistiken in Zukunft nicht zustande kommen sollen. (Wir ignorieren die besondere Situation am Gymnasium mit dem doppelten Abiturjahrgang und anderen Fröhlichkeiten.) Also muss die Zahl der vertretenen Stunden steigen.
Meinen Plan, in den vermehrten Vertretungsstunden systematisch Verkehrserziehung mit alten FWU-Filmen aus dem letzten Jahrtausend zu treiben, habe ich leider noch nicht in die Tat umgesetzt. Aufgegeben habe ich ihn noch nicht; ich erinnere mich an regelmäßige Dienstvorschläge, man solle doch Vertretungsstunden dazu nutzen. (Das, und die Liebe zur bayerischen Heimat wecken, irgend so etwas.)
Zusätzliche Stunden werden Lehrern übrigens als Überstunden bezahlt. Viel Geld gibt es nicht dafür, fünfzehn Euro die Stunde, schätze ich mal – ich weiß es nicht, ich habe seit dem Referendariat keine Überstunden mehr gezählt und eingereicht. Das ändert sich jetzt natürlich, und ich hoffe, möglichst viele Kollegen am Gymnasium machen das so ähnlich und schreiben sich die Überstunden auf. Das ist zwar immer noch billiger, als ausreichend Lehrkräfte einzustellen, aber ganz so billig wie in den letzten Jahren will ich meine Arbeitskraft nicht mehr hergeben.
Bezahlt werden allerdings nicht alle dieser Stunden. Sondern:
1. Man muss mindestens vier Überstunden im Kalendermonat haben, erst dann werden – dann aber auch alle davon – bezahlt.
2. Wenn einem eine Stunde ausfällt, weil die Klasse etwa auf eine Exkursion ist und man stattdessen im Lehrerzimmer Kaffee trinkt, dann gilt das als Freizeitausgleich und wird mit der Anzahl an Überstunden in diesem Monat verrechnet.
(Außerdem zählt die fixe Präsenzstunde, die man wöchentlich an der Schule verbringt, nur dann als Überstunde, wenn man tatsächlich zur Vertretung eingesetzt wird.)
Im Januar habe ich netto 6 solcher Überstunden gehalten, die lasse ich mir jetzt auszahlen. Ich benutze natürlich ein schönes Formuler, “Für geleistete Dienste”, und: “erlaube ich mir zu berechnen”, auch wenn das nur zur Erheiterung von Sekretariat und Schulleitung dient. Heiterkeit ist ja nicht zu unterschätzen.



> “erlaube ich mir zu berechnen”
Das solltest du schon etwas präziser formulieren:
Erlaube ich mir, laut GOL BI3 (vgl. http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm), eine “eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher” zu berechnen.
Aber doch erst, wenn klar ist, das du binnen der nächsten zwei Monate (also in einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten)keinen entsprechenden Freizeitausgleich (–> Kaffetrinken im Lehrerzimmer) erhalten haben wirst, oder?
dass. S hängt.
Ehrlich gesagt, so hatte ich das auch Im Kopf, und das war ursprünglich sicher so. Man behauptet, dass sei inzwischen anders und es würde monatsweise abgerechnet – aber beschwören will ich das nicht.
Ich meine mich zu erinnern, dass die Regelung für Teilzeitkräfte ohnehin günstiger ist. Du zählst doch derzeit als Teilzeitkraft?
Ahem! So ähnlich höre ich das im Lehrerzimmer auch gelegentlich. Übelste Nachrede! Bloß weil ich nur drei Tage in der Woche in der Stammschule bin… ich ziehe “teilabgeordnet” vor.
(Ich meine mich zu erinnern, dass es für angestellte Lehrer eine andere Regelung gibt, das wollte mir in der Schule aber niemand bestätigen, also irre ich mich wohl.)
Ah so. Teilabgeordnet zählt rechtlich als Vollzeit, das ist in diesem Falle natürlich ungünstig.
Mache ich jetzt auch so.
Ist in Baden-Württemberg also nicht anders.
Es sind nach meiner Information etwa 22,30 Euro pro Stunde. Allerdings wird die volle Steuer fällig, d.h. es kommen 50% und weniger raus.
Bei TZlern gilt jede Überstunde als abrechenbar.
Bei uns wird halbjährlich abgerechnet. Das Vertretungsplanprogramm spuckt eine exakte Auflistung der jeweiligen Stunden aus.
Es ist zu ergänzen, dass Schulleitungen gewisse Möglichkeiten haben, bestimmte Aktionen auch in einem gewissen Rahmen als Überstunden laufen zu lassen, z.B. Wandertage, Klassenfahrten.
