Ab nächstem Schuljahr, so die neue GSO in Kraft tritt, kann man unter Umständen Schulaufgaben durch andere Prüfungsformen ersetzen. Manche davon stehen in der GSO, manche sind sogenannte Modus-21-Maßnahmen, für die jeweils die Zustimmung von Lehrerkonferenz oder Elternbeirat oder die Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern dieses Faches in dieser Jahrgangsstufe nötig ist.
In diesem Schuljahr kann ich allerdings noch unkomplizierter in meiner 11. Klasse eine Modus-21-Maßnahme durchführen: Das Ersetzen einer Schulaufgabe durch eine Präsentation.
Laut Maßnahmenkatalog verfolgt man damit folgende Ziele:
1. Schulung der Rhetorik- und Präsentationskompetenz
2. Förderung der Medien- und Methodenkompetenz
3. Förderung der Sozialkompetenz
4. fachliche Vertiefung zu einzelnen Themen
5. Vorbereitung auf die Facharbeit
6. Gezielte Förderung im Hinblick auf Erfordernisse der Berufs- und Lebenswirklichkeit
Gefordert ist von den Schülern:
– Fachwissen zu Thema
– Interaktion mit Zuhörern
– entsprechende methodische Aufbereitung
– Techniken: Recherche, Bibliographie, Diskussionsleitung
Themen können sein (jeweils am Lehrplan orientiert):
– Sachvortrag (z.B. Epoche)
– Schulaufgabentyp (Interpretation, Literarische Erörterung, Problemerörterung)
Das heißt, dass die Präsentation keinesfalls mit Powerpoint sein muss, und dass ich auch eine Interpretation oder eine Erörterung als Thema stellen kann.
Die Präsentation muss vor Publikum erfolgen, ist also keine mündliche Prüfung, kann also nur im Unterricht stattfinden. Aus Zeitgründen heißt das, dass ich zwei Präsentationen pro Schulstunde haben muss – sonst lässt sich das bei einer auch noch so kleinen Klasse nicht durchführen.
Mir fallen selbst Einwände dagegen ein, aber versuchen will ich es, das Einverständnis der Klasse vorausgesetzt, doch. Achten muss ich darauf, dass die Präsentation „schulaufgabenwertig“ ist, die Leistung also einer Schulaufgabe entspricht, da sie ja auch so gewertet wird.
Andererseits: In jedes normale Referat investiert ein Schüler mehr Zeit als in eine Schulaufgabe. Wenn jemand zu Hause drei Stunden lang ein Gedicht interpretiert und den Text dann in der Schule vorliest, dann ist das eine schlechte Präsentation, keine Frage, entspricht aber der Leistung in einer normalen Schulaufgabe. Zuviel darf man also auch nicht verlangen, denke ich.
Ein Vorschlag, welche Kriterien und welchen Bewertungsmaßstab man anwenden kann, steht im Modus-21-Maßnahmenkatalog:
Sicher würde ich das noch ein bisschen variieren.
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