Hear ye, hear ye! Zeichen erscheinen am Himmel. Ein solches Zeichen ist die Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung des bayerischen Schulverwaltungsprogramms ASV (pdf), die man auf der Verkündungsplattform der Bayrischen Staatsregierung einsehen kann. (Ich sage das Wort „Verkündungsplattform“ zu gern.)
ASV ist das von der Regierung den Schulen zu Verfügung gestellte Schulverwaltungsprogramm, das bald, oder zumindest schon seit vielen Jahren, die aktuelle Programmsuite WinSV ablösen soll.
Gedacht ist das Programm zur Verwaltung der Lehrerdaten, zur Erstellung der Unterrichtsverteilung (welche Lehrkraft unterrichtet in diesem Jahr in welchem Fach in welcher Klasse) und zur Stunden- und Vertretungsplanerstellung (das ist gegenüber dem Vorläufer neu – wird sich aber kaum gegen professionelle externe Software durchsetzen).
Über die Verwaltung der Schülerdaten mit ASV steht nichts in dieser Dienstvereinbarung; die ist zwischen dem Ministerium und dem Hauptpersonalrat und klärt deshalb nur, welche Lehrerdaten wie und wie lange gespeichert werden und von wem sie eingesehen werden dürfen.
Eine Kurzfassung:
(Quelle: das oben verlinkte KWMBl Nr. 17/2001, S. 269f.)
Das wäre doch gleich etwas für den Deutschunterricht, kompetenzorientiert Tabellen verstehen: „Entwirf eine Reihe von Quizfragen, mit dem du das Wissen darum, was erlaubt ist und was nicht, überprüfen kannst.“ Aha: Lehrerkürzel dürfen nicht an Schüler und Erziehungsberechtigte gegeben werden, aber im Vertretungsplan erscheinen. (Mein Kürzel lautet übrigens RAU. Der Personalrat darf nicht die Sprechstunden einsehen, aber man darf sie aushängen.)
Lehrerlaubnis: das ist die missio (canonica) und bezieht sich auf die kirchliche Erlaubnis, katholischen Religionsunterricht zu geben.
Lehrbefähigungen: sind damit die Fakultäten gemeint, also was man studiert hat? Das ist doch das Lehramt in der Zeile darunter?
Ermäßigungen/Anrechnungsstunden: Darf der Personalrat erfahren, dürfen aber nicht im Lehrerzimmer aushängen. (Zumindest über manche muss die Schulleitung allerdings die Lehrer informieren.)
Schreibe einen Kommentar