Es steht kleingedruckt in der Pressemitteilung des KuMi vom 2. April:
Um den Übertritt von der Grundschule in die weiterführenden Schulen reibungsloser zu gestalten, stellt das Kultusministerium im kommenden Schuljahr 156 Grundschullehrkräfte bereit,die an Gymnasien und Realschulen abgeordnet werden.
Was das bedeutet, hatte ich überlesen: An staatliche Gymnasien (und an Realschulen) soll ein Grundschullehrer abgeordnet oder teilabgeordnet werden. Der ist dann im kommenden Schuljahr mit vier oder sechs oder zehn Wochenstunden zum Beispiel auch an unserer Schule und unterrichtet dort. Ich nehme mal an, vor allem in den 5. Klassen.
Der oben genannte Grund ist lobenswert: mehr Kontakt zwischen den Schularten. Ich würde auch gerne mal ein Jahr an eine Grundschule gehen. (Weil ich etwas lernen könnte, nicht weil ich das als weniger anstrengend empfinde.) Und ich freue mich auch auf neue Kollegen, neue Methoden und Sichtweisen.
Aber ich sehe auch Probleme. Zum einen riecht das verdächtig nach Lückenfüllen: Am Gymnasium fehlen im Moment die Lehrer, bislang wurden diese Lücken mit Aushilfslehrern, Eltern, Diplomstudierten, teilweise auch Studenten gestopft. Jetzt sind die Grundschullehrer als Verfügungsmasse entdeckt worden. Zum anderen könnte das auch ein Testballon sein, ob man für die Unterstufe am Gymnasium nicht auch ohne vertieft studierte (und damit: teurere) Lehrer auskommt. Im Moment wird ja immer noch diskutiert, ob es wirklich ein Staatsexamen braucht oder ob man nicht doch mit Master oder Bachelor auskommt.
Ganz konkret heißt das, das meine Chancen auf eine fünfte Klasse nächstes Jahr sinken, und die meiner Kollegen auch. Schade, ich unterrichte gerne Fünftklässler. Gut, einen Gastlehrer kann man verschmerzen. Auch die Intensivierungsstunden, das Herzstück des G8. Der Gastlehrer will allerdings auch betreut werden – Tests entwerfen, nachkorrigieren, so wie das bei Referendaren auch geschieht. Das ist wieder zusätzliche Arbeit, für die ich keine Entlastung kommen sehe.
— Zitate aus dem „Leitfaden für Lotsen in der Übertrittsphase“:
- „Von Beginn an wurden die Erfahrungen der beteiligten Lehrkräfte mittels einer Online-Abfrage des Kultusministeriums gesammelt“
- „In Ausnahmefällen ist ein eigenverantwortlicher Einsatz im Pflichtunterricht möglich (z. B. zur Vermeidung von Unterrichtsausfall).“
- „Das Kultusministerium weist explizit darauf hin, ‚dass es sich beim Einsatz der Grundschullehrkräfte an den Realschulen und Gymnasien nicht um einen Beitrag zur Unterrichtsversorgung oder gar die Schließung von Personallücken handelt. Vielmehr ist es das Ziel, allen staatlichen Gymnasien und Realschulen im Rahmen der Abordnung zwischen 8 und 6 Stunden zusätzlich zuzuweisen.’“
- „Optimal wäre – sofern realisierbar – ein fester Raum für die Grundschullehrkraft. Hier könnte der Lotse mit den Schülern Intensivierungsstunden und seine Arbeit in Kleingruppen, Gespräche mit Eltern und Schülern oder auch Besprechungen mit im Team arbeitenden Kollegen abhalten. Es könnten Unterrichtsmaterialien eingelagert werden, wie Lehrpläne, Freiarbeitsmaterialien
sowie Bücher (sowohl aus der Grundschule als auch der weiterführenden Schule). Der Raum kann – wenn er mit den Schülern gemeinsam
gestaltet wird – auch zu einer kleinen ‚Oase‘ werden, die noch an die Grundschule anknüpft und ein kleines Stück emotional Bekanntes mit in das Neue bringt.“
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