Ich rechne seit ein paar Jahren ab – habe nämlich früher naiv gedacht, dass sich das immer verrechnet. Als ich mal in einem Jahr zwischen September und Anfang Februar 34 Überstunden hatte, habe ich damit angefangen. Da will ich niemandem was schenken.
Danke für die Infos. Das mit den Teilzeit-Regelungen wusste ich nicht – sehr interessant. Bin ich am Ende als teilabgeordneter Lehrer doch so etwas ähnliches? Bin ja nur zu 2/3 an der Schule.
Bei uns heißt es, dass Wandertage und dergleichen nie und keinesfalls anrechenbar sind. Ich werde mich mal erkundigen.
Halbjährlich wäre blöd. Wer eine Abiturklasse unterrichtet, hat in den Wochen nach dem Abitur ja unmäßig Gelegenheit für Freizeitausgleich, und in den Wochen zuvor herzlich Arbeit.
Wir brauchen mehr LehrerInnen, sonst (fast) nichts!
Du hast Recht – es wird derzeit (man sagt, ausnahmsweise) monatlich gerechnet. Mein dafür zuständiger Personalratskollege meint, dass man aber trotzdem nur alle drei Monate abrechnen darf. Teilzeit bezieht sich auf Deine Wochenarbeitszeit im Rahmen Deines Beschäftigungsverhältnisses, also was auf der Bezügemitteilung steht.
Und richtig, Wandertage sind nicht anrechenbar, d.h. wenn Du an diesem Tag 6 Stunden hättest, werden dir 6, wenn Du nur 1 hättest, wird dir 1 angerechnet, die Differenz machst dann halt freiwillig.
Bei uns (RS) ist es so, dass TZ-Lehrkräfte Überstunden je nach Stundenmaß tatsächlich schon ab 1 Stunde abrechnen können (Kollegin mit 8 Stunden); andere (Kollegin mit 18 Stunden) müssen 3 Überstunden haben. Wo genau die Grenzen sind, hab ich grade nicht im Kopf. Im Unterschied zu den Vollzeitlern bekommen die allerdings auch den vollen Satz bezahlt, also so, als würden sie eben dann statt 18 Stunden TZ mit 21 Stunden halten.
Die Sätze für die Abrechnung von Mehrarbeit sind übrigens nach Schularten gestaffelt:
http://www.lff.bayern.de/download/bezuege/besoldung/mehrarbeitsverg%C3%BCtungss%C3%A4tze.pdf
Demnach ist die Mehrarbeitsstunde des Realschullehrers (in A13) 23,73 Euro wert, die des Gymnasiallehrers (in A 13) 27,73 Euro. Investiert ihr die 4 Euro wenigstens in neuere Filme?
Abgerechnet werden kann bei uns übrigens nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eigentlich nur zum Schuljahresende. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn durch die dienstliche Situation klar ist, dass Freizeitausgleich bis zum Schuljahresende nicht gewährt werden kann.
Frage dazu: Wenn euch die (ggf. auch doppelten) Abi-Jahrgänge weggefallen sind – zählen die dann entfallenden Stunden eigentlich als Minusstunden? Bei Abiprüfungen im Mai müssten das ja einige sein…
Bin beim Philologenverband fündig geworden (Link, Bayern, Gymnasium). Demnach: 1. Die Zeit nach dem Abitur zählt in der Tat als Minusstunde, aber erst ab der Verabschiedung der Abiturienten. 2. Freizeitausgleich liegt nicht vor bei Stundenausfall durch: Hitzefrei, Krankheit, Wandertag, Konferenzen. 3. Bei Teilzeitkräften anteilig. 4. Bei angestellten (Vollzeit-)Lehrern gelten Sonderregeln, es wird auch erst ab der vierten Mehrarbeitsstunde bezahlt, kommt dazu etwa eine Stunde Freizeitausgleich hinzu, werden die drei Stunden bezahlt, anders als bei Beamten.
So, und jetzt zu den drei Monaten. Ja, es gibt eine Frist. Laut bpv (Stand: bis Juli 2011) beträgt die 1 Jahr, in Mangelfächern (im Gymnasium: fast alle, damals) 3 Monate. Also blöd! Freizeitausgleich im Februar wirke sich aber nicht rückwirkend auf den Januar aus. Verstehe ich nicht – darf man sich aussuchen, ab wann man die drei Monate zu zählen beginnt?
So oder so, entweder die Information ist veraltet, oder, leider, meine Schulleitung hat mich falsch informiert.
