Die gibt es hier, in den Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Nr. 21/2012.
Das meiste deckt sich mit dem, was ich hier geschrieben habe. Neu war mir nur:
- Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Unterricht mit dem Internet zu befassen. „Weltanschauliche oder religiöse Vorbehalte der Sorgeberechtigten oder religiönsmündigen Schülerinnen und Schüler treten hinter den Erziehungsauftrag der Schule zurück.“ Ui, gar so wichtig ist das Internet. Dann hätte ich aber gerne auch andere Ausstattung.
- Es gibt ein „Verfahrensverzeichnis der Schule“. An jeder Schule.
- Es gibt keine Verpflichtung für einen Webfilter. (Das wusste ich bereits; ich betone es nur gerne.)
- Schülerprodukte, die im Zusammenhang mit dem Unterricht entstanden sind, dürfen in der Regel auf der Schulhomepage veröffentlicht werden, auch ohne Erlaubnis der Urheber. Allerdings wird empfohlen, bei Schülern – anders als bei Lehrern? – das nicht gegen deren Willen zu tun. Ob die Namen der Urheber dabei genannt werden, entscheiden diese.
- Nichts Neues: Sprechstunden von Lehrern dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden; Vertretungspläne mit Namen darauf ebenso. Für die Zukunft werden Erläuternde Hinweise angekündigt, die passwortgeschützte Webseiten betreffen – dürfte nichts Neues gegenüber dem bereits Erwähnten sein.
- Keine Aussagen zu Facebook.
Eine angenehmere Lektüre zum gleichen Thema wird sicher Netzgemüse. Aufzucht und Pflege der Generation Internet von Tanja und Johnny Haeusler.
Ebenfalls im Regal ist Internet – Segen oder Fluch von Kathrin Passig und Sascha Lobo. Freue ich mich schon drauf.
Leider ist mir beim Lesen ein anderes Buch quer gekommen, Tristram Shandy, eher zufällig, und lange nicht mehr gelesen. Das könnte ein Weilchen dauern.
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