Das weiß vermutlich nicht jeder, und interessant ist es wohl doch, und übermorgen gibt es Zwischenzeugnisse.
In Bayern läuft das auf dem Gymnasium so: Der Fachlehrer macht in Kernfächern schriftliche Noten in Form einer vorgegebenen Anzahl an angekündigten Tests über den Stoff der letzten Wochen (Schulaufgaben). Dazu kommen mündliche Noten, zu denen auch unangekündigte schriftliche Tests zählen.
Der Durchschnitt der schriftlichen Noten wird verdoppelt, der Durchschnitt der mündlichen Noten dazu gezählt, das ganze gedrittelt, und heraus kommt dann etwa 2,66 oder 4,58 oder so etwas. (In manchen Fächern werden die mündlichen Noten gleich gewichtet wie die schriftlichen Noten; außerdem ist dies seit kurzem als Modus-21-Maßnahme auch in den Sprachen möglich.)
Aus diesem errechneten Wert macht der Fachlehrer einen Notenvorschlag. Bei 2,27 wird das sicher die Note „gut“ sein, bei 4,89 die Note „mangelhaft“. Allerdings gibt es pädagogischen Spielraum; man muss bei 3,45 nicht die bessere, bei 3,55 nicht die schlechtere Note geben. Wie groß dieser Spielraum ist, steht nirgendwo.
Einige Zeit vor dem Zeugnis gibt es Klassenkonferenzen. Dort müssen mindestens die Hälfte der Fachlehrer dieser Klasse und der Schulleiter oder ein von ihm beauftragter Vertreter, meist ein Mitglied des Direktorats, anwesend sein. Diese Klassenkonferenz ist es, die die Zeugnisnote festlegt, und nicht der Fachlehrer. (In anderen Bundesländern ist das anders.) Wenn der Klassenkonferenz nicht einsichtig ist, wie der pädagogische Spielraum genutzt wurde, kann der Fachlehrer überstimmt und sein Notenvorschlag abgelehnt werden.
Damit in diesen Konferenzen nicht zu allzu langen Diskussionen kommt, gibt es an jeder Schule Hausregeln, ab welchem errechneten Wert welche Entscheidung wie gut begründet werden muss. Eine einfache Regel könnte lauten: bis einschließlich ,50 gibt es die bessere, ab ,51 die schlechtere Note; alles andere muss formlos schriftlich begründet werden. Eine andere Regelung könnte sein: Alles zwischen ,40 und ,60 muss schriftlich formlos begründet werden, egal in welche Richtung die Note geht.
Wie gesagt, die Regeln für das Begründen in den Konferenzen sind wohl von Schule zu Schule verschieden. Den Spielraum haben Lehrer und Konferenz aber in jedem Fall. Darf ich dennoch vermuten, dass der zu erwartende schriftliche und sonstige Aufwand eine Rolle spielt bei der Entscheidung der Lehrer?
Die Gesamt-Lehrerkonferenz entscheidet zum Halbjahr über das Bestehen der Probezeit. Beim Jahreszeugnis entscheidet sie darüber hinaus, ob ein Schüler (wegen 5ern oder 6ern) tatsächlich durchfallen oder vom Wiederholzwang befreit werden soll, wofür es bestimmte Kriterien gibt.
Das Jahreszeugnis ist ein Dokument, das Zwischenzeugnis nicht. Es ist lediglich eine Mitteilung über den aktuellen Leistungsstand und muss auch gar nicht handschriftlich unterzeichnet sein. Es gibt zwei Tendenzen, wie man das aktuelle Zwischenzeugnis verändern kann: Einerseits kann man es aufwerten, mit ausführlicheren Kommentaren und hochwertigem Papier; andererseits könnte man den Mitteilungs-Status betonen und den Schülern tatsächlich ihren Durchschnitt mitteilen statt einer Note. (Das hätte ich gerne; es widerspricht vermutlich der Schulordnung.)
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