(Der Link in der bpv-Datei zum Kultusministerium funktioniert leider nicht mehr. Ich habe noch nie einen Link erlebt, der dort länger hält.)
Blick in die Vollzugsverordnung:
Hm, ja. Aber stille Beschäftigung der Klasse mache ich eh nie, weil, die sind ja doch nie still. Trotzdem muss man da aufpassen.
Das könnte heißen, dass erst einmal geschaut werden muss, ob man stattdessen nicht Wahlunterricht streichen kann. Gilt für längerfristige Mehrarbeit.
Heißt das de facto, dass man bitte versuchen soll, unvergütete Mehrarbeit zu organisieren? Wird hoffentlich genauso ignoriert wie das mit dem Wahlunterricht.
Blöd. Also gilt tatsächlich prinzipiell 1 Jahr, wahrscheinlich eher noch die aktuellen 3 Monate. Trotzdem blöd, da will ich mal die Schulleitung auf den aktuellen Stand bringen.
(Fundstelle – beim StMUK, also viel Glück. Den dort angegebenen Art. 80 im BayBG habe ich zu finden versucht, ist aber wohl ein Fehler. Auch aus “vgl. hierzu Ziff. 2 a und b der Ausführungen zur Mehrarbeit im Rahmen des Internetauftritts zur Unterrichtsversorgung” werde ich nicht schlau.)
Ich muss ergänzen, weil ich mich falsch ausgedrückt habe – ja, es wird monatlich abgerechnet, aber es wird halbjährlich der Antrag ausgefüllt. Eben im Februar und im Juli.
Zitat: “Freizeitausgleich im Februar wirke sich aber nicht rückwirkend auf den Januar aus.”
Ich habe mich aus gleichem Anlass auch durch die Vorschriften gequält und lese das so: Du musst ja (Vollzeitler) erstmal 4 Stunden innerhalb eines Kalendermonats haben, um überhaupt die Möglichkeit zur Abrechnung zu haben. Nennen wir das mal “Schwellenwert”. Nehmen wir mal an, im Januar waren das 4 Überstunden – und im Februar hast du dann keine neue Vertretung, nur zwei Stunden Freizeitausgleich, weil die Klasse auf Exkursion ist. Diese “-2″ bewirken dann, dass dir nur noch 2 Stunden (dann, wenn du im April den Antrag endlich stellen darfst) vergütet werden. Sie bewirken aber nicht, dass du durch diese Minusstunden ja “nur noch” 2 Stunden im Januar hast und dadurch unter den Schwellenwert rutschst und gar nichts bekommst.
Nochwas zu den Teilzeitlern: Als Teilzeit-Beamter sinkt der Schwellenwert linear mit dem Anteil der Teilzeit. Bei 16 Stunden (statt 24) sind also genau 2 Stunden inklusive, man muss somit nur 3 Überstunden erreichen, um abrechnen zu können. Bei 15 Stunden sind es nur 1,viel – die zweite Stunde ist schon über der Schwelle.
Teilzeit-Beamte, die auf Schullandheim mitfahren, haben einfach Pech. Teilzeit-Angestellte können diese Mehrarbeit abrechnen – Details dazu weiß ich aber nicht, der HPR hat uns mal dahingehend informiert und ich erinnere mich auch dunkel an entsprechende Gerichtsurteile.
Ach ja, noch eine gute Nachricht: Mit der Besoldung wurde auch die Mehrarbeitsvergütung erhöht: 28,26 Euro (Gymnasium, ab A13) bzw. 24,18. Beleg: http://www.gew-bayern.de/uploads/tx_sbdownloader/Besoldungsfaltblatt_2012_Bayern_final.pdf (Seite 6)
Das ist alles so absurd, da stockt einem der Atem.
Fachfremde Abituraufsicht halten: ist das stille Schüler beaufsichtigen?
Hallo Herr Rau,
ich quäle mich auch schon seit Tagen durch diesen Abrechnungsdschungel.
Was ist eigentlich in folgendem Fall:
Ein Lehrer X organisiert eine Exkursion und begleitet die Klasse über 5 Stunden. Den Kollegen A-E fallen deswegen natürlich 5 Fachunterrichtsstunden aus (die ihnen bei einer evtl. Abrechnung von Mehrarbeit als Freizeitausgleich abgezogen werden). Der Kollege X bekommt aber keine 5 Stunden Mehrarbeit gutgeschrieben, weil es ja “bloß eine Exkursion ist”. Muss die Schule dafür 5 Stunden Unterrichtsausfall melden oder nicht? Wenn nicht, dann ist ja der Beschiss noch viel größer als ich wage zu befürchten: Die Schule kommt mit 0 Unterrichtsausfall gut weg, während fünf Kollegen Zeit (und damit bares Geld) abgezogen wird.
