Zum 1.8.2006 soll die neue GSO in Kraft treten, den Entwurf dazu (69 Seiten pdf) und die Begründungen (10 Seiten pdf) kann man sich auf dieser Seite des Kultusministeriums herunterladen.
Ganz fertig sind sie noch nicht damit geworden, die Regelungen zur wie auch immer neu gestalteten Oberstufe und zum Abitur im G8 kommen erst im Laufe der nächsten Jahre.
Was bringt sie uns?
Dem BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) folgend sind alle Bezeichnungen geschlechtsneutral. Über das BayEUG hinausgehend ist dabei sogar nicht nur von Schulleitern, sondern auch von Schulleiterinnen die Rede. (Ich hätte es nicht eigens erwähnt, aber wo es doch auf der ersten Seite des Begleitschreibens steht. Ja, wir sind besser das das BayEUG!)
Was bringt sie uns noch:
Kostenneutralität und Kontinuität, „[E]in Systembruch erfolgt nicht.“ Na ja. Sie wird kürzer und übersichtlicher, das ist gut. Der Personalrat hat weniger Rechte, die Elternschaft mehr, die Schulleitung hat mehr Spielraum bei der Gestaltung. Abweichungen von der GSO im Rahmen der Modus21-Maßnahmen sind weiter unter gegebenen Voraussetzungen möglich.
Aufsichtspflicht:
Während sich Schülerinnen und Schüler aus unterrichtlichen Gründen oder im Zusammenhang mit sonstigen Schulveranstaltungen in der Schulanlage aufhalten, ist für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schülern kann gestattet werden, während der unterrichtsfreien Zeit die Schulanlage zu verlassen. Die Grundsätze stimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter mit dem Schulforum ab. ($36)
Hm. Das kann man gut oder schlecht regeln. Es geht dabei vor allem um die Aufsichten zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Dürfen die Schüler während der Zeit im Schulhaus bleiben? Überall, nur an einem Ort? Auf dem Pausenhof? Ältere und Jüngere? Ich halte es für Unfug, dass wir Lehrer diese Aufsichten kostenlos und zusätzlich zu unserer normalen jährlich wachsenden Arbeitszeit halten. Dabei spiele ich gerne mit den Sechtsklässlern Fußball in der Pause – aber die Zeit geht halt von meiner Arbeitszeit weg.
Hausaufgaben:
Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenkonferenz. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. (§51)
Neu ist nur, dass auch Nachmittagsunterricht Rücksicht genommen werden muss. Eine gute Idee. Ansonsten alles beim alten, eine Diskussion des Sinns von Hausaufgaben gehört auch nicht in die GSO.
Leistungsnachweise:
Hier tut sich Einiges. Es gibt keine mündlichen und schriftlichen Noten mehr, sondern „große“ und „kleine“ Leistungsnachweise. Große sind die Schulaufgaben, wobei auch eine mündliche Schulaufgabe in der modernen Fremdsprache möglich ist. (In welchen Jahrgangsstufen bleibt frei. „Wie die Fachschaften in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, entscheidet die Schule selbst.“ Das heißt: Die Schulleitung.)
Daneben und dazu besteht wie zur Zeit schon die Möglichkeit, eine (reguläre) Schulaufgabe durch einen anderen Test zu ersetzen.
Kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Exen, Projekte, Leistungstests, Referate, Unterrichtsbeiträge, Ausfragen, weiteres. Das heißt, ich darf jetzt mehr benoten als früher. Kurzarbeiten darf man jetzt über die letzten 10 Stunden schreiben, Exen über die letzten 2 Stunden.
Ob an Tagen mit großem Leistungsnachweis ein kleiner durchgeführt werden darf, entscheidet die Schule. Ebenso, ob es prüfungsfreie Zeiten geben darf, gekoppelt natürlich dann mit Prüfunsgwochen, in denen viel geprüft wird.
(Eine Idee, die mir sehr, sehr, sehr gut gefällt.)
Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen grundsätzlich im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte. Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sind in allen Vorrückungsfächern zu fordern. Alle Leistungsnachweise sollen sich auch auf das Grundwissen beziehen. Auf prüfungsfreie Unterrichtszeiten ist zu achten. Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. (§52)
An der Anzahl der Großen Leistungserhebungen (das muss man doch mit Großbuchstaben schreiben) ändert sich nichts Wesentliches. Allerdings kann pro Fach eine Schulaufgabe durch kleine Leistungsnachweise ersetzt werden. (Gleichwertige Leistungen, Entscheidung der Lehrerkonferenz zu Schuljahresanfang jeweils für eine Jahrgangsstufe, Schulforum ist zu hören. )
Schulaufgaben dürfen in den Klassen 5-10 nicht länger als 60, in der Kollegstufe nicht länger als 90 Minuten sein. Einmal darf man dort eine Aufgabe in Abiturlänge schreiben.
In Deutsch darf man ab Jahrgangsstufe 8 länger schreiben. Viele Kollegen wird das freuen, mich nicht.
Hilfsmittel bei Schulaufgaben legt das Ministerium fest. Keine gute Idee.
Auch in der Oberstufe hat man jetzt nur noch 2 Wochen Zeit fürs Korrigieren von Schulaufgaben (statt 3).
Neu:
Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten. (§57)
Das heißt, dass Rechtschreib- und Ausdrucksfehler jetzt in jedem Fach angemessen bewertet werden müssen. Wer’s glaubt.
Vorrücken:
Theoretisch fällt man immer noch mit einer 6 oder zweimal 5 durch, praktisch rückt man aber auf schriftlichen Antrag auf Probe vor. Und das automatisch, es sei denn „die Klassenkonferenz gelangt nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen zu der Auffassung, dass wegen der Mängel in den Fächern, in denen keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden, nicht erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr das Klassenziel erreicht.“ Wegen Fächern, die es im Jahr darauf nicht gibt, kann man also schon mal gar nicht durchfallen.
Wieviele 5er und 6er man hat, spielt dabei in 5-8 (bzw. 9 im G9) keine Rolle, darüber darf man höchstens eine 6 bzw. zwei 5er haben (Vorrückungsfach- /Kernfach-Unterscheidung wie gehabt).
Ich bin ja eh kein Freund des Sitzenbleibens und Wiederholen-Müssens, aber dann sollen sie’s doch gleich ganz abschaffen.
Notenausgleich gibt es keinen mehr, Nachprüfungen darf man jetzt in beliebig vielen Fächern und jedes Jahr machen. Das halte ich für eine gute Idee.
Zeugnisse:
Zwischenzeugnisse gibt es keine mehr, sondern mindestens zweimal im Jahr Informationen über der aktuellen Stand. Gute Idee. Dann darf ich endlich 4,58 schreiben und muss nicht auf 4 oder 5 runden und die teilweise byzantinischen Regelungen der jeweiligen Schule befolgen.
„Letztlich reduziert sich aber auch der Aufwand für die Lehrkräfte“ – wenn der Punkt nicht bei der Umsetzung an den Schulen verloren geht. Denn auf begründeten Antrag gibt es natürlich trotzdem ein Zwischenzeugnis.
Puh. Das erstmal genug für heute. Dabei ist das noch nicht mal alles.
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