Sollen Schulen Mobbing im Internet und vergleichbares Fehlverhalten ihrer Schüler durch Schulstrafen ahnden dürfen?
Das war eine kurze Erörterungsfrage, zum Beginn einer Diskussion, in der es eigentlich um etwas ganz anderes ging. Das Ergebnis: nein, die Schule soll sich da raushalten. Oder bei den Eltern anrufen. Aber ein Verweis (schulische Ordnungsmaßnahme, quasi ein Akteneintrag) sollte keinesfalls erlaubt sein. Und wenn ein Schüler über einen Lehrer? Da schon. Aber nicht wenn untereinander.
Was das Recht dazu sagt:
Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet.
BayEUG, Art 86 (8)
Gilt das für einen rauchenden Minderjährigen außerhalb des Schulgeländes? Wohl nicht. Gilt das für einen mobbenden Mitschüler im Internet?
Was die Kommentare und Urteile dazu sagen, weiß ich nicht. Und was pädagogisch sinnvoll ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Interessant ist die Begründung der Schüler:
Was man zu Hause ins Internet schreibt, geht die Schule nichts an, weil das privat ist.
Wörtlich. Und ich muss sie dann darauf hinweisen, dass das, was sie in Foren schreiben, nicht privat ist, sondern sehr, sehr ÖFFENTLICH. Ich kann es fast nicht groß genug schreiben.
Natürlich habe ich recht und die Schüler ebenso. Die Schüler teilen die Welt ein in „schulisch“ und in „privat“, und ich in „privat“ und „öffentlich“. Vielleicht reicht eine Zweiteilung einfach nicht aus und man braucht doch so etwas wie privat-dienstlich-öffentlich.
Auch Kant hat zu der Begriffsverwirrung beigetragen: er versteht unter dem privaten Gebrauch der Vernunft den dienstlichen, den man als Amtsperson hat (als Lehrer oder Pfarrer in der Kirche), und unter dem öffentlichen Gebrauch denjenigen in der Welt der Wissenschaft, in Zeitschriftenartikeln (wo derselbe Lehrer oder Pfarrer mehr Freiheiten genießt).
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