Bürokratieabbau im Lehramt: Umsetzungstracker

(4 Kommentare.)

Ich glaube nicht sehr an Initiativen zum Bürokratieabbau, und ich glaube nicht sehr an das Kultusministerium. Aber, immerhin, das hier gefällt mir: Auf dieser StMUK-Seite zum Bürokratieabbau gibt es einen Entlastungstracker, auf dem man zumindest für eine Auswahl an eingegangenen Vorschlägen sehen kann, wie der Status deren Umsetzung ist. Wie so ein Ticketsystem bei Fehlermeldungen, oder Statusspalten in der Softwareentwicklung.

Es werden aktuell 165 Entlastungsvorschläge angezeigt. Davon sind 38 als „nicht umsetzbar“ markiert; 103 sind „in Umsetzung“; 24 sind tatsächlich „umgesetzt / alternativ berücksichtigt“. Die Qualität der Umsetzungen und Begründungen ist gemischt, aber immerhin, das sieht nach Transparenz aus, ich begrüße das.

Nicht umsetzbar ist etwa: „Einheitliche Schulhomepages“, mit knapper, ausreichender Begründung dazu. Nicht umgesetzt „VERA – Benotung“ mit der üblichen Begründung, die zumindest für Deutsch nicht greift und für Englisch wahrscheinlich auch nicht; die tatsächliche Begründung wäre sicher eine andere. Die als umgesetzt markierten Empfehlungen bringen mir selber wenig; interessanter sind die in Umsetzung begriffenen. Ein Beispiel, recht willkürlich herausgegriffen:

Einsammeln von Leistungsnachweisen

(In Umsetzung.) Das Einsammeln von schriftlichen Leistungsnachweisen, die Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben wurden, verursacht vor allem deshalb Aufwand, weil einige wenige Schülerinnen und Schüler die Leistungsnachweise nicht pünktlich zurückgeben. Auf das Einsammeln deshalb gänzlich zu verzichten, wäre keine Lösung im Interesse der Lehrkräfte und Schulen, denn schulische Zeugnisse stützen sich auf die Leistungsnachweise. Wenn Schulen und Lehrkräfte nach Korrektur und Besprechung keine schriftlichen Leistungsnachweise mehr hätten, weil sie diese den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben hätten und nicht mehr einsammeln würden, könnte im Streitfall nicht mehr nachgewiesen werden, dass z. B. Jahresfortgangsnoten und Noten in Abschlusszeugnissen korrekt gebildet wurden. Damit wären Zeugnisse vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr haltbar.

Wir wählen darum einen anderen – ebenfalls sehr wirksamen – Weg. An allen Schularten soll es künftig möglich sein, dass die Leistungsnachweise denjenigen Schülerinnen und Schülern nicht mehr mit nach Hause gegeben werden, die sie mehrfach zu spät oder beschädigt zurückgegeben haben. Die diesbezüglich eventuell erforderlichen Änderungen einzelner Schulordnungen sollen zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen.

Im Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ wurde zudem ein weiterer Lösungsansatz erprobt: Leistungsnachweise wurden vor Herausgabe eingescannt und als digitale Kopie an der Schule archiviert. Dieses Verfahren kann jedoch erheblichen Zusatzaufwand verursachen und eignet sich nicht für jede Schule. Wir werden aber die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass dieser Weg von jeder Schule beschritten werden kann.

Sobald digitale Leistungsnachweise eine größere Rolle spielen, können eventuell weitere Vereinfachungen möglich werden.

Man sieht mehrerlei. Die Begründung für das Einsammeln von Leistungsnachweisen: „Damit wären Zeugnisse vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr haltbar“ ist ehrlich; ob sie zutrifft, weiß ich nicht so recht – ist es nicht in anderen Bundesländern so, dass die Prüfungen bei den Schülern und Schülerinnen verbleiben? (Nachtrag: zumindest in NRW ist das so. Und in Niedersachsen.) Die Lösung, dass man eventuell manchen SuS die Prüfungen nicht mehr nach Hause gibt, wird erstens jetzt schon praktiziert, auch ohne Änderungen von Schulordnungen, und zieht zweitens auch wieder Verwaltungsaufwand nach sich. Drittens wird die Lösung, dass Schulen einfach alles einscannen, zwar präsentiert, aber zurecht als aufwendig bezeichnet; viertens wird auf technologische Lösungen in der Zukunft verwiesen; das kennt man von manchen Parteien. Das „in Umsetzung“ ist also korrekt, aber ein wenig wohlwollend formuliert.

Dennoch, das Vorgehen gefällt mir: sofern dieser Umsetzungstracker einige Jahre stehen bleibt. Dann müsste man erst einmal jeden Vorschlag mindestens mit dem Jahr der Ersteinreichung oder -überprüfung versehen. Ich würde gerne in fünf Jahren noch einmal sehen können, was inzwischen umgesetzt wurde, was immer noch dümpelt, was endgültig abgelehnt und dann doch noch einmal neu vorgelegt wurde. So viel Transparenz wäre schön.

(Außerdem wird versprochen, dass KMS-Schreiben in Zukunft verständlicher geschrieben und zumindest die wichtigsten davon in einem Archiv abrufbar sind. Einerseits ist es ein Armutszeugnisses, dass das noch nicht der Fall ist; andererseits ist es gut, wenn das tatsächlich endlich einmal angefangen wird.)


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4 Antworten zu „Bürokratieabbau im Lehramt: Umsetzungstracker“

  1. rnd

    In Baden-Württemberg werden Leistungsnachweise auch nicht eingesammelt, eine Respizienz gibt es auch nicht. Scheint dort den Gerichten standzuhalten.

  2. Danke! Ich wusste nicht mehr, wo das überall war, aber gut zu wissen, dass es halt auch wirklich ohne geht.

  3. Karin

    Ich halte diese ganze Kampagne des KM leider für Augenwischerei. Gerade auch, weil so offensichtlich keine Bereitschaft da ist, wirklich mal ans Eingemachte zu gehen.
    (Ich würde aber von dem Erfolg oder Misserfolg dieser Aktion auch nicht meine Entscheidung für oder gegen den Beruf abhängig machen – insofern sollte man sich vielleicht auch mal andere Aspekte anschauen, wie Klassengrössen, nur so als Beispiel. DA sehe ich viel mehr Optionen, die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen)

  4. Ja, kosten darf es halt nichts,die Änderung. Lehrkräfte sind ja auch nicht da, erst einmal.

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