Nein, das ist natürlich kein Unterrichtsausfall. Einerseits ist das ja auch berechtigt: wenn die eine Hälfte der Lehrer ständig auf Exkursion ist, hat die andere Hälfte der Lehrer nie etwas zu tun – das ist für die Unterrichtsausfall. Andererseits schneiden sich Lehrer so tatsächlich ins eigene Fleisch: Die anderen Lehrer können dann die fünf Stunden nacharbeiten und jeweils drei kostenlose Stunden Mehrarbeit machen.
Insofern ist eine unsaubere, aber wirksame Strategie, Unterrichtsausfall zu vermeiden: viele Exkursionen machen (die in keiner Form als Mehrarbeit angerechnet werden können), dann kann sich der Rest nicht gegen Ersatzstunden wehren.
(Plane gerade einen rant für einen Eintrag dazu am Sonntag.)
Verstehe ich nicht:
“Die anderen Lehrer können dann die fünf Stunden nacharbeiten und jeweils drei kostenlose Stunden Mehrarbeit machen.”
Was genau meinen Sie damit? Wer sind die “anderen” Lehrer?
Noch eine Frage:
Muss “Unterricht” (also der abrechnungstechnisch verwertbare) immer im Klassenzimmer stattfinden? Wenn nicht, muss er dann immer im Schulhaus stattfinden? Wenn nicht, darf er dann auch außerhalb des Schulhauses stattfinden? Wenn ja, wo ist dann der Unterschied zu einer (abrechnungstechnisch nicht verwertbaren) Exkursion?
Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt, ja. Also: Eine Klasse hat vormittags 6 Stunden Unterricht bei 6 verschiedenen Lehrern. Lehrer 1 macht mit der ganzen Klasse einen Tag Exkursion. Lehrer 2-6 haben dadurch je eine Stunde Freizeitausgleich gewonnen, bzw. können ohne zu bezahlende Mehrarbeit in 5 Vertretungsstunden eingesetzt werden, zum Beispiel in den 5 Stunden, die Lehrer 1 nicht halten kann, weil er ja außer Haus ist. Fair enough, einerseits.
Unterricht muss sicher nicht immer im Klassenzimmer stattfinden, sondern auch in Fachräumen, der Bibliothek, in Schulhof oder sonstwo. Außerhalb der Schule… sehr gute Frage. Wenn ich in der 6. und 7. Stunde in die Stadtbibliothek gehe, obwohl ich nur in der 6. Stunde Unterricht habe – ist das dann eine Exkursion oder eine zusätzliche Stunde Unterricht?
Daran könnte man arbeiten.
Die Wirklichkeit sieht (vielleicht manchmal) aber so aus, dass der Kollege schon vier Stunden Mehrarbeit geleistet hat, eine überaus wichtige, weil profilierende Sonderveranstaltung (Sie sind alle wichtig und unverzichtbar!) ihm dann eine Stunde nimmt, so dass er dafür vier bezahlte Stunden verliert, und dafür eine Stunde “Freizeitausgleich” bekommt, sagen wir mal die dritte Stunde, die er aber nicht nutzen kann, weil im Silentiumraum alle Computer besetzt sind, an der Theke die Lehrer einer bestimmten Fachschaft lauthals über ihren letzten oder nächsten Skiurlaub schwadronieren und nebenan die Kollegin X über die Tastatur des letzten freien Computers gebeugt ihren Gesundheitssalat fr.. – pardon!- isst. Dass die ausfallende Stunde auch noch die letzte vor der Schulaufgabe sein kann oder eigentlich noch dringend ein paar mündliche Noten gebraucht werden könnten, gehört zu den Nebensächlichkeiten. (End of Rant)
Hallöchen miteinander,
ich bin in dieser Hinsicht wirklich total desinformiert, weil ich mich noch gar nicht mit dem Thema “Überstunden” befasst habe (wahrscheinlich aus lauter Seligkeit darüber, überhaupt noch eine Planstelle ergattert zu haben, nachdem mehr als ein Drittel meines Seminars Pech hatte…). Daher also meine vielleicht etwas naive Frage – pardon: Was ist eigentlich mit der Zeit, die für Korrekturen draufgeht? Grundsätzlich würde ich ja sagen, sie gehört quasi zum Soll des Lehrers, also als Unterrichtsnachbereitung und ist somit durch die monatlichen Bezüge abgegolten. Wenn ich aber bedenke, wie lange ich zum Teil über Deutschklausuren sitze, mit denen i.d.R. mindestens zwei Wochenenden (Freizeit) weg sind, frage ich mich, ob sowas nicht aus als Überstunden gelten müsste – schließlich gibt es doch dafür selten einen Freizeitausgleich, denn die normale Arbeitswoche geht ja weiter. Weiß dazu jemand mehr?
