Ich habe hier ein KMS aus dem Jahr 2023, an dessen Ende steht:
Dieses KMS gilt über die Dauer von 3 Jahren hinaus. Es wird in die Datenbank BAYERNRECHT eingestellt.
Das sieht zuerst einmal nach einem schönen Beispiel für die tatsächliche Bedeutung von: „Die Ausnahme bestätigt die Regel“ aus. Wenn irgendwo steht „Sonntags geschlossen“, dann darf man von dieser Ausnahme ableiten, dass an den anderen Tagen offen ist; wenn ein KMS von sich behauptet, über 3 Jahre hinaus Gültigkeit zu haben, dann darf man von dieser Ausnahme ableiten, dass andere KMS nach drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Dieser Schluss mag logisch zwar richtig sein, sofern man davon ausgeht, dass sich die Kommunikation an den Konversationsmaximen nach Grice orientiert (ah, Studiumswissen, so schön), ist inhaltlich vielleicht aber dennoch falsch, auch wenn mir der Glaube an diese drei Jahre mehrfach begegnet ist.
Nach einer mündlichen Quelle gibt es überhaupt keine festgelegte Gültigkeit von KMS. Man muss im Einzelfall das Referat im KM anrufen und fragen, ob das KMS noch gültig ist.
Von einem Kontakt zu solch einem Referat im KM weiß ich: die haben nicht mal einen Überblick, welche KMS es gibt und wie ernst die jeweils gemeint sind. „Es ist daher ein Anliegen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags … Wir bitten Sie deshalb … sicher zu stellen“ – ist das Code für ist uns egal? Gibt es da einen festen Code oder entnimmt man das dem Inhalt?
Nach einer anderen, leider ebenfalls nur mündlichen Quelle, die aber vertrauenswürdig klingt, sind alle KMS, die nach dem 1. Januar 2016 erschienen sind, unbegrenzt gültig, oder bis durch ein anderes KMS explizit ihre Gültigkeit widerrufen wird. (Zu diesem Zeitpunkt wechselte auch der Partner für das Online- oder Papier-Angebot der KMS, erinnere ich mich.) Davor seien KMS grundsätzlich nur 3 Jahre gültig gewesen.
Warum das interessant ist: Zu meinen Personalratszeiten wurde immer wieder mit KMS aus den 1990er Jahren argumentiert, gar nicht mal von Seiten der Schulleitung, sondern aus dem Kollegium. Galt das dann jeweils noch oder nicht mehr?
In der Datenbank BAYERN.RECHT konnte ich den Ausgangspunkt des Blogeintrags, das ganz oben erwähnte KMS aus dem Jahr2023, dann überhaupt nicht finden. Ist das „Es wird in die Datenbank BAYERNRECHT eingestellt“ also ein Bluff oder bin ich nur zu ungeduldig?
Übrigens übe ich genau solche Sätze wie „Dieses KMS gilt über die Dauer von 3 Jahren hinaus. Es wird in die Datenbank BAYERNRECHT eingestellt“ im Deutschunterricht:
- „Formal ist der Kopf deines Briefes nicht korrekt; die Betreffzeile fehlt.“ (Korrekturbemerkung, eigene)
- „Es besteht nur aus natürlichen Substanzen. Es ist völlig ungefährlich.“ (Werbung)
- „Mutter feierte bis 4 Uhr früh. Ihre Kinder erstickten.“ (Schlagzeile)
Die nebeneinander gestellten Hauptsätzen legen einen semantischen Zusammenhang nahe, ohne ihn explizit zu machen. Erstickten die Kinder, während die Mutter feierte oder weil sie feierte? Ist das Produkt ungefährlich, weil es natürlich ist, oder halt einfach so? Ist die fehlende Betreffzeile ein Beispiel für die formale Inkorrektheit, oder ein zusätzlicher Fehler? Wir möchten eigentlich, dass Schreibende, sofern sie nicht Kunst treiben, diese Zusammenhänge explizit machen statt sie nur anzudeuten: mit Adverbien oder Konjunktionen zum Beispiel.
So ist es auch mit:
- „Dieses KMS gilt über die Dauer von 3 Jahren hinaus. Es wird in die Datenbank BAYERNRECHT eingestellt.“
Wird das KMS außerdem in die Datenbank eingestellt, oder demzufolge (weil alle KMS mit längerer Gültigkeit dort eingestellt werden) oder zu diesem Zweck?
Tatsächlich ist es nach einer zuverlässigen Quelle so, dass auch ältere KMS, also vor 2016, noch gültig sein können, eben wenn sie in dieser Datenbank eingestellt sind.
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