Gelegentlich kommen wohl Eltern und wollen für ihr Kind die Oster- oder Pfingstferien um ein oder zwei oder auch drei Tage verlängern. Vorher oder nachher oder beides. Wie sollte eine Schulleitung auf diese Bitte reagieren?
In Ermangelung eines bloggenden Schulleiters aus Bayern mache ich mir hier Gedanken.
Für die Lehrer ist das einerseits ärgerlich. Das Kultusministerium und damit auch die Schulleitung erwecken zu oft den Eindruck, dass die Hauptaufgabe des Lehrers darin besteht, in ausreichender Zahl mit Datum versehene Noten abzugeben. Wenn man dem wirklich nachkommen wollte, bräuchte man dazu auch die letzten Tage vor den Ferien. Wichtiger ist aber, dass Schule und der Unterricht der Lehrer damit als im Ermessen der Eltern gesehen wird. Und das verbitten wir uns gerne und zu Recht.
Andererseits ist es vielleicht wirklich eher das Prinzip, das da stört. Auf einen Schüler weniger kommt es tatsächlich nicht an. Außer wegen dem Prinzip, und wehret den Anfängen, thin end of the wedge und so weiter. „Wenn man für einen eine Ausnahme macht, muss man für alle eine machen.“ Das stimmt natürlich nicht, sonst würde es nicht Ausnahme heißen. Aber Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben – manchmal kriegt man den Eindruck, Eltern gehen wie selbstverständlich davon aus, dass so etwas okay ist. Den Eindruck sollte die Schulleitung nicht fördern.
Sind billigere Flüge ein guter Grund für eine Ausnahme? Nein. Andererseits bin ich selber betroffen: Vor fünfundzwanzig Jahren standen meine Eltern vor dem gleichen Problem. Flug in die USA, viele Verwandte dort, aber auch Strandurlaub und Sehenswürdigkeiten. Mit dem Auto nach Luxemburg, von dort Flug über den Atlantik mit Zwischenlandung auf Island, so sah das damals aus. Und meine Eltern gingen zur Schulleitung und fragten, ob sie einen Tag mehr für die beiden Söhne kriegen könnten. Nein, das geht nicht, hieß es. Können wir leider nicht machen. Offiziell. Am besten, Sie melden ihre Kinder krank an diesem Tag. Schönen Urlaub noch.
Der Urlaub war auch tatsächlich sehr schön. Ist diese Lösung besser als der korrekte Weg? Ich muss gestehen, intuitiv gefällt sie mir am besten.
Letztlich ist es ähnlich wie bei unseren Kollegstufenschülern: Bei den herrscht mitunter Unklarheit darüber, ob ein „K“ in der Abwesenheitsliste heißt: „Kollegiat entschuldigt sich selber“ (statt Arzt oder Schulleitung) oder: „Krankheit“. Offiziell gilt nur Krankheit als Abwesenheitsgrund. Darf man die Schüler so zum Lügen zwingen? (Ja.)
Ich denke, das hängt alles zu einem großen Teil vom Klima an der Schule ab: Davon, wieviel Vertrauen Lehrer, Schulleitung und Eltern ineinander haben. (Wie dieses Vertrauensverhältnis aufgebaut oder zerstört werden kann… eigener Blogeintrag mal.)
Und wenn die Lehrer wollen, dass die Schulleitung auch bei Lehrerwünschen – sicher nicht wegen billigerer Flüge, und nicht nur wegen freier Tage – ein Auge zudrückt, dann muss das auch bei Eltern möglich sein. Andersrum muss die Schulleitung dann eben auch Lehrern gegenüber so flexibel sein, wie sie es bei Eltern ist.
(Freie Tage habe ich als Lehrer zweimal gekriegt: Einmal fürs Heiraten – damals hatte man noch einen Anspruch darauf. Inzwischen ist der abgeschafft worden, aber vernünftige Schulleitungen geben sicher einen Tag frei. Und das zweite Mal war fürs Fernsehen: Ein Freund und ich waren in den Sommerferien bei einer Quizshow. Haben auch was gewonnen. Nach der Ausstrahlung titelte dann eine Zeitung: „Sat1 neppt Kandidaten“, als aufkam, dass eine als falsch gewertete Antwort doch richtig war. Also fuhren wir noch einmal hin und wiederholten das Finale. Da hatte die Unterrichtszeit aber schon wieder begonnen.)
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