In diesem Sinne: fröhliche (halbwegs) korrekturfreie Zeit vor den Zwischenzeugnissen! (Tatsächlich darf ich in den Faschingsferien diesmal wirklich Urlaub machen, nachdem ich schon die gesamten Weihnachtsferien zum Korrigieren genutzt habe – *freu*)
1)
Was passiert (auf Ihr obiges Beispiel bezogen), wenn Lehrer 1 mit der Klasse nicht eine Exkursion durchführt, sondern im Schulhaus einen Tag Projektarbeit organisiert. Zählt das dann als Unterricht? Werden dem Kollegen dann 5 Stunden Mehrarbeit gutgeschrieben?
2)
Bezüglich der Lehrer 2-6: Hat ein Lehrer eigentlich Recht auf Unterricht? :-))
3)
Noch eine Frage:
Im KMS vom 5.2.2010 (Durchführungshinweise zu Schülerfahrten) steht unter Punkt 1 (Definition) folgendes:
“Schülerfahrten sind u.a. [...] Fachexkursionen [...]. [...] Unterrichtsgänge sind keine Schülerfahrten im Sinne dieser Bekanntmachung.”
Was ist denn nun eigentlich der Unterschied zwischen einer Fachexkursion und einem Unterrichtsgang? Wenn ich mit meiner Klasse auf die Wiese zum Blümchenbestimmen gehe, ist das dann ein Unterrichtsgang oder eine Fachexkursion? Wenn ein Deutschlehrer mit seiner Klasse in die Bibliothek geht, ist das dann ein Unterrichtsgang oder eine Fachexkursion?
@Bettina: Trotz der Überschrift des Blogeintrags gibt es für Lehrer keine Überstunden. Es gibt Arbeit, die getan werden muss, und wieviel Zeit man dafür braucht, ist einem selbst überlassen.
Gezählt wird mehr oder weniger nur die Unterrichtspflichtzeit UPZ, die Anzahl der zu unterrichtenden Stunden. Anders als andere Bundesländer macht Bayern da immerhin zwischen einigen Fächern einen Unterschied: Musik, Sport und Kunst gelten in Unter- und Mittelstufe technisch als weniger aufwendig als andere Fächer. Aber sonst ist das mit der unterschiedlichen Arbeits- und Korrekturbelastung ein Fass, das kein Verband und kein Vorgesetzter aufmachen möchte.
@Manu:
(1) Analog zum Beispiel im Kommentar zuvor: gute Frage. Weitermelden kann die Schulleitung das auf jeden Fall als Mehrarbeit, vermutlich wäre das formal sogar korrekt. Ich werde das jedenfalls als Empfehlung weitergeben. Ich würde gerne mal einen ganzen Vormittag mit einer Informatikklasse programmieren.
(2) Bin kein Experte, aber ich vermute: nein. (Also, grundsätzlich wohl schon darauf, entsprechend seiner Ausbildung eingesetzt zu werden, aber konkret auf einzelne Wochen bezogen kaum.)
(3) Eine Fachexkursion ist eine Schülerfahrt und muss daher im Fahrtenprogramm der Schule stehen, das für jedes Schuljahr vom Schulforum beschlossen wird. (Geschieht in der Realität natürlich nicht.) Ein Tag auf der Wiese oder in der Bibliothek ist ein Unterrichtsgang, weil nicht im Fahrtenprogramm vermerkt.
Zu (3)
Meine Frage war anders gemeint:
Was unterscheidet eine Fachexkursion inhaltlich von einem Unterrichtsgang?
Wie komme ich überhaupt zu der Entscheidung, ob eine Unternehmung, die ich plane, eine “Fachexkursion” oder ein “Unterrichtsgang” ist?
Denn erst wenn ich diese Unterscheidung/Entscheidung getroffen habe, dann resultiert ja daraus erst die Notwendigkeit, das Schulforum befragen zu müssen oder nicht.
Und wenn ein Besuch der Bibliothek ein “Unterrichtsgang” ist, dann ist er eben “Unterricht” und nicht “Exkursion”. Und damit abrechenbar, oder?
>Und wenn ein Besuch der Bibliothek ein “Unterrichtsgang” ist, dann ist er eben “Unterricht” und nicht “Exkursion”. Und damit abrechenbar, oder?
