Bin etwas müde. Heute abend ist Klassenelternabend. Ab 20.15 Uhr tingeln die Lehrer der 6.-10. Klassen durch eben diese und stellen sich und ihr Fach für dieses Jahr vor. Ab 21.00 Uhr können dann die Klassenleiter diverse Sachen mit den Eltern besprechen. Das dauert vermutlich fünf Minuten, maximal. Danach werden noch Klassenelternsprecher gewählt.
Ich weiß noch nicht, ob mir das Format gefällt. Ist halt schon sehr spät. Andererseits, wenigstens ist alles an einem Abend; früher war das je nach Jahrgangsstufe auf mehrere ähnliche Abende verteilt. Mal sehen.
Dann: zwei Blogposts warten darauf, dass ich sie schreibe. Dazu muss ich aber erst Gedanken sammeln, und im Moment bin ich, wie gesagt, etwas müde. Meine Energie stecke ich in den Unterricht; der profitiert auch davon; ich bin halbwegs zufrieden mit mir in diesem Jahr. In etwas schwierigeren Situationen habe ich dreimal richtige Entscheidungen und einmal eine mäßig falsche getroffen; das ist für meine Verhältnisse schon okay.
Fast ganz ohne Zusammenhang, weil’s neulich in einem Gespräch aufkam: Muss ein Beamter eigentlich alles tun, was einem ein Vorgesetzter anweist? Nein, natürlich nicht. Das muss nicht einmal ein Soldat bei einem Befehl. Bei Beamten sieht das so aus:
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
(Wikipedia. Vielen Dank an Mikael aus den Lehrerforen.)
Kann mich nicht erinnern, das in Schulrecht gelernt zu haben.
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