Seit das Kultusministerium Urheberrecht und Datenschutz zu entdecken beginnt, passiert Einiges.
Zum Beispiel gibt es einen zentralen Materialpool für schulinterne Jahrgangsstufenarbeiten im Fach Deutsch. Das ist praktisch: Solche Arbeiten sind aufwändig zu erstellen, und wenn man dann einen Nachschreiber hat, kann man eine geeignete Arbeit aus dem Pool nehmen und anpassen. Natürlich muss es auch genug eigene Arbeiten geben, die man in den Pool stellt; deshalb haben auch nur die Fachbetreuer Zugang dazu. Laut dem aktuellen Kontaktbrief Deutsch kann man diese Praxis so nicht fortsetzen: Aufgaben und Lösungen könne man gerne weiter per Mail einreichen, die Texte dazu aber nicht, sondern per Post. In einem Brief. “Da ein Digitalisieren der verwendeten Texte und ein Verschicken per E-Mail hingegen nicht möglich ist.”
Per Post? Ich wüsste auch nicht, warum das Digitalisieren und Versenden ein Problem sein sollte – das Veröffentlichen in digitaler oder anderer Form ist es allenfalls.
USB-Sticks: Bald wird man wohl offiziell zu hören kriegen, dass in Bayern die USB-Sticks der Lehrer verschlüsselt werden müssen, empfohlen wird TrueCrypt. Das verwende ich auch, zu Hause. Macht eigentlich schon Sinn, wenn man Schülerdaten auf dem Stick hat. Das habe ich selten, und den Stick eh am Schlüsselbund. Ich sehe allerdings keine Zukunft, in der meine Kollegen TrueCrypt verwenden werden, auch nicht nach der erfolgten Einweisung etwa zu Anfang des nächsten Schuljahrs.
Außerdem transportiert man die Daten doch eh via unverschlüsselter Mail oder Dropbox.
Facebook und Schule: Anscheinend werden die neu ernannten Datenschutzbeauftragten der Gymnasien bald mitteilen, dass schulische Facebook-Verwendung dienstlich verboten ist. Ich selber habe die Belehrung noch nicht gehört, kommt aber wohl noch, und bin schon gespannt auf die Details. (Hier habe ich schon mal über Facebook und Schule nachgedacht.) Keine SMV- oder AG- oder Chor-Gruppen mehr, keine Gruppe bei Schüleraustausch – das heißt, für Eltern und Schüler der beteiligten Schulen natürlich schon, nur Lehrer müssen draußen bleiben. Die Begründung sei wohl, dass die Daten im Ausland lägen, und das ginge dann nicht. Hm. Ich verwende Facebook nicht für die Schule, aber aus anderen Gründen.
Solche Entscheidungen werden getroffen von übervorsichtigen Anwälten (immerhin, dafür werden sie bezahlt) und von Leuten, die Facebook genauso wenig nutzen wie andere Kommunikationsmittel, und sich gar nicht vorstellen können, dass das sinnvoll sein kann.
Gilt das auch für Google+, oder ist das eine Lex Facebook? Stattdessen wird das bayerneigene Moodle empfohlen. Wie gesagt, bin schon gespannt auf Details – bis jetzt habe ich das alles nur aus zweiter Hand gehört.
Klar muss man sich allerdings tatsächlich darüber sein: wenn man irgendwelche Daten irgendwo auf einem fremden Server speichert, werden die dort durchsucht. (Clouddaten bei Microsoft etwa.)
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