Sehe ich auch so.
@Herr Rau: Danke, das habe ich mir fast so gedacht! Wäre ja auch zu schön gewesen! Nun, bleibt zu hoffen, dass sich unser werter Minister S. nicht mit seiner absurden Idee durchsetzt, uns an allen Schultagen der Woche vormittags zur Präsenz an den Schulen zu verpflichten, denn dann machen wir alle auf jeden Fall unbezahlte Überstunden. Ach ja, und Exkursionen und Klassenfahrten natürlich am Wochenende… Aber warum legen wir eigentlich nicht noch die Nächte drauf? Na gut, ein anderes Thema, man darf wohl auf die weitere Entwicklung gespannt sein…
Erst mal aber allen ein schönes Wochenende noch!
Mal ‘ne Nachfrage im Sinne überregionaler ÖPR-Zusammenarbeit: Wird (gem. der neuen KMBek vom 10.10., IV.3) von der Dienststelle die Mehrarbeit bilanziert und mehr oder weniger automatisch eingereicht – oder muss das jede Lehrkraft weiterhin individuell selbst machen?
Ich habe mir die KMBek im Amtsblatt gründlich durchgelesen. Eigentlich finde ich dort nichts Neues, oder hat sich da etwas geändert? Zur Weiterreichung habe ich nichts gefunden. Bei uns läuft über eine formlose, aber vollständige Aufzählung der Mehrarbeitsstunden an die Schulleitung – ich glaube nicht, dass dass irgendeine Schulleitung da herauslesen wird, das das jetzt automatisch geschieht. So oder so würde ich mich nie darauf verlassen.
Geändert hat sich im Wesentlichen zweierlei: Erstens dieser Automatismus (zumindest zeigte unser Vertretungsplanmacher keinen nennenswerten Widerstand, als ich ihn darauf hinwies, dass das nun auf ihn zu käme – könnte aber auch an der Vorweihnachts-Lethargie liegen) und andererseits die (durch den Hinweis auf die LDO versteckte) Klarstellung, dass auch Aufsicht bei der Schulaufgabe eines Kollegen oder so Dinge wie Zweit(!)prüfertätigkeit bei mündlichen Schulaufgaben abrechnungsfähige Mehrarbeit darstellt. (Wenn da mehr Details interessieren: Ich werde in den Ferien das für meine Personalversammlung aufbereiten, da könnte ich was mailen.)
Dann frage ich mal nach dem Automatismus bei uns nach. Was Aufsicht bei Schulaufgabe und Zweitprüfertätigkeit betrifft: Hm. Vielleicht ist da etwas an mir vorbeigegangen. Ich habe gerade das Amtsblatt mit der “Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Oktober” noch einmal durchgelesen und finde nichts dazu. Gibt es noch ein anderes Schreiben, das nicht bis zu uns durchgedrungen ist? Wenn du mir das mailen könntest, wäre ich dankbar. (Und ja, wenn du etwas zusammenstellst, freue ich mich auch darüber.)
Allerdings ist meine Schule da eh kulant. Nicht so kulant wie die Realschulen es möglicherweise sind, ich habe meiner Schulleitung mal diese “Mehrarbeitsabrechnung leicht gemacht – Handreichung für Mitglieder der Schulleitung und des Personalrats des brlv weitergereicht mit der Bitte um Überprüfung auf Anwendbarkeit. Da ist nicht nur von Zweitprüfertätigkeit die Rede, sondern auch von Exkursionen und Schullandheimaufenthalten – dort findet ja auch Unterricht statt.
Möglicherweise :). Andrerseits waren wir (auch als Schulleitung) auch enttäuscht über die letzte Verlautbarung aus dem KM, weil sie letztlich genauso schwammig ist wie vorher, d.h. es ist nichts Neues an Informationen dazu gekommen.
Letztlich, so muss man auch sagen, ist das Betteln um genauere Vorgaben, was einige betreiben, eher kontraproduktiv, denn die Vorgaben, die dann irgendwann kommen werden, werden sicherlich unter dem liegen, was jetzt möglich ist.
Und je lauter man schreit, desto eher wird’s kommen.
Achja, automatisch geht gar nichts, außer man hat eine eifrige Schulleitung/Verwaltungsebene.
Das Vorgehen bei uns ist relativ einfach:
- Ich als Vertretungsplanacher drucke eine Übersicht der Stunden aus meinem Programm aus und verteile sie
- die Kollegen gleichen das mit ihren Aufzeichnungen ab
- die Kollegen füllen ein Formular aus
- ich aka die Schulleitung überprüfen das
- die Abrechnungen werden weitergegeben
PS : Für Zweitprüfer habe ich nie Überstunden bekommen., ist ja auch kein Unterricht.
