Mit der letzten Änderung des BayEUG vom Sommer 2013 muss jede Schule so etwas haben. Nämlich einmal das hier:
Art. 2, Abs. 4, Satz 4: In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Art. 113c Abs. 4 [=externe Evaluation]; dieses überprüft sie regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich.
Und zweitens das:
Art. 74. Abs. 1, Satz 2: In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden.
(Das Konzept zur Erziehungspartnerschaft wird von der Schule erstellt; der Elternbeirat muss nicht zustimmen.)
Ich habe mal im Web gesucht, welche Schulen so ein Programm oder Konzept haben und auch online zur Verfügung stellen. Nicht viele. Vermutlich sind viele Schulen so diskret wie meine, dass sie Suchmaschinen grundsätzlich aussperren. Das geht nämlich – wenn man nicht möchte, dass Google auf eine Seite geht, dann geht Google da auch nicht hin. (Da macht man sich als Betreuer der Homepage tatsächlich etwas weniger Sorgen bei der Frage, ob man irgendwas online stellen darf oder nicht.)
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