In einem Lehrerforen ging es neulich darum, wie und ob Lehrernamen – etwa im Zusammenhang mit Sprechstunden oder E-Mail-Listen – auf einer Schulhomepage erscheinen dürfen. Da geht es anscheinend drunter und drüber in den verschiedenen Bundesländern.
Also: In Bayern müssen es nur die Lehrkräfte mit irgendeiner Außenfunktion hinnehmen, dass ihre Namen auf der Schulhomepage erscheinen. Das sind sicher Schulleitung und Stellvertreter und Beratungslehrer; wer sonst dazu gehört, ist Ansichtssache. Sprechstundenlisten dürfen allenfalls dann veröffentlicht werden, wenn sie passwortgeschützt sind, das Passwort bestimmten Mindestkriterien genügt, und das ganze über eine sichere TLS-Verbindung (https) läuft. Ob man sich selbst dann als Lehrkraft dagegen wehren kann: wahrscheinlich. Personalrat fragen.
E-Mail-Adressen: Anscheinend verlangen manche Schulen, dass ihre Lehrerinnen und Lehrer über E-Mail erreichbar sind. Ich denke, dazu gehört auf jeden Fall, dass die Schule diese E-Mail-Konten zur Verfügung stellt; sicher darf von niemandem verlangt werden, ein eigenes Konto zu benutzen, selbst wenn man sich leicht solche Konten erstellen kann.
Persönlich finde ich, dass man den Kontakt zwischen Eltern und Lehrern erleichtern soll. Also habe ich gerne meine Sprechstunde auf der Homepage und gebe gerne eine E-Mail bekannt. (In meinem Fall lieber eine private als die schulische.) Freiwillig.
Außerdem finde ich es sehr sinnvoll, wenn Schulhomepages Suchmaschinen aussperrren. (Stichwort: robots.txt) So kann man Lehrer und Schüler wenigstens ein bisschen schützen und kommt dem Wunsch nach Nicht-Öffentlichkeit dagegen.
Und ja, wie mir wortreich und überflüssigerweise ein Kollege erklärte: Natürlich müssen sich Suchmaschinen nicht daran halten. Jeder kann sich selber eine kleine Suchmaschine schreiben, die doch alle Seiten durchsucht. Aber alle Suchmaschinen, die ich ausprobiert habe, halten sich daran, und keine findet Eigennamen auf der Homepage meiner Schule.
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