Das mit der Zweitprüfertätigkeit (man muss ja eigentlich Beisitzer sagen…) ist mindestens mal kompliziert. Der Wortlaut des KMBek gibt das “eigentlich” nicht her, die Abgrenzung von Art. 9a LDO maximal indirekt – aber in der Handreichung zur Mehrarbeit, welche die abl derzeit an alle bayerischen Schulen verschickt (sollen am Montag ankommen) findet sich eine eindeutige Aussage, dass das Mehrarbeit ist.
Beteiligt waren beidesmal die gleichen Juristen…
Die Broschüre war heute bei uns da:
Es werden u.a. explizit aufgeführt “mündliche Prüfungen aller Art”!
Übrigens auch “lehrplanmäßiger Unterricht, der außerhalb des Schulgebäudes stattfindet (außerschulischer Lenrort)”.
Wir warten bei uns noch auf die Broschüre. Bin schon gespannt.
Ich bin nächste Woche auf einer dreistündigen Fortbildung zum Thema Mehrarbeitsabrechnungen. Wenn ich dort konkrete Fragen stellen soll, sagt einfach Bescheid.
Hallo Herr Kon,
ja vielleicht folgende Frage:
Einerseits wird Skilager als “sonstige Dienstpflicht” aufgeführt und ist damit nicht abrechnungsfähige Mehrarbeit.
Andererseits gilt “lehrplanmäßiger” Unterricht auch “außerhalb des Schulgebäudes” als abrechnungsfähiger Unterricht.
Wintersport, z.B. Skifahren steht ja nun im Sportlehrplan.
Was ist denn nun mit (Sport)lehrern, die im Skilager lehrplanmäßigen Skiunterricht erteilen?
@Herr Rau:
Ist die Broschüre mittlerweile angekommen?
Nein, die Broschüre ist noch nicht da. Habe schon nachgefragt. Zum Skilager habe ich aber in den Durchführungshinweisen zu Schülerfahrten (Februar 2010) gefunden:
Das klingt nun doch sehr nach Unterricht. Oder bedeutet hier Unterricht nicht Unterricht?
@HerrKon: Ja, bitte: Auf welcher Grundlage kann eine Beisitzertätigkeit bei einer mündlichen Prüfung (hier: mündliche Schulaufgabe) als Mehrarbeit abgerechnet werden?
Hintergrund: Im KMBek steht: “Mehrarbeit darf (…) nur zu Erteilung von Unterricht (…) angeordnet werden, der nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten sonst ausfallen müsste;” – und es gibt keine Verpflichtung zu einem Beisitzer, daher muss da nichts ausfallen… (selbst wenn die Besitzertätigkeit als “Unterricht” gilt).
Danke.
@Herr Rau: Am Montag war die Broschüre wie angekündigt in meinem Fach, auch mein Schulleiter hatte Sie spätestens Dienstag.
@HerrF: Wenn bei mdl. Schulaufgaben Beisitzer nicht verpflichtend sind, weshalb werden die Prüfungen dann mit Beisitzer durchgeführt?
@Herr Rau: Bei uns hatte der Obmann des bpv die Broschüren in seinem Fach. Vielleicht sollten Sie den Obmann Ihrer Schule mal befragen…
Zum Thema Prüfungen wäre bei uns zu ergänzen, dass es externe Prüfungen zur Mittleren Reife gibt. Hier kommen Prüflinge von außerhalb, die uns zugeteilt werden, deren Prüfungen wir korrigieren und für die wir Noten festsetzen und Zeugnisse ausstellen. Dies bekommen wir als Mehrarbeit angerechnet und das wird aber extra abgerechnet.
Achja, was soll das für eine Broschüre sein? Von wem, für wen?
@Mela: Weil die Kollegen das nicht besonders schön finden, zwei Schüler mündlich zu prüfen und gleichzeitig (gerichtsfest) Protokoll zu schreiben. Und das ggf. vier oder fünfmal nacheinander im (Nachmittags-)Schichtbetrieb…
Wg. Broschüre: Von der abl (bpv, brlv, vzb, keg) “Mehrarbeit im Schulbereich” – Handreichung der Hauptpersonalräte in der abl für Mitglieder der Schulleitung und des Personalrats
@HerrF:
Ja, ja, menschlich leuchtet mir das natürlich ein, gar keine Frage.
Mir geht es mehr um eine formaljuristische Erklärung.
