Facebook und Schule und Datenschutz und Urheberrecht und pädagogisches Handeln

Seit das Kultusministerium Urheberrecht und Datenschutz zu entdecken beginnt, passiert Einiges.

Zum Beispiel gibt es einen zentralen Materialpool für schulinterne Jahrgangsstufenarbeiten im Fach Deutsch. Das ist praktisch: Solche Arbeiten sind aufwändig zu erstellen, und wenn man dann einen Nachschreiber hat, kann man eine geeignete Arbeit aus dem Pool nehmen und anpassen. Natürlich muss es auch genug eigene Arbeiten geben, die man in den Pool stellt; deshalb haben auch nur die Fachbetreuer Zugang dazu. Laut dem aktuellen Kontaktbrief Deutsch kann man diese Praxis so nicht fortsetzen: Aufgaben und Lösungen könne man gerne weiter per Mail einreichen, die Texte dazu aber nicht, sondern per Post. In einem Brief. “Da ein Digitalisieren der verwendeten Texte und ein Verschicken per E-Mail hingegen nicht möglich ist.”
Per Post? Ich wüsste auch nicht, warum das Digitalisieren und Versenden ein Problem sein sollte – das Veröffentlichen in digitaler oder anderer Form ist es allenfalls.

USB-Sticks: Bald wird man wohl offiziell zu hören kriegen, dass in Bayern die USB-Sticks der Lehrer verschlüsselt werden müssen, empfohlen wird TrueCrypt. Das verwende ich auch, zu Hause. Macht eigentlich schon Sinn, wenn man Schülerdaten auf dem Stick hat. Das habe ich selten, und den Stick eh am Schlüsselbund. Ich sehe allerdings keine Zukunft, in der meine Kollegen TrueCrypt verwenden werden, auch nicht nach der erfolgten Einweisung etwa zu Anfang des nächsten Schuljahrs.
Außerdem transportiert man die Daten doch eh via unverschlüsselter Mail oder Dropbox.

Facebook und Schule: Anscheinend werden die neu ernannten Datenschutzbeauftragten der Gymnasien bald mitteilen, dass schulische Facebook-Verwendung dienstlich verboten ist. Ich selber habe die Belehrung noch nicht gehört, kommt aber wohl noch, und bin schon gespannt auf die Details. (Hier habe ich schon mal über Facebook und Schule nachgedacht.) Keine SMV- oder AG- oder Chor-Gruppen mehr, keine Gruppe bei Schüleraustausch – das heißt, für Eltern und Schüler der beteiligten Schulen natürlich schon, nur Lehrer müssen draußen bleiben. Die Begründung sei wohl, dass die Daten im Ausland lägen, und das ginge dann nicht. Hm. Ich verwende Facebook nicht für die Schule, aber aus anderen Gründen.
Solche Entscheidungen werden getroffen von übervorsichtigen Anwälten (immerhin, dafür werden sie bezahlt) und von Leuten, die Facebook genauso wenig nutzen wie andere Kommunikationsmittel, und sich gar nicht vorstellen können, dass das sinnvoll sein kann.
Gilt das auch für Google+, oder ist das eine Lex Facebook? Stattdessen wird das bayerneigene Moodle empfohlen. Wie gesagt, bin schon gespannt auf Details – bis jetzt habe ich das alles nur aus zweiter Hand gehört.

Klar muss man sich allerdings tatsächlich darüber sein: wenn man irgendwelche Daten irgendwo auf einem fremden Server speichert, werden die dort durchsucht. (Clouddaten bei Microsoft etwa.)


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Kommentare

16 Antworten zu „Facebook und Schule und Datenschutz und Urheberrecht und pädagogisches Handeln“

  1. Sabine

    seufz.

