Bayerns Kultusministerium bietet Schülern der 9. Klassen des neunjährigen Gymnasiums zusätzliche Fördermaßnahmen an. (Pressemitteilung Nr. 49 vom 28. März 2007)
Das Problem ist nämlich Folgendes: Schüler der letzten G9-Klasse sollten tunlichst nicht durchfallen und das Jahr wiederholen müssen. Sonst landen sie nämlich im G8, mit zügigerem Lehrplan. Wenn sie schon die 9. Klasse im G9 nicht bestanden haben, wird die 9. Klasse im G8 eher noch schwerer sein.
Das Problem gab es die letzten Jahre über auch schon, und: welch ein Glück, es fielen tatsächlich kaum Schüler durch.
Das darf man aber keinesfalls als Freibrief für die letzten G9-Schüler missverstehen.
Dieses Jahr scheint es jedenfalls mehr Probleme zu geben – Kunststück, wir haben Pubertät, die mindestens so viel beiträgt zu schlechten Leistungen wie die fehlende Eignung für die Schulart. Jedenfalls stellt das Kultusministerium zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter G9-Schüler zur Verfügung:
1. Die Möglichkeit für Fördermaßnahmen werden pro Schule insbesondere an der Schnittstelle G9/G8 auf bis zu 6 Stunden Mehrarbeit ab Ostern ausgeweitet. Bisher waren es 4 Stunden pro Schule. Dazu werden zusätzliche Mittel bereit gestellt.
Das heißt, die Schule kann bis zu 6 Stunden Nachhilfe anbieten. Hoffentlich von motivierten Kräften, denn Geld gibt’s nicht viel dafür. Wie nachhaltig diese Nachhilfe nach Ostern ist, weiß ich nicht; das hängt sicher auch davon ab, wieviel Energie die Schüler investieren wollen. Nächstes Jahr wird man dann vielleicht auf 8 Stunden pro Schule gehen.
2. Die erweiterten Bestimmungen zum Vorrücken auf Probe von der neuen Gymnasialen Schulordnung (z.B. keine Bindung mehr an bestimmte Notenkonstellationen; Prüfung des Vorrückens auf Probe von Amts wegen, nicht mehr nur auf Antrag der Eltern) bereits auf das laufende Schuljahr vorgezogen.
Das heißt, man kann, wenn man noch nicht wiederholt hat, mit beliebig vielen 5ern oder 6ern in beliebig vielen Fächern auf Probe vorrücken, wenn die Lehrerkonferenz erwartet, dass man das nächste Jahr bestehen wird. Allerdings gilt das nur für die Jahrgangsstufen 5-8, nicht für 9-10. Jedenfalls im G8. Wohin die 9. Klasse des G9 gerechnet werden soll, um die es aktuell geht, wird aus der Pressemitteilung nicht klar. Wenn die Regelung für sie auch gilt, dann gute Nacht.
3. Schüler der Jahrgangsstufe 10, die das Klassenziel voraussichtlich nicht erreichen werden, können sich bewusst dafür entscheiden, im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2007/08 gezielt (d.h. u.a. ohne Unterricht in der zweiten/dritten Fremdsprache) auf die Besondere Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife vorbereitet zu werden.
Macht Sinn.
Ich bin für ein G8, und wenn es ein G8 gibt, kommt man an dem Problem der letzten G9-Klasse nicht vorbei: Die Schüler sollten tatsächlich möglichst nicht durchfallen, weil es dadurch für sie nicht leichter wird. Dass sich das Kultusministerium darum kümmert, wie man die gefährdeten Schüler unterstützen kann, ist sinnvoll. Ob die Maßnahmen ausreichen, müsste man mal untersuchen. Solange es ein gegliedertes Schulwesen gibt, darf man es dem Jahrgang aber auch nicht zu leicht machen.
Der Vollständigkeit halber: Ich unterrichte gerade keine 9. Klasse an meiner Schule und kenne die Schüler dieses Jahrgangs auch nicht. (Wenn das anders wäre, würde ich das hier nicht schreiben.)
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