Wenn ein Zweitprüfer nicht obligatorisch ist, dann kann man die Fachkollegen ja nicht zwingen, sich freiwillig (also umsonst) ganze Nachmittage als Zweitprüfer um die Ohren zu schlagen.
Was wäre denn, wenn sich alle Fachkollegen weigern würden, als Zweitprüfer tätig zu werden?
@Mela: Formaljuristisch ist die Sache klar: Es ist explizit geregelt per KMS, dass die mündliche Schulaufgabe ohne Beisitzer abgehalten werden kann. Die Kollegen haben es gegen die Schulleitung durchgesetzt (!), dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen und Beisitzer (in ihrer Freizeit, bewusst) machen dürfen. Wenn sich die Kollegen dazu nicht organisiert hätten, dann würde halt jeder einzeln prüfen und fertig.
@HerrF
Und da machen alle Sprachlehrer klaglos mit?
Natürlich kann man sich mal aushelfen. Aber institutionalisiert über Jahre hinweg?
Kopfschüttel…
Warum war eigentlich die Schulleitung dagegen?
Jetzt ist die Broschüre aufgetaucht, sie war bei einem Kollegen im Fach verloren gegangen. Nächste Woche müssen wir dann verhandeln, wie wir die Broschüre interpretieren – ich habe sie noch nicht gründlich gelesen, es würde mich aber wundern, wenn sie nicht der Interpretation bedürfte. Dass Beisitzen für mündliche Prüfungen Mehrarbeit ist, scheint für mich erst mal klar zu sein.
(Die Kollegen machen eh mehr mündliche Prüfungen als vorgeschrieben. Pädagogisch vielleicht sinnvoll, ich würde das trotzdem nicht machen. Bin aber einigermaßen heraus aus der Englisch-Praxis.)
Externe Prüfungen: Haben wir auch, waren bisher nie in irgendeiner Form abgerechnet.
Wie schön, dass auch zu diesem Thema jedes Bundesland wohl sein eigenes Süppchen kocht und das dann an den einzelnen Schulen wieder unterschiedlich ausgelöffelt wird. Ich war in der glücklichen Lage, dass an unserer Schule die Formulare automatisiert ausgefüllt werden und nur zur Unterschrift (und Prüfung) den betroffenen Kollegen vorgelegt werden – und als Teilzeitkraft zählt es nicht als Freizeitausgleich, wenn ich in einer außerplanmäßigen Stunde vertrete, eine planmäßige Stunde aber ausfällt (eine Vertretung in einer ausfallenden planmäßigen Stunde ist natürlich keine Mehrarbeit). Und Prüfungen gehören zur allg. Dienstpflicht – also sind auch insb. Abiturprüfungen (und -aufsichten) keine Mehrarbeit. Es gab (gibt?) aber wohl auch Bundesländer, die keine Mehrarbeitsvergütung vorsehen.
So, nun hat diese Veranstaltung stattgefunden der anwesende HPR-Vertreter sagte Folgendes:
TZ-Lehrkräfte, die an ihren unterrichtsfreien Tagen mehrtätige Schülerfahrten begleiten, dürfen dafür keine Mehrarbeit abrechnen. Das betrifft explizit auch die TZ-Sportlehrkraft, die im Skilager an ihrem freien Tag Ski-Unterricht erteilt. Ich habe auf diesen Widerspruch hingewiesen, aber keine erschöpfende Antwort erhalten.
Beim Thema Mündliche Prüfungen hab ich aufgegeben, es verstehen zu wollen: Lt. Aussage des Referenten sei eine mündliche Prüfung grundsätzlich als Unterricht zu verstehen, weswegen – Achtung, jetzt kommt’s – der Erstprüfer keine MA abrechnen kann (weil die Abnahme der Prüfung zu seinen Dienstpflichten zählt), der Zweitprüfer aber schon?!
Auch hier: verständliche Erklärung: Fehlanzeige. Nunja.
@Herr Kon: Kann ich eine Kontaktadresse zum Referenten haben? Ich brauche einen Weg, Beisitzertätigkeit als “Unterricht” zu definieren. Thomas Rau hat meine Mailadresse, er ist hoffentlich so nett eine Mail von dir weiterzuleiten ;-)
@Herr Kon
Das mit der Sportlehrkraft verstehe ich ja gar nicht!
Laut neuester bpv-Broschüre zählt doch lehrplanmäßiger Unterricht – auch außerhalb des Schulgeländes – zum “Unterricht” und ist damit abrechenbar.
Da Skiunterricht im Lehrplan steht, erteilt ein Sportlehrer beim Skiunterricht doch “Unterricht”?!?!