Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt, mit dem viele Leute unzufrieden sind. Ich will hier mal erklären, was dieser Entwurf beinhaltet, so wie ich es verstehe.
Es geht um Suchergebnisse wie das folgende bei Google:
Zu jedem Link liefert mir Google zwei bis drei Zeilen Text, damit ich mir vorstellen kann, worum es auf dieser Seite geht. Diese Zeilen heißen „snippet“, und für die soll Google zahlen. Also, nicht für die in meiner Suchanfrage, weil das amerikanische Fundorte sind, sondern nur für die aus Deutschland. Und auch nur für die von Verlagen. Um Snippets aus meinem Blog geht es im Leistungsschutzrecht nicht, sondern nur um deutsche Zeitungsverlage. Alle anderen Snippets auf der Welt bleiben für Google weiterhin kostenlos.
Wenn man sich den letzten Link anschaut, sieht man übrigens, dass jeder Zeitungsverlag Google verbieten könnte, solche Snippets abzudrucken, und dass sich Google auch daran hält. Man schreibt die Anweisung dazu in eine Datei namens robots.txt auf dem eigenen Server, und das war es. Aber das will ein Zeitungsverlag natürlich nicht.
(Nachtrag: Zu Google News siehe Kommentar unten.)
Dieses Szenario ist bereits jetzt absurd. Dazu kommt noch, dass der Entwurf so schwammig ist, dass nicht klar ist, wer davon alles betroffen ist. Klar, man kann ja nicht direkt reinschreiben: „Gilt nur für Google.“ Also geht es um jeden gewerblichen Anbieter. Und gewerblich heißt schon mal, dass man Werbung auf seinem Blog hat, und das gilt für viele Blogs. Darf ich dann noch aus der Zeitung zitieren? Ja, wohl schon, solange ich ein paar eigene Zeilen dazu schreibe. Darf ich dann noch unkommentiert einen deutschen Zeitungsartikel verlinken, im Blog oder auf Twitter? Vermutlich nicht. Und diese Vermutungen allüberall führen dazu, dass man sich nicht mehr traut, aus einer Zeitung zu zitieren, vor allem, wenn die ersten Abmahnungen kommen. Wer kann sich schon leisten herauszufinden, ob die berechtigt sind oder nicht? Also lässt man es lieber.
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