  2. Student

    Da bin ich absolut ausnahmweise(!) mal einer Meinung mit den Menschen vom Kumi. Das Benutzen solcher Dienste ist einfach zu riskant für Schulen (und übrigends teilweise auch für Privatpersonen). Das Problem an Facebook und Google ist, dass für den Augenblick alles schneller und einfacher geht, später aber das böse Erwachen kommt, wenn alte Daten dort auftauchen, wo sie nicht hingehören.

  3. Auch seufz.

  4. Db

    Bayern wird Facebook für Schulen verbieten? Interessant… und ich dachte, die Nutzung wird ‘modern’:
    Auf dem Landesfortbildungsserver Ba-Wü findet sich zur neuen Pflichtlektüre “Agnes” (Peter Stamm) eine Unterrichtsreihe, die zur Charakterisierung der Hauptfiguren Facebook-Nutzung bewusst als Unterrichtsmethode einsetzt.
    Sehe ich kritisch, v.a. die 2. Teil-Aufgabe “Vergleich mit Facebookprofilen anderer realer Personen” geht zu tief in Privatsphären.
    http://lehrerfortbildung-bw.de/faecher/deutsch/projekte/epik/agnes/einstiege/

  5. Tommdidomm

    Ich habe das erste Gespräch mit dem frisch fortgebildeten Datenschutzbeauftragten der Schule geführt. Allein der Papieraufwand, der ab nächstem Schuljahr getrieben werden muss, lässt die bayerischen Wälder erzittern. Es betrifft weiter das Notenverwaltungsprogramm, die schulische Homepage und die Programme für elektronische Elternbriefe, die Absentenverwaltung und Elternsprechabendorganisation.
    Für letztere übrigens gibt es kostenpflichtige Software aus km-, partei- und verbandsnahen Kreisen. Die sind datenschutztechnisch abgesegnet.
    Ein Schelm, der hier seufzt.

  6. Herzlichen Dank, Herr Rau, für den informativen Artikel. Ich werde die Augen etwas weiter offen halten, da ich solche Neuerungen oft verpasse.

  7. Herr Kon

    Als ob facebook das große Problem wäre…

    Viel mehr treibt uns die Problematik um, dass Schulleiter, Beratungslehrer, Schulpsychologen und Kollegen die Noten nicht mehr einsehen dürfen (1), die der Schüler bei anderen Lehrern hat, dass Ordnungsmaßnahmen nicht mehr gespeichert werden dürfen und allerlei anderer Unsinn, der geeignet ist, Schule ins vordigitale Zeitalter zurück zu katapultieren.

    Alleine die empfohlene Einverständniserklärung für die Verwendung von Bildern aus dem Schulleben für die Pressearbeit und die schuleigene Homepage umfasst zwei Seiten, soll jährlich erneuert werden und ist so formuliert, dass das wohl eher keiner unterschreibt.

    Alles ein großer Mist, der da im Moment passiert.

    Nur um nicht falsch verstanden zu werden: Datenschutz ist wichtig und in der Tat sollte man gut hinschauen, wer worauf Zugriff hat. Wenn aber Juristen, die nie eine Schule oder eine Schulverwaltung von innen gesehen haben, aufgrund übertrieben ängstlicher Auslegung von 20 Jahre alten Rechtsvorschriften alles verbieten wollen, was sich seit Jahren bewährt hat, geht mir die Hutschnur hoch. Richtig wäre, eine Umfrage in den Schulen zu machen und anschließend eine Verordnung zu erlassen, die behutsam mit Schülerdaten umgeht, ohne den Betrieb von heute auf morgen lahmzulegen.

    Wenn ich Geld hätte, würde ich mich jetzt in den Maiss-Verlag einkaufen, weil im nächsten Jahr wohl viele Schulen eine Menge analoger Notenbögen, Formulare und Schülerakten bestellen werden :-/

    (1) Zumindest für Schulleitung, Schulpsychologe und Beratungslehrer scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Der Kollege wird aber weiterhin nur die Noten seines Faches sehen, die der anderen Fächer nicht. Wie man da vernünftig Eltern beraten soll, sei dahingestellt.

