Vor zwölf Jahren habe ich mal einen Blogeintrag geschrieben, warum man Hausaufgaben nicht benoten darf. Das gefiel mir damals schon nicht, aber so war mir das beigebracht worden, und so hatte ich das auch in der Gymnasialen Schulordnung gelesen – dachte ich.
Tatsächlich steht in der GSO von 2008, § 52:
Schriftliche Hausaufgaben werden nicht bewertet; hiervon kann in den Seminaren abgewichen werden.
In der Fassung von 2007 fehlt beim gleichen Paragraphen dieser Satz, ebenso beim äquivalenten §42 von 1983. (Beim Lesen daran erinnert: Damals durfte man in Nichtkernfächern auch nicht regelmäßig schriftliche Hausaufgaben aufgeben.) Dazwischenliegende Fassungen, insbesondere die aus meiner Referendarszeit, habe ich leider keine.
Seit letztem Jahr gibt es ohnehin neue Regelungen, insgesamt sind das:
- BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen)
- BaySchO (Bayerische Schulordnung – die ist neu, gilt für alle Schularten)
- BayGSO (Schulordnung für die Gymnasien in Bayern)
- BayRSO (Schulordnung für die Realschulen in Bayern)
Der Paragraph zu den Hausaufgaben steht jetzt nicht mehr in der GSO, da steht sogar überhaupt nichts mehr zu Hausaufgaben, sondern in der allgemeineren BaySchO, § 28, und zur Benotung steht da nichts. Was ein Leistungsnachweis ist, steht in der GSO: „Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte“, aber ich interpretiere das „insbesondere“ als Zeichen einer nicht abgeschlossenen Aufzählung.
Also – darf ich jetzt Hausaufgaben benoten?
(Das mit der Pflicht, ein Hausaufgabenheft zu führen, steht übrigens auch nicht mehr drin. )
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