  8. Sabine

    nocheinbisschenseufz

  9. Simone

    Tiefes Seufz – Ich habe das Gefühl das “mit der Post schicken” ist ein Ergebnis unserer aktuellen Kopierregeln. Wenn ich das ach so praktische Kopier-Geheft noch richtig im Kopf habe, ist es in Ordnung den Text aus dem Buch mit dem Kopierer zu kopieren (also analog) und als Papierkopie zu verschicken. Es ist aber nicht erlaubt ihn einzuscannen (denn das wäre ja eine digitale Kopie)und dann zu benutzen. Headdesk

  10. Soweit ich weiß, betreffen die Unterschiede zwischen analoger und digitaler Kopie nur den Umfang. (Von Schulbüchern abgesehen, aber um die geht es hier nicht.)

    Allerdings läuft Ende 2012 der Paragraph UrhG 52a ab, der Schulen überhaupt erst erlaubt, irgendetwas zu kopieren. Das wird dann wohl neu verhandelt. Aber auch hier sehe ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Kopie.

  11. Kathrin

    Das mit der Post ist der “Zweite Korb” zur Urheberrechtsregelung: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_%28Deutschland%29#Zweiter_Korb
    Deshalb darf auch der praktische Lieferdienst der Bibliotheken Subito seitdem nur noch per Post verschicken und ist jetzt gar nicht mehr praktisch.

  12. Das Lichtenberg-Zitat “Wenn ein Buch und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal im Buch?” muss aktualisiert werden.
    –> Wenn ein Jurist und ein Verwaltungsbeamter mit der Wirklichkeit zusammenstoßen und es erfolgt eine Reise in die Vergangenheit, ist das eine nützliche Zeitmaschine?

  13. Und lustigerweise muss man hinzufügen, dass Horst “himself” Seehofer seine eigene “Facebook”-Party entglitt.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/facebook-party-von-horst-seehofer-im-p1-kritik-im-netz-a-831907.html

  14. DJH

    Aber dann die vollumfassende digitale Schüler-ID einführen? Oder ist das (zum Glück) schon wieder vom Tisch? So ganz ist mir der Zick-Zack-Kurs des Ministeriums noch nicht klar geworden. Offenbar wird das da auch nicht wirklich realisiert bzw. thematisiert, denn das geht ja schon eine ganze Weile so.

    Nett übrigens auch die Situation mit der (an sich ja gar nicht so schlechten) Opt-In Freigabe für Fotoveröffentlichungen: Da hat die Schule im ersten Jahr dann sicherheitshalber keine Bilder von einzelnen Schülern bei öffentlichen Schulveranstaltungen gemacht, die Presse war aber auch da und wusste davon natürlich nichts.

    @Thomas Kuban: Naja, so wirklich entglitten ist das ja nicht. Es waren wohl eher 50% der Gäste Journalisten, die eine entgleitende Party sehen wollten ;)

  15. Markus

    Bei uns dürfen wir Zeugnisse schon nicht mehr per Mail an die Schule (zum Ausdrucken) schicken. Geht nur per verschlüsseltem USB-Stick.

    Problem 1: die Geräte im Bürotrakt verhindern den Zugriff auf usb-Sticks. Nur im Lehrerzimmer geht es um Glück noch (manchmal).
    Problem 2: die Kollegen können die Dateien nicht verschlüsseln (mit dem auf usb-Stick von mir vorinstallierten Programm). Beim letztenm Durchgang waren von 20 Zeugnisdateien 17 unverschlüsselt. ;)

    Markus

    P.S.: btw, an Grundschulen finde ich den Aufwand mehr als übertreiben. Gab deshalb auch keinen Rüffel für die verweigernden Kollegen. ;)

  16. […] Diese Konkretisierung einer Anordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg bedeutet de facto ein Social-Media-Verbot für den schulischen Einsatz im Bundesland, wie das auch in anderen Bundesländern (Bayern, z.B.) bereits diskutiert wurde. […]

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